Quelle: Georg Eble
WINDKRAFT OFFSHORE:
Bundestagsbeschluss zu Offshore-Regeln kritisiert
Der Bundestag hat ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie beschlossen, das Verfahren für Offshore-Windenergie beschleunigen soll. Verbände regieren mit Pro und Kontra.
Am Abend des 4. Dezembers hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) für Windenergie auf See und
Stromnetze nach einer kurzen Debatte angenommen (wir berichteten). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte zuvor eine
geänderte Fassung empfohlen. Das Gesetz soll zentrale Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 in deutsches Recht überführen und
Genehmigungen vereinfachen. Hintergrund ist das Ziel der Europäischen Union, bis 2030 einen Anteil erneuerbarer Energien von
mindestens 42,5 Prozent an der Stromerzeugung zu erreichen.
Laut Bundesregierung zielt die Regelung darauf ab, Verfahren für Offshore-Windenergieanlagen sowie für Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze und Verteilnetze zu beschleunigen. Das Gesetz führt sogenannte Beschleunigungsflächen für die Windenergie auf See sowie Infrastrukturgebiete für netzrelevante Vorhaben ein. Auf diesen Flächen sollen künftig verschlankte Zulassungsverfahren gelten, damit Behörden Entscheidungen schneller und rechtssicherer treffen können.
Die Bundesregierung will als Reaktion auf die leer gelaufene Ausschreibungsrunde im August 2025 die Ausschreibungsmengen für das Jahr 2026 von 2.500 auf bis zu 5.000 MW anheben. Außerdem sieht das Gesetz vor, Verträglichkeitsprüfungen für Natura-2000-Gebiete auf Grundlage vorhandener Daten vorzunehmen. Wenn solche Daten nicht vorliegen, sollen keine zusätzlichen Kartierungen notwendig sein.
Windkraftbranche mit weiteren Forderungen
Verbände aus der Branche begrüßten einzelne Elemente, sehen aber weiteren Handlungsbedarf. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA Power Systems) begrüßt die Verlängerung der Inbetriebnahmefrist für Offshore-Windenergieanlagen von sechs auf zwölf Monate. Geschäftsführer Dennis Rendschmidt erklärte, die bisherigen Anpassungen reichten jedoch nicht aus, um bezuschlagte Projekte zuverlässig umzusetzen.
Er forderte daher weitere Reformen des Windenergie-auf-See-Gesetzes. „Die Bundesregierung muss einen verlässlichen Rahmen schaffen, damit Projekte realisiert werden“, so Rendschmidt. Dazu gehöre die Verstetigung des Ausbauvolumens, das Ende negativer Gebote, die Einführung doppelseitiger Differenzverträge, die Anpassung qualitativer Kriterien und die konsequente Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU. Aus Sicht des Verbandes sollten zudem Flächenzuschnitte besser dimensioniert werden. Laut VDMA läuft die Konsultation zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes bis Weihnachten. Anpassungen sollten nach Vorstellung des Verbandes möglichst schon 2026 wirksam werden.
Naturschutz könnte leiden
Kritik kommt von Umweltverbänden. Der WWF Deutschland warnt vor einer zu weitgehenden Ausweitung von Beschleunigungsgebieten. Der Verband kritisiert, dass dabei Umweltprüfungen weitgehend entfallen könnten. Meeresschutzexpertin Carla Langsenkamp sagte, der Ausbau der Offshore-Windenergie müsse im Einklang mit nationalem und europäischem Naturschutzrecht stehen.
Nach Einschätzung des WWF verschlechtert sich der ökologische Zustand von Nord- und Ostsee seit Jahren. Deshalb sei eine naturverträgliche Umsetzung der RED III aus Sicht des Verbands zwingend notwendig. Der WWF argumentiert, es brauche keine zusätzlichen Beschleunigungsgebiete, die in sensiblen Meeresbereichen zu geringeren Umweltstandards führen könnten.
Langsenkamp betonte, der Umstieg auf erneuerbare Energien sei notwendig, dürfe aber nicht zulasten des Meeresschutzes erfolgen. Der Verband sieht in den aktuellen gesetzlichen Regelungen einen Rückschritt, da etablierte Umweltprüfungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung oder artenschutzrechtliche Bewertungen entfallen könnten. Laut WWF sieht die RED III solche Absenkungen nicht ausdrücklich vor.
