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Enerige & Management > Politik - Wichtige Energiegesetze sollen in letzter Minute kommen
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
POLITIK:
Wichtige Energiegesetze sollen in letzter Minute kommen
Einige Energiegesetze zu KWK, PV und Bioenergie sollen Ende Januar noch vom Bundestag beschlossen werden. Darauf einigten sich die Unionsfraktion sowie SPD und Grüne.
 
In einer der drei letzten Sitzungen des Bundestages in dieser Woche sollen einige wichtige energierechtliche Regelungen noch verabschiedet werden. Allerdings stehen sie bislang nicht auf der Tagesordnung des Bundestages. Die Fraktionen von SPD, Grünen und Union haben sich aber nach eigenen Angaben darauf geeinigt und wollen sie kurz vor Ende der 20. Legislaturperiode in zweiter und dritter Lesung verabschieden.

Die betroffenen Branchen zeigen sich erleichtert. Durch die Neuwahlen und Regierungsbildung befürchteten sie erhebliche Verzögerungen wichtiger Entscheidungen. Allerdings bleibt abzuwarten, ob angesichts der Eile die Gesetze wirklich noch in den kommenden Tagen im Bundestag verabschiedet werden.

Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)

Bis 2026 gilt das aktuelle Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG). Wegen der unsicheren Zukunft für die Zeit danach gab es aber schon in den vergangenen zwei Jahren kaum Neubauten oder Aufrüstungen, obwohl die dezentralen Anlagen wichtig sind für die Wärmeversorgung und als Backup für volatile Stromerzeugung aus Sonne und Wind.

Die Verlängerung soll KWKG 2025 heißen und am 1. April 2025 in Kraft treten. Damit sollen auch Anlagen gefördert werden, die bis 2026 eine Genehmigung erlangen oder bestellt worden sind. Ein „Wermutstropfen“ laut Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) sei, dass die geplante Änderung nur eine sehr kurze zusätzliche Frist für die KWK umfasst.

Solarspitzen-Gesetz

Ein Solarspitzen-Gesetz soll dafür sorgen, dass neue PV-Anlagen künftig bei negativen Strompreisen keine Vergütung mehr erhalten, wobei die betreffenden Stunden an die 20-jährige EEG-Förderzeit angehängt werden sollen. Zudem ist in dem Entwurf die Schaffung von massentauglichen Prozessen vorgesehen, um die Direktvermarktung auch für kleinere Anlagen wirtschaftlich zu machen.

„Weitere Hemmnisse für einen ambitionierten Ausbau der Solarenergie und Speicher und deren intelligente und bedarfsgerechtere Betriebsweise werden jetzt beseitigt“, kommentierte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Solarwirtschaft (BSW). Durch die Neuregelungen wird auch der Anschluss mehrerer Erneuerbare-Energien-Anlagen an einen Netzanschlusspunkt möglich.

Smart-Meter-Rollout

Die Einigung der drei Fraktionen betrifft auch Regelungen zum Smart-Meter-Rollout. Hierbei sieht der Bundesverband der Solarwirtschaft die vorgeschlagene Anhebung der Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme als kritisch an, da dies einseitig die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen belaste. Entscheidend sei, dass es keine weiteren Verzögerungen beim Rollout der Steuerungstechnik gebe. Dies sei nicht zuletzt wichtig, damit die nun im Gesetzesentwurf für Photovoltaik-Neuanlagen vorgesehene übergangsweise Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 Prozent zeitnah wieder entfallen kann, so der Verband. Die Begrenzung greift, bis ein Smart Meter installiert ist.

Biogasanlagen

Die drei Fraktionen haben sich auf eine gemeinsame Fassung des Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen geeinigt. In diesem Jahr sollen Biomasseanlagen in einem Volumen von 1.300 MW, 2026 von 1.126 MW, 2027 von 326 MW und 2028 von 76 MW Leistung ausgeschrieben werden, auch der förderfähige Zeitraum wurde nach oben korrigiert, eine Einigung auf 11.680 Betriebsviertelstunden (bei Anlagen kleiner/gleich 350 kW bis zu 16.000 Betriebsstunden) erzielt und eine dreifache Überbauung für eine bessere Flexibilisierung der Anlagen vereinbart.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hofft noch auf weitere Änderungen nach der Wahl durch den neuen Bundestag. BEE-Präsidentin Simone Peter nannte als offene Aufgaben „das neue Strommarktdesign mit einer umfassenden Flexibilitätsstrategie, weitere Maßnahmen für die Wärme- und Antriebswende sowie die weitere Absicherung von Verbrauchern vor hohen Energiepreisen durch die bessere Nutzbarmachung der günstigen Erneuerbaren“.

Die Gesetzesänderungen betreffen auch die Planung von Windenergieanlagen. (Wir berichteten)
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 28.01.2025, 15:48 Uhr

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