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POLITIK:
Energieeffizienzgesetz in erster Lesung
Die Initiative Deneff legt zur ersten Bundestagslesung der Energieeffizienzgesetz-Novelle Vorschläge vor. Sie unterstützt Bürokratieabbau, will aber zentrale Effizienzanreize erhalten.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) fordert Änderungen am Regierungsentwurf zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes
(EnEfG). Zur ersten Lesung im Deutschen Bundestag am 24. September schlägt die Initiative unter anderem eine niedrigere Schwelle für verpflichtende Energiemanagementsysteme, vereinfachte
Meldepflichten und verbindliche Effizienzvorgaben für die öffentliche Hand vor.
Der Regierungsentwurf sieht vor, mehrere Anforderungen des geltenden EnEfG zu reduzieren. Die Deneff unterstützt den Abbau von Doppelmeldungen, unnötigen Veröffentlichungspflichten und parallelen Prozessen. Gleichzeitig warnt sie davor, Instrumente zu schwächen, die Unternehmen zu wirtschaftlichen Investitionen in Energieeffizienz bewegen.
„Bürokratieabbau und Energieeffizienz können zusammengehen“, sagt Deneff-Geschäftsführer Christian Noll. Entscheidend sei, an den richtigen Stellen zu vereinfachen. Noll nennt als Möglichkeiten weniger Doppelmeldungen, realistische Fristen und den Schutz sensibler Unternehmensdaten. Gleichzeitig müsse ein verlässlicher Rahmen für Effizienzinvestitionen erhalten bleiben.
Schwelle bei 10 Millionen kWh setzen
Besonders deutlich unterscheiden sich die Positionen bei den geplanten Änderungen an den Regelungen zu Energiemanagementsystemen und Umsetzungsplänen nach §§ 8 und 9 EnEfG. Der Regierungsentwurf sieht vor, die Schwelle für verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme von derzeit 7,5 auf 23,6 Millionen kWh anzuheben. Unternehmen mit einem entsprechenden Managementsystem sollen zudem keinen gesonderten Umsetzungsplan mehr erstellen müssen.
Die Deneff schlägt stattdessen eine Schwelle von 10 Millionen kWh vor. Nach Berechnungen der Initiative würde damit der von der unmittelbaren Managementsystempflicht ausgenommene Endenergieverbrauch von rund 100 auf etwa 29 Milliarden kWh sinken.
Unternehmen, die bereits ein Managementsystem einsetzen, sollen nach dem Deneff-Vorschlag ebenfalls keinen zusätzlichen detaillierten Umsetzungsplan führen müssen. Die standardisierte Wirtschaftlichkeitsbewertung identifizierter Effizienzmaßnahmen nach der VALERI-Norm soll jedoch bestehen bleiben.
Eine von der Deneff zitierte Wirkungsanalyse des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI) kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen an den §§ 8 und 9 bis 2035 jährlich rund 54 Milliarden kWh weniger Endenergieeinsparungen bewirken könnten. Dies entspreche je nach Elektrifizierungsgrad einem Stromanteil von rechnerisch sieben bis zehn zusätzlichen Kraftwerksblöcken mit jeweils 450 MW.
Nach Angaben der Deneff kämen zudem rund 14 Milliarden kWh vermeidbare Gas- und Mineralölimporte hinzu. Das entspreche etwa dem heutigen industriellen Bedarf dieser Energieträger von zwei Wochen.
Effizienz vor neuen Kraftwerken
Übergeordnet fordert die Deneff, das Effizienzziel von 45 Prozent bis 2045 fortzuführen. Zudem soll das Prinzip „Efficiency First“ nach ihrem Vorschlag stärker in energiepolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Konkret schlägt die Initiative vor, bei Ausschreibungen für neue Kraftwerkskapazitäten parallel auch Energieeffizienzmaßnahmen auszuschreiben. Diese sollen insbesondere dann wirken, wenn das Stromsystem von Knappheit oder Spitzenlasten betroffen ist.
Für die öffentliche Hand sieht der Regierungsentwurf teilweise Soll-Regelungen und eine Ausnahme für Kommunen vor. Die Deneff fordert dagegen verbindliche Vorgaben für Energiemanagementsysteme und lehnt eine pauschale Ausnahme der Kommunen ab. Zudem sollen beim Erwerb und bei der Neuanmietung von Gebäuden verbindliche Effizienzanforderungen gelten.
Bei der Abwärmenutzung will die Deneff im Gegensatz zur Novelle die Pflichten zur Vermeidung und wirtschaftlichen Nutzung von Abwärme grundsätzlich erhalten. Kosten-Nutzen-Analysen sollen nach ihrem Vorschlag die Zumutbarkeit bewerten, die Nutzungspflichten aber nicht ersetzen. Für Rechenzentren fordert die Initiative, zentrale Effizienzstandards beizubehalten.
