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Enerige & Management > Politik - Unklarheiten bei Abschaffung der Gasspeicherumlage kritisiert
Quelle: Shutterstock / nitpicker
POLITIK:
Unklarheiten bei Abschaffung der Gasspeicherumlage kritisiert
BDEW, VKU und VIK bewerten die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage prinzipiell positiv, fordern aber rechtssichere und ausgewogene Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
 
Die geplante Abschaffung der Gasspeicherumlage zum 1. Januar 2026 stößt bei Branchenverbänden auf grundsätzliche Zustimmung – jedoch auch auf deutliche Kritik an einzelnen Punkten des Gesetzesentwurfs. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sowie der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) fordern Korrekturen, um Rechtssicherheit und eine faire Verteilung der Kosten zu gewährleisten.

Laut dem BDEW sei es nachvollziehbar, dass die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag angekündigte Abschaffung der Gasspeicherumlage nun gesetzlich umsetzen will. Der Verband begrüßt, dass Gasverbraucher ab 2026 entlastet werden sollen und die Finanzierung künftig über den Bundeshaushalt erfolgt. Entscheidend sei jedoch, dass die rechtlichen Regelungen rechtzeitig in Kraft treten. Nur dann könnten die Netzbetreiber die sinkenden Kosten zum Jahresbeginn an ihre Kunden weitergeben.

Kritisch sieht der BDEW die geplante Verwendung von Mitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zum Ausgleich des Umlagekontos. Diese seien für investive Ausgaben vorgesehen. Der Ausgleich solle stattdessen direkt aus dem Bundeshaushalt erfolgen. Auch die vorgesehene Verordnungsermächtigung in § 35h des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-E) lehnt der Verband ab. Sie ermögliche eine spätere Wiedereinführung der Umlage und stehe damit im Widerspruch zur politischen Zielsetzung. Der Paragraf solle gestrichen werden.

Ungleichgewicht zwischen Gas- und Strompreis

Der VKU teilt die grundsätzliche Unterstützung für die Abschaffung der Umlage. Die Regelung sei ein sinnvoller Schritt zur Entlastung der Verbraucher. Allerdings warnt der Verband vor einem Ungleichgewicht: Während Gaskunden profitieren, blieben Stromkunden – insbesondere Haushalte sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen – weiterhin stark belastet. Einseitige Entlastungen zugunsten fossiler Energieträger könnten den Dekarbonisierungszielen zuwiderlaufen.

Zudem lehnt der VKU eine generelle Pflicht für Gaslieferanten ab, ihre Preise zu senken. Die Gasspeicherumlage sei nur eine von mehreren Komponenten der Gaspreisbildung. Eine automatische Senkung könne zu Verzerrungen führen. Stattdessen schlägt der VKU eine Verpflichtung zur Neukalkulation vor – analog zur Stromgrundversorgungsverordnung.

Scharfe Kritik äußern BDEW und VKU an der erneut sehr kurzen Frist für die Stellungnahme. Weniger als 48 Stunden reichten nicht aus, um den komplexen Entwurf angemessen zu prüfen. Beide Verbände behalten sich daher vor, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zusätzliche Vorschläge einzubringen.

Industriekunden früher entlasten

Auch der VIK begrüßt die geplante Abschaffung der Umlage als „mutiges Signal“. Der Verband hebt hervor, dass sich die Umlage seit ihrer Einführung im Oktober 2022 fast verfünffacht habe – von 0,59 Euro/MWh auf zuletzt 2,89 Euro/MWh. Für Industriebetriebe mit hohem Erdgasbedarf sei sie zu einem relevanten Kostenfaktor geworden. Im internationalen Wettbewerb führe das zu Standortnachteilen, Produktionsdrosselungen und Verlagerungen ins Ausland.

VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert fordert deshalb eine frühere Entlastung für industrielle Großverbraucher. Idealerweise solle die Umlage bereits zum 1. Oktober 2025 entfallen – zu Beginn des neuen Gaswirtschaftsjahres. Darüber hinaus schlägt der Verband vor, die Umlage für das Jahr 2025 rückwirkend auf null zu setzen. Unternehmen könnten so bereits geleistete Zahlungen erstattet bekommen.

Besorgt zeigt sich der VIK über die geplante Möglichkeit zur Wiedereinführung der Umlage bis 2027. Die im Entwurf enthaltene Rückkehroption (§ 35h EnWG-E) schaffe regulatorische Unsicherheit. „Planungssicherheit ist für Investitionen in der Industrie essenziell“, so Seyfert. Die Rückkehrklausel sei daher abzulehnen, solange keine klaren Kriterien für ihre Anwendung definiert seien.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürfte es daher vor allem auf Nachbesserungen bei der Finanzierung, der Regelung zur Preisweitergabe und dem Umgang mit der Rückkehroption ankommen. Die Energieverbände fordern hier klare und verlässliche Regelungen – nicht zuletzt im Interesse von Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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