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REGENERATIVE:
EU-Kommission mahnt Deutschland
Die Europäische Kommission leitet Schritte gegen 26 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland ein, die die Richtlinie für Erneuerbare Energien nicht in nationales Recht umgesetzt haben.
Die Frist für die Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2023/2413 ist kürzlich abgelaufen. Die neuen Vorschriften zielen darauf
ab, die Bereitstellung von erneuerbarer Energie in allen Wirtschaftszweigen zu beschleunigen. Dies gilt nicht nur für den
Energiesektor, sondern auch und vor allem für Bereiche, die weniger Fortschritte verzeichnen und für die ebenfalls neue oder
verstärkte Ziele festgelegt wurden – wie Wärme- und Kälteversorgung, Gebäude, Verkehr und Industrie. Bislang hat nur Dänemark
die vollständige Umsetzung der Richtlinie fristgerecht mitgeteilt.
Laut der Kommission haben 26 Staaten, darunter Deutschland, sie nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren und die Umsetzung der Richtlinie abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission eine zweite, schärfere Verwarnung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aussprechen. Die Richtlinie wurde 2023 angenommen. Die Mitgliedstaaten mussten die Umsetzung der Richtlinie bis zum 21. Mai 2025 mitteilen.
Vertragsverletzungsverfahren wurden gegen 26 Mitgliedstaaten eingeleitet. Dies sind Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden. Diese Länder hätten es versäumt, der Kommission die vollständige Umsetzung der Bestimmungen der in nationales Recht mitzuteilen.
EU-Klimaschutzziele in Gefahr
Die Richtlinie enthält wichtige horizontale und bereichsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Bereitstellung von erneuerbarer Energie, wie verstärkte Herkunftsnachweise, die Erleichterung der Integration des Energiesystems durch die Förderung der Elektrifizierung und des erneuerbaren Wasserstoffs sowie Vorkehrungen zur Gewährleistung einer nachhaltigeren Bioenergie-Erzeugung.
Laut Kommission sei die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften von entscheidender Bedeutung, um den Ausbau der heimischen sauberen Energie zu beschleunigen, die Treibhausgasemissionen im Energiesektor weiter zu verringern und die Energieversorgungssicherheit zu stärken. Derzeit machen diese mehr als 75 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der Union aus. Zudem werde durch die Umsetzung ein Beitrag zur Senkung der Energiepreise und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU geleistet.
Die EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien steht im Internet bereit.
Laut der Kommission haben 26 Staaten, darunter Deutschland, sie nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Kommission richtet daher Aufforderungsschreiben an diese Mitgliedstaaten, die nun zwei Monate Zeit haben, um darauf zu reagieren und die Umsetzung der Richtlinie abzuschließen. Andernfalls kann die Kommission eine zweite, schärfere Verwarnung in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme aussprechen. Die Richtlinie wurde 2023 angenommen. Die Mitgliedstaaten mussten die Umsetzung der Richtlinie bis zum 21. Mai 2025 mitteilen.
Vertragsverletzungsverfahren wurden gegen 26 Mitgliedstaaten eingeleitet. Dies sind Belgien, Bulgarien, Tschechien, Deutschland, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakei, Finnland und Schweden. Diese Länder hätten es versäumt, der Kommission die vollständige Umsetzung der Bestimmungen der in nationales Recht mitzuteilen.
EU-Klimaschutzziele in Gefahr
Die Richtlinie enthält wichtige horizontale und bereichsübergreifende Maßnahmen zur Förderung der Bereitstellung von erneuerbarer Energie, wie verstärkte Herkunftsnachweise, die Erleichterung der Integration des Energiesystems durch die Förderung der Elektrifizierung und des erneuerbaren Wasserstoffs sowie Vorkehrungen zur Gewährleistung einer nachhaltigeren Bioenergie-Erzeugung.
Laut Kommission sei die Umsetzung dieser Rechtsvorschriften von entscheidender Bedeutung, um den Ausbau der heimischen sauberen Energie zu beschleunigen, die Treibhausgasemissionen im Energiesektor weiter zu verringern und die Energieversorgungssicherheit zu stärken. Derzeit machen diese mehr als 75 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der Union aus. Zudem werde durch die Umsetzung ein Beitrag zur Senkung der Energiepreise und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU geleistet.
Die EU-Richtlinie zu Erneuerbaren Energien steht im Internet bereit.

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Freitag, 25.07.2025, 11:49 Uhr
Freitag, 25.07.2025, 11:49 Uhr
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