Quelle: Shutterstock / Christian Schwier
STROMNETZ:
Netzanschlusspaket soll Investitionen absichern
BDEW und VDMA Power Systems sehen im Netzanschlusspaket Ansätze für eine effizientere Nutzung knapper Kapazitäten. Zugleich müssten Änderungen im Gesetz Netzanschlüsse beschleunigen.
Der Bundestag berät am 24. September in erster Lesung die Gesetzentwürfe zum „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des
Anlagenzubaus mit dem Netzausbau“. Das sogenannte Netzanschlusspaket soll unter anderem den Anschluss neuer Erzeugungsanlagen
stärker an der verfügbaren Netzkapazität ausrichten.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in dem Vorhaben eine grundlegende Reform für den Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten. Seine Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte: „Mehr Transparenz, stärker digitalisierte Verfahren und neue Regeln könnten dazu beitragen, die vorhandenen Kapazitäten effizienter und fairer zu nutzen.“
Zugleich unterstützt der BDEW den Ansatz, bei der Standortwahl für Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig die Situation der Stromnetze stärker zu berücksichtigen. In Regionen mit hoher Einspeisung und regelmäßigem Redispatch könne zusätzlicher Zubau den Bedarf an Netzengpassmanagement erhöhen. Die neuen Regeln müssten deshalb eine stärkere Orientierung des Anlagenzubaus an verfügbaren und absehbaren Netzkapazitäten bewirken, so Andreae.
Investitionen nicht gefährden
Dabei dürfe der Gesetzgeber bestehende Investitionen und weit fortgeschrittene Projekte nicht gefährden. Nach Ansicht des BDEW muss das Netzanschlusspaket deshalb Bestandsschutz und weitere Ausbauanreize miteinander verbinden. Andernfalls drohe ein Bruch beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
Eine Grundlage für die geplante Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete liefert eine Datengrundlage des Beratungsunternehmens E-Bridge. Diese müsse kontinuierlich überprüft werden. Kapazitätslimitierte Netzgebiete sollten nur bei lokalen Engpässen ausgewiesen werden. Zudem müssten die Regelungen möglichst einfach und zielgenau umsetzbar sein. Eine Evaluierung zum 30. Juni 2029 sei deshalb sinnvoll, so Andreae. Der BDEW fordert zugleich noch vor Ende 2026 ein angekündigtes Beschleunigungspaket für den Verteilnetzausbau.
VDMA fordert Prüfung von Wechselwirkungen
Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sieht Änderungsbedarf. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer von VDMA Power Systems, fordert Regelungen, die den Ausbau erneuerbarer Energien kontinuierlich und kosteneffizient ermöglichen und zugleich Investitionen in industrielle Kapazitäten absichern.
Nach Angaben des VDMA können die Hersteller die erforderlichen Windenergiekapazitäten bereitstellen. Fehlende Netzkapazitäten, verzögerte Anschlüsse und langwierige Genehmigungsverfahren könnten den Ausbau jedoch bremsen. Rendschmidt kritisiert insbesondere das Zusammenspiel eines Redispatch-Vorbehalts mit Wirkleistungsbegrenzungen ohne ausreichende Übergangsfristen. Dies könne die Planbarkeit und Finanzierung neuer Projekte erschweren.
Der VDMA fordert deshalb eine umfassende Prüfung der Wechselwirkungen zwischen Redispatch-Vorbehalt, Wirkleistungsbegrenzung und Referenzertragsmodell. Die Regelungen müssten rechtssicher, einfach handhabbar und wirtschaftlich kalkulierbar sein. Eine kumulative Anwendung solle vermieden werden, wenn dadurch unverhältnismäßige Belastungen oder Fehlanreize entstehen.
Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht der VDMA bei der Cybersicherheit. Die digitale und physische Absicherung von Energieanlagen müsse angesichts der geopolitischen Lage gestärkt werden. Regelungslücken bei Fernzugriff, Steuerung und Kontrolle von Anlagen sollten geschlossen werden. Rendschmidt bringt dafür auch ein entsprechendes Präqualifikationskriterium im EEG ins Gespräch. (sh)
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in dem Vorhaben eine grundlegende Reform für den Umgang mit knappen Anschlusskapazitäten. Seine Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae sagte: „Mehr Transparenz, stärker digitalisierte Verfahren und neue Regeln könnten dazu beitragen, die vorhandenen Kapazitäten effizienter und fairer zu nutzen.“
Zugleich unterstützt der BDEW den Ansatz, bei der Standortwahl für Erneuerbare-Energien-Anlagen künftig die Situation der Stromnetze stärker zu berücksichtigen. In Regionen mit hoher Einspeisung und regelmäßigem Redispatch könne zusätzlicher Zubau den Bedarf an Netzengpassmanagement erhöhen. Die neuen Regeln müssten deshalb eine stärkere Orientierung des Anlagenzubaus an verfügbaren und absehbaren Netzkapazitäten bewirken, so Andreae.
Investitionen nicht gefährden
Dabei dürfe der Gesetzgeber bestehende Investitionen und weit fortgeschrittene Projekte nicht gefährden. Nach Ansicht des BDEW muss das Netzanschlusspaket deshalb Bestandsschutz und weitere Ausbauanreize miteinander verbinden. Andernfalls drohe ein Bruch beim Ausbau der erneuerbaren Energien.
Eine Grundlage für die geplante Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete liefert eine Datengrundlage des Beratungsunternehmens E-Bridge. Diese müsse kontinuierlich überprüft werden. Kapazitätslimitierte Netzgebiete sollten nur bei lokalen Engpässen ausgewiesen werden. Zudem müssten die Regelungen möglichst einfach und zielgenau umsetzbar sein. Eine Evaluierung zum 30. Juni 2029 sei deshalb sinnvoll, so Andreae. Der BDEW fordert zugleich noch vor Ende 2026 ein angekündigtes Beschleunigungspaket für den Verteilnetzausbau.
VDMA fordert Prüfung von Wechselwirkungen
Auch der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) sieht Änderungsbedarf. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer von VDMA Power Systems, fordert Regelungen, die den Ausbau erneuerbarer Energien kontinuierlich und kosteneffizient ermöglichen und zugleich Investitionen in industrielle Kapazitäten absichern.
Nach Angaben des VDMA können die Hersteller die erforderlichen Windenergiekapazitäten bereitstellen. Fehlende Netzkapazitäten, verzögerte Anschlüsse und langwierige Genehmigungsverfahren könnten den Ausbau jedoch bremsen. Rendschmidt kritisiert insbesondere das Zusammenspiel eines Redispatch-Vorbehalts mit Wirkleistungsbegrenzungen ohne ausreichende Übergangsfristen. Dies könne die Planbarkeit und Finanzierung neuer Projekte erschweren.
Der VDMA fordert deshalb eine umfassende Prüfung der Wechselwirkungen zwischen Redispatch-Vorbehalt, Wirkleistungsbegrenzung und Referenzertragsmodell. Die Regelungen müssten rechtssicher, einfach handhabbar und wirtschaftlich kalkulierbar sein. Eine kumulative Anwendung solle vermieden werden, wenn dadurch unverhältnismäßige Belastungen oder Fehlanreize entstehen.
Zusätzlichen Handlungsbedarf sieht der VDMA bei der Cybersicherheit. Die digitale und physische Absicherung von Energieanlagen müsse angesichts der geopolitischen Lage gestärkt werden. Regelungslücken bei Fernzugriff, Steuerung und Kontrolle von Anlagen sollten geschlossen werden. Rendschmidt bringt dafür auch ein entsprechendes Präqualifikationskriterium im EEG ins Gespräch. (sh)
© 2026 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 24.09.2026, 16:04 Uhr
Donnerstag, 24.09.2026, 16:04 Uhr
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