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Enerige & Management > Klimaschutz - Bundestag beschließt Reform des Emissionshandels
Quelle: Fotolia / frenta
KLIMASCHUTZ:
Bundestag beschließt Reform des Emissionshandels
Das TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 beschloss der scheidende Bundestag in einer seiner letzten Sitzungen. Das Gesetz muss anschließend noch den Bundesrat passieren.
 
Das Gesetz zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandels (TEHG) 2024 setzt die bereits im Jahr 2023 in Kraft getretene Reform des europäischen Emissionshandels in deutsches Recht um. Damit werden die Grundlagen für dessen Vollzug geschaffen. Emissionshandelspflichtige Unternehmen in Deutschland bekommen damit Rechts- und Planungssicherheit für das notwendige CO2-Management. Zugleich werde die unterbrechungsfreie Funktionsfähigkeit des EU-Emissionshandels in Deutschland sichergestellt, betonte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK).

Die verabschiedete TEHG-Novelle setze die Vorgaben der geänderten EU-Emissionshandels-Richtlinie im Wesentlichen eins zu eins in deutsches Recht um. Die Reform des EU-Emissionshandels hat die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 und eine Netto-Treibhausgasneutralität bis 2050 zum Ziel. Im Rahmen der Emissionshandelsreform wird erstmalig der Bereich Seeverkehr in den Emissionshandel einbezogen. Der Handel wird stufenweise eingeführt: So fallen seit 2024 40 Prozent des CO2-Ausstoßes unter den ETS 1, ab 2025 70 Prozent und ab 2026 dann 100 Prozent.

Luftverkehr wird einbezogen

Ein weiterer zentraler Regelungsgegenstand des Gesetzes sind laut BMWK Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich des Luftverkehrs. Hier werden seit 2024 die erlaubten Gesamtemissionsmengen für Flugzeuge bis 2030 stärker abgesenkt, auch werden erstmals Berichtspflichten für sogenannte „Nicht-CO2-Effekte“ im Luftverkehr eingeführt. Darunter fallen Klimaauswirkungen durch Kondensstreifen, die durch den im Flugbetrieb erzeugten Wasserdampf entstehen können, und weitere chemische Verbindungen, die bei der Verbrennung von Kerosin entstehen.

Außerdem schafft der Entwurf die Grundlage für den Übergang in den neuen europäischen Emissionshandel für Verkehr und Wärme (ETS 2), der ab dem Jahr 2027 eingeführt wird und den deutschen Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ablösen wird. Im parlamentarischen Verfahren haben sich die Fraktionen darauf geeinigt, dass Müllverbrennungsanlagen auch ab dem Jahr 2027 zunächst weiterhin der CO2-Bepreisung nach dem BEHG unterliegen sollen. Dies begrüßte der Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU) ausdrücklich.

Nationale Bedingungen für den CBAM ab 2026

Schließlich legt die TEHG-Novelle nationale Durchführungsbestimmungen für den europäischen CO2-Grenzausgleich (Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM) fest. Der CBAM bepreist die CO2-Emissionen bestimmter energieintensiver Importe in die EU, äquivalent zum EU-Emissionshandelssystem, mit dem Ziel, faire Wettbewerbsbedingungen auf dem EU-Binnenmarkt zu schaffen. Dies betrifft zunächst den Stromsektor sowie vor allem Grundstoffe aus den Industriesektoren Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel und Wasserstoff.

Mit dem Mechanismus geht nach einem Übergangszeitraum erst ab dem 1. Januar 2026 eine Zahlungsverpflichtung einher. Zuständig für die Umsetzung in Deutschland ist neben dem Zoll die Deutsche Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt (UBA) als nationale Umsetzungsbehörde.

Aus Sicht der energieintensiven Industrie gibt es Kritikpunkte. „Die bürokratischen Hürden werden größer statt kleiner“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer des VIK. Dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft fehlen im novellierten TEHG die Mechanismen der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten und eine wirksame Carbon-Leakage-Kompensation, wie sie im europäischen Emissionshandel (EU-ETS) besteht, sagte Christian Seyfert.

Industrieverband fordert weniger Bürokratie

„Die geplante einjährige Handelsphase im Jahr 2026 im nationalen Emissionshandel vor dessen Überführung in das kommende europäische System bedeutet eine erhebliche und vollkommen unnötige bürokratische Belastung“, sagte er. Ein klarer Preispfad mit einem festen Preis im Jahr 2026 wäre hier die weitaus sinnvollere Lösung gewesen. Zudem stehen Unternehmen ohne einen geeigneten Carbon-Leakage-Schutz im globalen Wettbewerb vor erheblichen Herausforderungen, stellt Seyfert klar.

Neben den positiven Fortschritten blieben weitere drängende Themen im Bundestag ungelöst, darunter das Kraftwerksicherungsgesetz zur mittel- und langfristigen Gewährleistung von Versorgungssicherheit mit Strom, dringend notwendige Entlastungen bei den Netzentgelten oder der Einstieg in Abscheidung, Transport und Speicherung von bei Verbrennungsprozessen freigesetztem Kohlenstoff (CCU/CCS). Neben einer spürbaren Senkung der Energiekosten, vor allem beim Strom, muss die nächste Bundesregierung sich unverzüglich den drängenden Themen im Energie- und Industriesektor annehmen, forderte der VIK-Hauptgeschäftsführer.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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