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Enerige & Management > Klimaschutz - EU soll international für Geoengineering-Verbot sorgen
Quelle: Europäische Kommission
KLIMASCHUTZ:
EU soll international für Geoengineering-Verbot sorgen
Laut dem EU-Programm Copernicus wird 2024 das erste Jahr sein, in dem die menschgemachte Erderwärmung auf 1,5 Grad steigt. Geoengineering sei aber kein Ausweg, warnen Klimaschützer.
 
2024 soll laut Überwachungsprogrammen das heißeste Jahr seit Beginn der Temperaturaufzeichnungen werden. Nötig seien daher ehrgeizige Klimaschutzmaßnahmen, appellierten Wissenschaftler des EU-Programms Copernicus. Zeitgleich erschien ein Expertenbericht zu solarem Geoengineering. Damit werden Versuche zusammengefasst, mit technischen Mittel die Sonneneinstrahlung auf die Erde zu reduzieren, um die Klimaerwärmung zu verringern. Dazu gehört beispielsweise, Aerosole in die Atmosphäre zu bringen.

Der Bericht einer wissenschaftlichen Beratergruppe der EU-Kommission gibt verschiedene Politikempfehlungen. Er befürwortet die Nutzung und Verpressung von Kohlendioxid (CCU und CCS), um weniger Treibhausgase zu emittieren. Außerdem regt er einen ergebnisoffenen internationalen Verhandlungsprozess der EU an, der dazu führen könnte, den Einsatz von solarem Geoengineering global zu legitimieren. Der Report wurde am 9. Dezember vorgelegt, gemeinsam mit dem zugrundeliegenden „Expert Evidence Review Report“ sowie einem Bericht der European Group on Ethics in Science and New Technologies (EGE).

Klimaschützer fordern Verbot von Geoengineering

Diese Empfehlungen stoßen auf Ablehnung von Klimaschützern. Die Grünen-nahe Heinrich-Böll-Stiftung fordert, dass die EU bei ihrer bisherigen Position bleibt und das solare Geoengineering als Reaktion auf die Klimakrise ausschließt. Die EU-Kommission solle sich für eine internationale Regulierung im Rahmen eines Solar Geoengineering-Non-Use- Agreements einsetzen.

Linda Schneider, Referentin für Internationale Klima- und Energiepolitik bei der Böll-Stiftung, kommentierte „Die Politikempfehlungen der Beratergruppe der EU-Kommission werden den gravierenden und unauflösbaren Risiken des solaren Geoengineerings, die im Bericht beschrieben werden, nicht gerecht.“

Die EU solle der Forderung des Europäischen Parlaments von 2023 folgen und gemeinsam mit Regierungen aus Afrika und dem Pazifikraum eine robuste internationale Nichtnutzungsvereinbarung initiieren. Die EU sollte zudem keine Freilandexperimente zu Geoengineering zulassen. Dies gehört allerdings zu den Forderungen der Beratergruppe ebenso wie Geoengineering-Forschung mit öffentlichen Mitteln.

Forschung wäre gefährlich und teuer

„Weitere Forschung wird die inhärenten, unkalkulierbaren Risiken eines solchen Experiments im planetaren Maßstab niemals auflösen können“, sagte Schneider. „Wir wissen genug über diese Technologien, um sicher zu sein, dass ihr Einsatz nur noch mehr Klimachaos verursachen würde, daher sollte ihrer Entwicklung sofort ein Riegel vorgeschoben werden“, appellierte sie.
 

Geoengineering - Definition

Der Begriff bezeichnet großtechnologische Eingriffe in das Klimasystem und die globalen Ökosysteme an Land und in den Ozeanen, um Auswirkungen und Symptome der Klimakrise zu bekämpfen. Darunter fallen sowohl jene technologischen Ansätze, einfallendes Sonnenlicht im großen Stil zurückzureflektieren (sogenanntes Solares Geoengineering) als auch solche, der Atmosphäre großmaßstäblich CO2 zu entziehen (sogenanntes Carbon Dioxide Removal, CDR). All diese Ansätze seien zum jetzigen Zeitpunkt spekulativ und unerprobt, keiner von ihnen adressiere die Ursachen der Klimakrise, sagen Kritiker.
  Internationale Abkommen respektieren

Aufgrund der gravierenden Risiken von solarem Geoengineering und in Übereinstimmung mit dem Vorsorgeprinzip hat das Europäische Parlament in seiner Resolution zur Weltklimakonferenz in Dubai (COP 28) die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, ein Non-Use Agreement auf internationaler Ebene zu initiieren. Die Forschung im Bereich des marinen Geoengineerings ist durch das Regime des Londoner Übereinkommens/Londoner Protokolls stark eingeschränkt.

Das Solare Geoengineering unterliegt bereits dem de facto Moratorium unter dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt (UN CBD), das 2010 erlassen und 2016 sowie jüngst bei der COP16 in Kolumbien bekräftigt wurde. Die EU-Mitgliedsstaaten sind als Vertragsstaaten der UN CBD an diese Entscheidung gebunden. Solares Geoengineering widerspricht außerdem einer Vielzahl von völkerrechtlichen Grundsätzen und Verpflichtungen, einschließlich Menschenrechtsverpflichtungen, erinnert die Böll-Stiftung.

Der 54-seitige Bericht „Solar Radidation Modification“  stellt die Europäische Kommission auf ihrer Internetseite zum Download bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 10.12.2024, 15:43 Uhr

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