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Enerige & Management > Politik - Mehr Stromsteuer für Kläranlagen und große Biomasse
Das Bundesfinanzministerium in Berlin. Quelle: BMF
POLITIK:
Mehr Stromsteuer für Kläranlagen und große Biomasse
Das Bundesfinanzministerium (BMF) will Befreiungen von der Stromsteuer einschränken. Davon betroffen wären auch Klärgasanlagen, warnt der VKU. Und große biomassebefeuerte BHKW.
 
Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant eine Reform des Stromsteuergesetzes, die kommunale Kläranlagen künftig stärker belasten könnte. Nach einem aktuellen Referentenentwurf sollen bestimmte Steuerbefreiungen für Strom aus Klärgas, Deponiegas oder Biomasse entfallen – vor allem, wenn dieser in Anlagen mit mehr als 2 MW elektrischer Leistung erzeugt wird. Bisher war dieser Strom vollständig von der Steuer befreit, sofern er lokal selbst verbraucht wurde.

Ziel der Neuregelung ist laut Ministerium die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben. Zugleich soll mit den geplanten Einschränkungen die Entlastung für das produzierende Gewerbe teilweise gegenfinanziert werden. Die Reform ist Teil eines Maßnahmenpakets, das die schwarz-rote Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf den Weg gebracht hatte.

Besonders betroffen wären größere Klärwerke, die zur Strom- und Wärmeerzeugung auf hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) setzen. Ein Beispiel wäre der kommunale Wasserversorger und Abwasserentsorger Hamburg Wasser. Das Unternehmen betreibt unter anderem eine Gas- und eine Dampfturbine, die jeweils deutlich über der 2-MW-Grenze liegen. Bereits 2024 bezifferte Hamburg Wasser die zu erwartenden Mehrkosten auf jährlich 800.000 Euro. Diese Kosten müssten über die Abwassergebühren auf die Haushalte umgelegt werden, warnte das Unternehmen.

VKU sieht „versteckte Steuerrhöhung“

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2024 rund 1,5 Milliarden kWh Strom aus Klärgas erzeugt. Das entspricht 0,3 Prozent der Bruttostromerzeugung in Deutschland. In den meisten Fällen wird dieser Strom direkt am Ort der Erzeugung genutzt, etwa für den Eigenbedarf von Kläranlagen. Eine Besteuerung würde daher vor allem die kommunale Daseinsvorsorge verteuern.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hatte bereits im vergangenen Jahr vor negativen Auswirkungen gewarnt. In einer Stellungnahme bezeichnete der VKU die Reformpläne als „versteckte Steuererhöhung“ und sprach von einem Rückschritt für die Energiewende. Der Verband rechnet mit bis zu 2 Prozent höheren Abwassergebühren, sollte die Befreiung gestrichen werden. 

Langfristig könnte sich dieser Effekt noch verstärken, da neue gesetzliche Anforderungen – etwa die Einführung einer vierten Reinigungsstufe – den Strombedarf der Kläranlagen weiter erhöhen würden.

Auch der Bundesrat hatte sich 2024 kritisch geäußert. Die Länderkammer forderte, Strom aus Klär- und Deponiegas sowie Biomasse weiterhin als Strom aus erneuerbaren Energien zu behandeln und von der Steuer zu befreien. Da das Energie- und Stromsteuergesetz jedoch nicht der Zustimmung des Bundesrats bedarf, kann dieser lediglich verzögern – nicht verhindern.

Fünf Milliarden Euro Staatseinnahmen aus Stromsteuer jährlich

Trotz der relativ geringen Strommengen aus Klärgas befürchten Kritiker eine symbolisch wirksame Abkehr von einer dezentralen, klimafreundlichen Energieversorgung. Der zusätzliche Finanzdruck auf kommunale Betreiber könnte auch Investitionen in die Modernisierung oder Energieeffizienz hemmen – mit langfristigen Folgen für Infrastruktur und Gebührenentwicklung.

Laut BMF bleibt die Steuerbefreiung für Strom aus Klärgas nur dann erhalten, wenn dieser in hocheffizienten KWK-Anlagen mit maximal 2 MW Leistung erzeugt wird. Damit würde der Gesetzgeber faktisch eine Obergrenze einziehen, die sich vor allem gegen größere kommunale Akteure richtet. Für kleinere Anlagen dürfte die Steuerbefreiung hingegen weiter gelten.

Die Stromsteuer selbst beträgt seit 2003 unverändert 2,05 Cent/kWh. Im Jahr 2024 belief sich das Aufkommen auf rund 5,2 Milliarden Euro. Sie ist damit eine stabile Einnahmequelle des Bundeshaushalts. Eingeführt wurde sie, um die Erhöhung der Beiträge zur Rentenversicherung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu begrenzen. Nun plant die Regierung eine Absenkung der Steuer auf das europarechtliche Minimum von 0,05 Cent/kWh für Produzenten.

Für Haushalte läge sie dann von Brüssel aus bei 0,1 Cent/kWh, was aber laut Koalition nicht finanzierbar ist. Daher soll sie nur für industrielle Großverbraucher sinken. Im Wahlkampf war die Absenkung noch für aller Verbraucher versprochen worden.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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