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Enerige & Management > Politik - Bundesregierung will Auftragsvergaben beschleunigen
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche. Quelle: Susanne Harmsen
POLITIK:
Bundesregierung will Auftragsvergaben beschleunigen
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Vergabebeschleunigungsgesetz beschlossen, um öffentliche Ausschreibungen schneller, digitaler und mittelstandsfreundlicher zu gestalten.
 
Die Bundesregierung hat am 6. August den Entwurf für ein Gesetz für die schnellere Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand beschlossen. Mit dem sogenannten Vergabebeschleunigungsgesetz soll die Ausschreibungspraxis von Bund, Ländern und Kommunen deutlich vereinfacht und digitalisiert werden. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE), das den Entwurf erarbeitet hat, spricht von einem Bürokratieabbau mit Entlastungswirkungen von knapp 100 Millionen Euro für die Wirtschaft und etwa 280 Millionen Euro für die Verwaltung.

Zentrale Maßnahme der Reform ist die Anhebung der Wertgrenze für Direktvergaben des Bundes von derzeit 15.000 Euro auf künftig 50.000 Euro. Damit soll Personal in Behörden entlastet werden. Nach Angaben des BMWE werden jährlich mehrere hunderttausend öffentliche Aufträge vergeben – allein 2023 waren es laut Vergabestatistik rund 195.000 Verfahren mit einem Volumen von 125 Milliarden Euro bei Einzelaufträgen über 25.000 Euro. Hinzu kommen weitere Vergaben unterhalb dieser Schwelle.

„Wir machen die öffentliche Beschaffung einfacher, schneller und flexibler – und das mittelstandsfreundlich“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vor Journalisten in Berlin. Es gehe darum, dringende Investitionen etwa aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz schneller zu realisieren. Die Reform soll außerdem helfen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken.
  Dokumentationspflichten, Gerichtskeule, Losgröße

Neben der Anhebung der Direktvergabegrenzen sieht der Gesetzentwurf vor, Nachweis- und Dokumentationspflichten deutlich zu reduzieren. Zudem sollen Vergabe- und Nachprüfungsverfahren digitalisiert werden.

Die aufschiebende Wirkung bei sofortigen Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammern wird obendrein abgeschafft. Dadurch könnten öffentliche Auftraggeber in bestimmten Fällen Aufträge schneller vergeben, ohne das vollständige Gerichtsverfahren abwarten zu müssen.

Die mittelstandsfreundliche Vergabe bleibt laut BMWE ein zentrales Prinzip. Der bisher geltende sogenannte Losgrundsatz – also die Aufteilung größerer Aufträge in kleinere Lose – bleibt grundsätzlich bestehen. Eine Ausnahme ist jedoch für Vorhaben aus dem Sondervermögen Infrastruktur vorgesehen, um zeitkritische Investitionen zu beschleunigen. Diese Ausnahme ist laut Ministerium eng begrenzt, sodass die Teilhabe kleiner und mittlerer Unternehmen weiterhin gewährleistet sei.

Extra-Regeln für Start-ups

Auch für Start-ups und junge Unternehmen sieht der Entwurf neue Spielräume vor. So soll künftig stärker auf die besonderen Umstände kleinerer und innovativer Anbieter Rücksicht genommen werden – etwa durch flexiblere Anforderungen an Unternehmensalter und Umsatzhistorie. Öffentliche Auftraggeber sollen zudem Nebenangebote stärker berücksichtigen können, um neue Lösungen zu fördern.

Die im Koalitionsvertrag angekündigte Erhöhung der Direktvergabegrenze für Start-ups auf 100.000 Euro wird laut BMWE aus rechtstechnischen Gründen separat geregelt, soll jedoch parallel zum Vergabebeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Auch im Unterschwellenbereich sind weitere Vereinfachungen vorgesehen, die mit den Bundesländern abgestimmt werden sollen.

Der Entwurf zum Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge  steht im Internet bereit (siehe auch separate Meldungen zum Bundeskabinett mit den Themen CCS, Geothermie / Gasspeicherumlage, Klimaschutzbericht und Klimarat).
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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