Das Rechtsgutachten des WWF zum Meeresschutz steht als PDF zum Download bereit.
Laut Bundesregierung zielt die Regelung darauf ab, Verfahren für Offshore-Windenergieanlagen sowie für Offshore-Anbindungsleitungen, Übertragungsnetze und Verteilnetze zu beschleunigen. Das Gesetz führt sogenannte Beschleunigungsflächen für die Windenergie auf See sowie Infrastrukturgebiete für netzrelevante Vorhaben ein. Auf diesen Flächen sollen künftig verschlankte Zulassungsverfahren gelten, damit Behörden Entscheidungen schneller und rechtssicherer treffen können.
Die Bundesregierung will als Reaktion auf die leer gelaufene Ausschreibungsrunde im August 2025 die Ausschreibungsmengen für das Jahr 2026 von 2.500 auf bis zu 5.000 MW anheben. Außerdem sieht das Gesetz vor, Verträglichkeitsprüfungen für Natura-2000-Gebiete auf Grundlage vorhandener Daten vorzunehmen. Wenn solche Daten nicht vorliegen, sollen keine zusätzlichen Kartierungen notwendig sein.
Windkraftbranche mit weiteren Forderungen
Verbände aus der Branche begrüßten einzelne Elemente, sehen aber weiteren Handlungsbedarf. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA Power Systems) begrüßt die Verlängerung der Inbetriebnahmefrist für Offshore-Windenergieanlagen von sechs auf zwölf Monate. Geschäftsführer Dennis Rendschmidt erklärte, die bisherigen Anpassungen reichten jedoch nicht aus, um bezuschlagte Projekte zuverlässig umzusetzen.
Er forderte daher weitere Reformen des Windenergie-auf-See-Gesetzes. „Die Bundesregierung muss einen verlässlichen Rahmen schaffen, damit Projekte realisiert werden“, so Rendschmidt. Dazu gehöre die Verstetigung des Ausbauvolumens, das Ende negativer Gebote, die Einführung doppelseitiger Differenzverträge, die Anpassung qualitativer Kriterien und die konsequente Umsetzung des Net Zero Industry Acts der EU. Aus Sicht des Verbandes sollten zudem Flächenzuschnitte besser dimensioniert werden. Laut VDMA läuft die Konsultation zur Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes bis Weihnachten. Anpassungen sollten nach Vorstellung des Verbandes möglichst schon 2026 wirksam werden.
Naturschutz könnte leiden
Kritik kommt von Umweltverbänden. Der WWF Deutschland warnt vor einer zu weitgehenden Ausweitung von Beschleunigungsgebieten. Der Verband kritisiert, dass dabei Umweltprüfungen weitgehend entfallen könnten. Meeresschutzexpertin Carla Langsenkamp sagte, der Ausbau der Offshore-Windenergie müsse im Einklang mit nationalem und europäischem Naturschutzrecht stehen.
Nach Einschätzung des WWF verschlechtert sich der ökologische Zustand von Nord- und Ostsee seit Jahren. Deshalb sei eine naturverträgliche Umsetzung der RED III aus Sicht des Verbands zwingend notwendig. Der WWF argumentiert, es brauche keine zusätzlichen Beschleunigungsgebiete, die in sensiblen Meeresbereichen zu geringeren Umweltstandards führen könnten.
Langsenkamp betonte, der Umstieg auf erneuerbare Energien sei notwendig, dürfe aber nicht zulasten des Meeresschutzes erfolgen. Der Verband sieht in den aktuellen gesetzlichen Regelungen einen Rückschritt, da etablierte Umweltprüfungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung oder artenschutzrechtliche Bewertungen entfallen könnten. Laut WWF sieht die RED III solche Absenkungen nicht ausdrücklich vor.
Das Rechtsgutachten des WWF zum Meeresschutz steht als PDF zum Download bereit.
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Freitag, 05.12.2025, 13:15 Uhr
Freitag, 05.12.2025, 13:15 Uhr
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