
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
VKU und BDEW fordern Kurskorrektur bei NEST
BDEW und VKU kritisieren die Entwürfe zur NEST-Regulierung der Bundesnetzagentur und warnen vor negativen Folgen für Investitionen und Versorgungssicherheit.
Die Bundesnetzagentur steht wegen ihrer geplanten Reform der Anreizregulierung in der Kritik. Als Synonym für die Reform steht
das Akronym NEST, das auf ein Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur mit dem Titel „Netze. Effizient. Sicher. Transformiert“ zurückgeht.
Die NEST-Reform betrifft zentrale Rahmenbedingungen für Investitionen in Strom- und Gasnetze, darunter die Dauer der Regulierungsperiode, die Berechnung von Effizienzvorgaben und das Kapitalverzinsungsmodell.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnen nun vor massiven Investitionshemmnissen für die Netzbetreiber. Zum Ende der Konsultationsfrist haben beide Verbände ihre Stellungnahmen eingereicht und fordern tiefgreifende Nachbesserungen an den vorgelegten Entwürfen.
„Immer mehr Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wollen ans Netz. Gleichzeitig wächst die Zahl der Anschlussbegehren von Verbrauchern, etwa für Speicher, Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur“, sagt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Um diese Transformation zu ermöglichen, seien erhebliche Investitionen und stabile regulatorische Rahmenbedingungen nötig. Die aktuellen Vorschläge der Behörde hingegen schwächten laut Andreae die Investitionsanreize.
Konkret kritisiert der BDEW beispielsweise
Kritik von Verteilnetzbetreibern
Der VKU sieht ebenfalls dringenden Anpassungsbedarf und hebt die Herausforderungen der rund 700 kommunalen Verteilnetzbetreiber hervor, die er vertritt. Eine vom Verband durchgeführte Umfrage belegt eine weitgehende Ablehnung der Vorschläge: Über 87 Prozent der befragten Unternehmen bewerten die geplanten Änderungen negativ oder sehr negativ für den Energiemarkt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagt: „Die Pläne der Bundesnetzagentur benachteiligen insbesondere kleinere Stromnetzbetreiber massiv.“ Diese würden aus dem vereinfachten Verfahren gedrängt und müssten künftig mit mehr Bürokratie und geringerer Planungssicherheit rechnen.
Zudem kritisiert der VKU, dass der OPEX-Zuschlag zur Berücksichtigung gestiegener Betriebskosten nur großen Netzbetreibern im Regelverfahren zugutekommen solle – obwohl auch kleinere Unternehmen von denselben Kostensteigerungen betroffen seien. Die vorgesehenen Maßnahmen widersprächen damit dem ursprünglichen Ziel der Reform: die Regulierung einfacher und investitionsfreundlicher zu gestalten.
Die geplante Verkürzung der Regulierungsperiode schaffe zusätzliche Bürokratie, so Liebing weiter. „Das macht das System komplizierter und schafft neue Unsicherheiten.“ Die Netzbetreiber kämen so in eine „Dauerschleife der Regulierung“. Insgesamt befürchtet der VKU, dass viele Unternehmen gezwungen sein könnten, Investitionen in die Netzinfrastruktur zu verschieben oder ganz aufzugeben. Dabei seien gerade die Verteilnetzbetreiber zentrale Akteure der Energiewende: Über 90 Prozent der Erneuerbare-Energien-Anlagen würden an die Verteilnetze angeschlossen.
Verbände suchen das Gespräch
Für eine erfolgreiche Umsetzung des NEST-Prozesses fordert der VKU, die Redispatch-Kosten nicht pauschal in den Effizienzvergleich einzubeziehen, das OPEX-Instrument auch über die kommende Regulierungsperiode hinaus verfügbar zu machen und die Anforderungen für kleine Betreiber praxistauglicher zu gestalten.
Beide Verbände fordern die Bundesnetzagentur auf, ihre Vorschläge grundlegend zu überarbeiten. Ingbert Liebing appelliert deshalb an die Behörde, sich für eine konstruktive Zusammenarbeit zu öffnen: „Wir sind gesprächsbereit und bringen uns gern ein, um den NEST-Prozess und die Energiewende zu einem Erfolg zu führen.“
Die VKU-Stellungnahmen zum NEF Gas und Strom sowie zum RAMEN-Entwurf stehen im Internet bereit.
