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Enerige & Management > Klimaschutz - Kabinett gibt grünes Licht für CCS-Gesetz
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
KLIMASCHUTZ:
Kabinett gibt grünes Licht für CCS-Gesetz
Das Bundeskabinett hat die Änderung des Kohlendioxid-Speicher- und Transportgesetzes beschlossen. Damit soll der Rechtsrahmen für CCS-Projekte in Deutschland geschaffen werden.
 
In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Bundesregierung am 6. August unter anderem die Änderung des Kohlendioxid-Speicher- und Transportgesetzes (KSpTG) beschlossen. Ziel der Novelle ist es, Abscheidung, Transport, Speicherung und Export von Kohlendioxid (CO2) rechtlich zu ermöglichen. Die Technik „Carbon Capture and Storage“ (CCS) soll künftig zur Dekarbonisierung industrieller Prozesse beitragen. Während Industrieverbände den Schritt als notwendig für den Standort Deutschland werten, äußern Umweltverbände deutliche Kritik.

Laut Achim Dercks, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), kann die CO2-Abscheidung eine Schlüsselrolle beim Übergang zur Klimaneutralität spielen. Dercks begrüßt, dass CCS-Infrastruktur künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ stehen soll. Das könne Genehmigungsverfahren beschleunigen. Kritisch sieht er jedoch die Beschränkung der CO2-Abscheidung auf Gas- und Biomassekraftwerke. Auch die vorgesehene Regelung auf Länderebene wird kritisch gesehen, da eine flächendeckende Speicherung an Land aus Sicht der DIHK wirtschaftlicher wäre.

Die Elektrotechnik-Sparte im deutschen Maschinen- und Anlagenbau bewertet die Gesetzesänderung ebenfalls positiv. „Die Entscheidung der Bundesregierung ist eine Weichenstellung für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, erklärte Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer des VDMA-Fachverbands Power Systems. Rendschmidt sieht durch das neue Gesetz neue Marktchancen sowohl für Anbieter als auch für Nutzer von CCS-Technik.

Zugleich fordert er eine zügige Verabschiedung der geplanten Carbon-Management-Strategie sowie die Ratifizierung des Londoner Protokolls, das den grenzüberschreitenden CO2-Transport regelt.

Umweltschützer fürchten fossilen Lock-in

Kritik am Kabinettsbeschluss kommt dagegen von Umweltverbänden. Greenpeace bezeichnet das KSpTG als Gefahr für den Klimaschutz. Die Referentin für Klima- und Energiepolitik, Sophia van Vügt, sieht in CCS vor allem ein Mittel, um fossile Geschäftsmodelle zu verlängern: „Statt Emissionen wirksam zu reduzieren, will die Koalition sie unter der Nordsee verpressen.“ Sie befürchtet, dass Subventionen den Einsatz von Gaskraftwerken stützen und Investitionen in erneuerbare Energien verdrängen könnten.

Auch der WWF fordert Nachbesserungen am Gesetzesentwurf. Aus seiner Sicht darf CO2-Infrastruktur nicht pauschal als im öffentlichen Interesse eingestuft werden. Vor allem müsse der Bau von Leitungen auf unvermeidliche Industrieemissionen beschränkt bleiben. Meeresschutzgebiete seien vollständig freizuhalten, da sie als natürliche Kohlenstoffsenken nicht beeinträchtigt werden dürften.

Der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) geht davon aus, dass der Einsatz von CO2-Abscheidung bei fossilen Gaskraftwerken im Regelfall nicht zum Einsatz kommt. Hohe Investitionskosten, geringe Auslastung der Gaskraftwerke und teure Infrastruktur seien dafür ursächlich. Zukunftsorientierte Alternativen wie der Einsatz von Wasserstoff dürften durch diese rechtliche Option nicht ins Hintertreffen geraten. Der Schutz der Wasserressourcen müsse zudem stets Vorrang vor CCS haben.

CCS nur für unvermeidbare Emissionen

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) veröffentlichte anlässlich des Kabinettsbeschlusses ein Positionspapier zum Thema „Carbon Management“. Darin fordert der Verband, CCS ausschließlich zur Abscheidung unvermeidlicher Emissionen und in Kombination mit Bioenergie einzusetzen (BECCS). BEE-Präsidentin Simone Peter warnt davor, mit CCS neue fossile Abhängigkeiten zu schaffen. 

Nach Angaben des BEE könnten BECCS-Anlagen bis 2050 rund 60 Prozent der verbleibenden Treibhausgas-Emissionen kompensieren. Diese sogenannten „Negativemissionen“ entstehen, weil bei der Verarbeitung von Biomasse CO2 abgeschieden wird, das zuvor durch Photosynthese der Atmosphäre entzogen wurde. Das trage zur Erreichung der Klimaneutralität bei.

Im Jahr 2024 lagen die Treibhausgasemissionen in Deutschland laut BEE bei 649 Millionen Tonnen CO2 – ein Rückgang um 3,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Rückgang sei vor allem auf die Energiewirtschaft zurückzuführen, vor allem auf den geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe und den kontinuierlichen Ausbau erneuerbarer Energiequellen.

Die Gesetzesnovelle bildet einen Teil der geplanten Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung. Diese soll bis Ende 2025 vorgelegt werden und den künftigen Umgang mit unvermeidlichen Emissionen sowie den Aufbau entsprechender Infrastruktur regeln. Grundlage dafür bildet auch das völkerrechtliche London-Protokoll, das bislang den Export von CO2 zur Speicherung im Ausland einschränkt. Deutschland hat die nötige Änderung des Protokolls bisher nicht ratifiziert.

Der Entwurf zum Kohlendioxidspeichergesetz (KSpTG)  steht im Internet bereit (siehe auch separate Meldungen zum Bundeskabinett mit den Themen Vergaberecht, Geothermie / Gasspeicherumlage, Klimaschutzbericht und Klimarat).
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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