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Enerige & Management > Politik - Bundestag verabschiedet letztes Energiepaket
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
POLITIK:
Bundestag verabschiedet letztes Energiepaket
Der Bundestag hat ein Paket mit mehreren Energiegesetzen beschlossen. Möglich war das durch eine Einigung der Fraktionen von SPD, Grünen und oppositioneller CDU/CSU.
 
Zu den am 31. Januar vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen zählt eine längere Fördermöglichkeit für Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Daneben geht es um Anpassungen beim Ausbau der Windenergie und der Bioenergie sowie um Maßnahmen, die Strom aus PV-Anlagen besser in das Netz integrieren. Die Vorhaben müssen noch den Bundesrat passieren. Energieverbände reagierten erleichtert, mahnten aber gleich weitere Beschlüsse durch die nächste Bundesregierung an.

Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sagte, generell müssten in der nächsten
Legislaturperiode grundlegende neue energiepolitische Weichenstellungen erfolgen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begrüßte die Einigung der Fraktionen, die die Verabschiedung der dringend notwendigen Regelungen ermöglicht hatte. „Die gemeinsam gefundenen Lösungen sind eine gute Nachricht für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für die Systemsicherheit und für die Bezahlbarkeit der Stromversorgung“, sagte er.

Vier Gesetzesinitiativen verabschiedet

In insgesamt vier Gesetzesinitiativen sind eine Reihe von zentralen Maßnahmen gebündelt worden. Zur besseren Integration temporärer Stromspitzen im Netz wird die Marktintegration von Photovoltaik-Anlagen gestärkt, die cybersichere und wirtschaftlich robuste Digitalisierung vorangebracht und der Betrieb von Speichern vereinfacht.

Es wird zudem eine deutlich verbesserte Anschlussperspektive für Biogasanlagen geschaffen, deren Erst-Förderung in den nächsten Jahren ausläuft. Zugleich wird ein flexiblerer Betrieb und damit mehr Systemdienlichkeit der Anlagen gefördert. Der Anwendungszeitraum der Förderung von KWK-Anlagen wird ausgeweitet und die Steuerungswirkung beim Ausbau von Windenergieanlagen gestärkt. Des Weiteren dürfen Netzanschlusspunkte nun von mehreren Anlagen genutzt werden.
  Der VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing lobte aus Sicht der kommunalen Unternehmen: „Es verdient große Anerkennung und Respekt, dass so viele Abgeordnete parteiübergreifend den Gesetzentwürfen zugestimmt haben.“ Die Verlängerung des KWKG und Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz sorgten für den dringend notwendigen Rückenwind bei der Energiewende. Zugleich mahnte er eine grundlegende Überarbeitung und Verlängerung des KWKG bis Mitte der 2030er Jahre an, die durch die neue Bundesregierung kommen müsse.

Auch der Stadtwerkeverbund Thüga nannte die KWK-Anlagen „unverzichtbar für das Gelingen der Energie- und Wärmewende vor Ort“.

Verbände mit weiteren Forderungen

Die Biogasbranche hat sich erleichtert über das Biomassepaket gezeigt. Mit dem Paket hätten Biogasanlagen für die nächsten zwei Jahre wieder eine Perspektive, sagte Horst Seide, Präsident des Fachverbandes Biogas. „Dank engagierter Zusammenarbeit und großer Unterstützung der Branche wurden heute wichtige energierechtliche Gesetzgebungen verabschiedet und damit die Energiewende ein Stück weiter vorangebracht“, sagte Kerstin Andreae, Hauptgeschäftsführerin des BDEW.

„Besonders die beschlossenen Maßnahmen in der Energierechtsnovelle zur Dämpfung von PV-Einspeisespitzen leisten einen enorm wichtigen Beitrag zur Netzstabilität“, kommentierte sie. Auch die Neuausrichtung des Smart-Meter-Rollouts hin zu einem „Steuerungsrollout“ sei ein zentraler Schritt für die sichere Netzintegration von Erneuerbaren Energien. Eine neue Regierung werde weitere Klarheit bei der KWK schaffen müssen, sei es über Stabilisierung des Rechtsrahmens oder über die Einbettung der KWK in den Kapazitätsmarkt.

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) nennt die beschlossenen Gesetze „überfällig“. Zudem griffen sie in Teilen zu kurz, kritisierte der Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert. Es seien Anpassungen in der Förderstruktur erforderlich, um den flexiblen Einsatz industrieller KWK-Anlagen sicherzustellen und eine ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten, sagte er. „Eine Verlängerung des KWKG bis 2035 sowie ein Einfrieren der förderfähigen Volllaststunden auf dem Stand von 2024 würde die dringend benötigte Perspektive ermöglichen“, forderte Seyfert an die Adresse der kommenden Bundesregierung.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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