Die NEST-Reform betrifft zentrale Rahmenbedingungen für Investitionen in Strom- und Gasnetze, darunter die Dauer der Regulierungsperiode, die Berechnung von Effizienzvorgaben und das Kapitalverzinsungsmodell.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnen nun vor massiven Investitionshemmnissen für die Netzbetreiber. Zum Ende der Konsultationsfrist haben beide Verbände ihre Stellungnahmen eingereicht und fordern tiefgreifende Nachbesserungen an den vorgelegten Entwürfen.
„Immer mehr Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien wollen ans Netz. Gleichzeitig wächst die Zahl der Anschlussbegehren von Verbrauchern, etwa für Speicher, Wärmepumpen oder Ladeinfrastruktur“, sagt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Um diese Transformation zu ermöglichen, seien erhebliche Investitionen und stabile regulatorische Rahmenbedingungen nötig. Die aktuellen Vorschläge der Behörde hingegen schwächten laut Andreae die Investitionsanreize.
Konkret kritisiert der BDEW beispielsweise
- die geplante Verkürzung der Regulierungsperiode von fünf auf drei Jahre,
- den Abbau bestehender Sicherungsmechanismen im Effizienzvergleich,
- eine praxisferne Methodik zur Prognose des sektoralen Produktivitätsfaktors (Xgen),
- sowie die unzureichende Berücksichtigung der Inflationsentwicklung.
Kritik von Verteilnetzbetreibern
Der VKU sieht ebenfalls dringenden Anpassungsbedarf und hebt die Herausforderungen der rund 700 kommunalen Verteilnetzbetreiber hervor, die er vertritt. Eine vom Verband durchgeführte Umfrage belegt eine weitgehende Ablehnung der Vorschläge: Über 87 Prozent der befragten Unternehmen bewerten die geplanten Änderungen negativ oder sehr negativ für den Energiemarkt. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagt: „Die Pläne der Bundesnetzagentur benachteiligen insbesondere kleinere Stromnetzbetreiber massiv.“ Diese würden aus dem vereinfachten Verfahren gedrängt und müssten künftig mit mehr Bürokratie und geringerer Planungssicherheit rechnen.
Zudem kritisiert der VKU, dass der OPEX-Zuschlag zur Berücksichtigung gestiegener Betriebskosten nur großen Netzbetreibern im Regelverfahren zugutekommen solle – obwohl auch kleinere Unternehmen von denselben Kostensteigerungen betroffen seien. Die vorgesehenen Maßnahmen widersprächen damit dem ursprünglichen Ziel der Reform: die Regulierung einfacher und investitionsfreundlicher zu gestalten.
Die geplante Verkürzung der Regulierungsperiode schaffe zusätzliche Bürokratie, so Liebing weiter. „Das macht das System komplizierter und schafft neue Unsicherheiten.“ Die Netzbetreiber kämen so in eine „Dauerschleife der Regulierung“. Insgesamt befürchtet der VKU, dass viele Unternehmen gezwungen sein könnten, Investitionen in die Netzinfrastruktur zu verschieben oder ganz aufzugeben. Dabei seien gerade die Verteilnetzbetreiber zentrale Akteure der Energiewende: Über 90 Prozent der Erneuerbare-Energien-Anlagen würden an die Verteilnetze angeschlossen.
Verbände suchen das Gespräch
Für eine erfolgreiche Umsetzung des NEST-Prozesses fordert der VKU, die Redispatch-Kosten nicht pauschal in den Effizienzvergleich einzubeziehen, das OPEX-Instrument auch über die kommende Regulierungsperiode hinaus verfügbar zu machen und die Anforderungen für kleine Betreiber praxistauglicher zu gestalten.
Beide Verbände fordern die Bundesnetzagentur auf, ihre Vorschläge grundlegend zu überarbeiten. Ingbert Liebing appelliert deshalb an die Behörde, sich für eine konstruktive Zusammenarbeit zu öffnen: „Wir sind gesprächsbereit und bringen uns gern ein, um den NEST-Prozess und die Energiewende zu einem Erfolg zu führen.“
Die VKU-Stellungnahmen zum NEF Gas und Strom sowie zum RAMEN-Entwurf stehen im Internet bereit.

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Mittwoch, 30.07.2025, 16:29 Uhr
Mittwoch, 30.07.2025, 16:29 Uhr
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