Überdies fordert die Initiative eine Gleichbehandlung von Energiedienstleistungen und Contracting mit anderen Umsetzungsmodellen in Regulierung und Förderprogrammen. Bestehende Benachteiligungen sollen nach dem Vorschlag innerhalb von drei Jahren beseitigt werden. „Wer weniger staatliche Vorgaben will, muss marktwirtschaftlichen Lösungen mehr Raum geben“, begründet Geschäftsführer Rüdiger Lohse. (sh)
Der Regierungsentwurf sieht vor, mehrere Anforderungen des geltenden EnEfG zu reduzieren. Die Deneff unterstützt den Abbau von Doppelmeldungen, unnötigen Veröffentlichungspflichten und parallelen Prozessen. Gleichzeitig warnt sie davor, Instrumente zu schwächen, die Unternehmen zu wirtschaftlichen Investitionen in Energieeffizienz bewegen.
„Bürokratieabbau und Energieeffizienz können zusammengehen“, sagt Deneff-Geschäftsführer Christian Noll. Entscheidend sei, an den richtigen Stellen zu vereinfachen. Noll nennt als Möglichkeiten weniger Doppelmeldungen, realistische Fristen und den Schutz sensibler Unternehmensdaten. Gleichzeitig müsse ein verlässlicher Rahmen für Effizienzinvestitionen erhalten bleiben.
Schwelle bei 10 Millionen kWh setzen
Besonders deutlich unterscheiden sich die Positionen bei den geplanten Änderungen an den Regelungen zu Energiemanagementsystemen und Umsetzungsplänen nach §§ 8 und 9 EnEfG. Der Regierungsentwurf sieht vor, die Schwelle für verpflichtende Energie- oder Umweltmanagementsysteme von derzeit 7,5 auf 23,6 Millionen kWh anzuheben. Unternehmen mit einem entsprechenden Managementsystem sollen zudem keinen gesonderten Umsetzungsplan mehr erstellen müssen.
Die Deneff schlägt stattdessen eine Schwelle von 10 Millionen kWh vor. Nach Berechnungen der Initiative würde damit der von der unmittelbaren Managementsystempflicht ausgenommene Endenergieverbrauch von rund 100 auf etwa 29 Milliarden kWh sinken.
Unternehmen, die bereits ein Managementsystem einsetzen, sollen nach dem Deneff-Vorschlag ebenfalls keinen zusätzlichen detaillierten Umsetzungsplan führen müssen. Die standardisierte Wirtschaftlichkeitsbewertung identifizierter Effizienzmaßnahmen nach der VALERI-Norm soll jedoch bestehen bleiben.
Eine von der Deneff zitierte Wirkungsanalyse des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (Fraunhofer ISI) kommt zu dem Ergebnis, dass die geplanten Änderungen an den §§ 8 und 9 bis 2035 jährlich rund 54 Milliarden kWh weniger Endenergieeinsparungen bewirken könnten. Dies entspreche je nach Elektrifizierungsgrad einem Stromanteil von rechnerisch sieben bis zehn zusätzlichen Kraftwerksblöcken mit jeweils 450 MW.
Nach Angaben der Deneff kämen zudem rund 14 Milliarden kWh vermeidbare Gas- und Mineralölimporte hinzu. Das entspreche etwa dem heutigen industriellen Bedarf dieser Energieträger von zwei Wochen.
Effizienz vor neuen Kraftwerken
Übergeordnet fordert die Deneff, das Effizienzziel von 45 Prozent bis 2045 fortzuführen. Zudem soll das Prinzip „Efficiency First“ nach ihrem Vorschlag stärker in energiepolitischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Konkret schlägt die Initiative vor, bei Ausschreibungen für neue Kraftwerkskapazitäten parallel auch Energieeffizienzmaßnahmen auszuschreiben. Diese sollen insbesondere dann wirken, wenn das Stromsystem von Knappheit oder Spitzenlasten betroffen ist.
Für die öffentliche Hand sieht der Regierungsentwurf teilweise Soll-Regelungen und eine Ausnahme für Kommunen vor. Die Deneff fordert dagegen verbindliche Vorgaben für Energiemanagementsysteme und lehnt eine pauschale Ausnahme der Kommunen ab. Zudem sollen beim Erwerb und bei der Neuanmietung von Gebäuden verbindliche Effizienzanforderungen gelten.
Bei der Abwärmenutzung will die Deneff im Gegensatz zur Novelle die Pflichten zur Vermeidung und wirtschaftlichen Nutzung von Abwärme grundsätzlich erhalten. Kosten-Nutzen-Analysen sollen nach ihrem Vorschlag die Zumutbarkeit bewerten, die Nutzungspflichten aber nicht ersetzen. Für Rechenzentren fordert die Initiative, zentrale Effizienzstandards beizubehalten.
Überdies fordert die Initiative eine Gleichbehandlung von Energiedienstleistungen und Contracting mit anderen Umsetzungsmodellen in Regulierung und Förderprogrammen. Bestehende Benachteiligungen sollen nach dem Vorschlag innerhalb von drei Jahren beseitigt werden. „Wer weniger staatliche Vorgaben will, muss marktwirtschaftlichen Lösungen mehr Raum geben“, begründet Geschäftsführer Rüdiger Lohse. (sh)
© 2026 Energie & Management GmbH
Donnerstag, 24.09.2026, 16:06 Uhr
Donnerstag, 24.09.2026, 16:06 Uhr
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