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Enerige & Management > Klimaschutz - Bund und Braunkohleländer erleichtern Unterstützung der Kohleregionen
Quelle: Fotolia / PhotographyByMK
KLIMASCHUTZ:
Bund und Braunkohleländer erleichtern Unterstützung der Kohleregionen
Das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für den Strukturwandel in den
Braunkohleregionen hat ein Paket zur besseren Unterstützung der Kohleregionen beschlossen.
 
Der Strukturwandel in den Kohleregionen soll beschleunigt und Investitionen gefördert werden. Darauf verständigte sich am 13. Juni das Bund-Länder-Koordinierungsgremium für den Strukturwandel. Der Einsatz der Mittel soll flexibilisiert werden, sowohl in den Kohleregionen im Westen als auch im Osten.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Sven Giegold sagte: „Endlich können direkte Investitionen an die Unternehmen vor Ort gehen, die Arbeitsplätze schaffen und sichern.“ Das Paket solle sicherstellen, dass die regionale Wertschöpfung gestärkt wird, Betriebe in der Region bleiben und sich zukunftsfest machen können. „Durch eine Flexibilisierung der Förderperioden verhindern wir, dass Fördermittel verfallen“, erläuterte Giegold.

Für das Finanzministerium sagte Staatssekretär Wolf Reuter: „Bund und Länder zeigen mit diesem Paket, dass sie gemeinsame Antworten zur Flexibilisierung und Anpassung der bestehenden Instrumente finden.“ Der Bund leiste einen großen Beitrag zur Stärkung der Kohlereviere, als verlässlicher Partner der Länder.

Neue Bahnverbindungen geplant

Zehn weitere Schienenvorhaben in drei Kohleregionen könnten auf Grundlage des Beschlusses geplant werden, sobald die Finanzierungsvereinbarung vorliegt. Sie seien wichtig, um neue Unternehmen, neue Arbeitsplätze und damit neue Perspektiven und Chancen in die Region bringen. Das Bundesverkehrsministerium wolle so schnell wie möglich nun die abschließende Finanzierungsvereinbarung besiegeln und in die Umsetzung gehen.

Für Brandenburg sagte die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Kathrin Schneider: „Ich bin sehr froh, dass alle Beteiligten bei den Verhandlungen letztlich die Entwicklung der Braunkohleregionen in den Mittelpunkt gestellt haben und bedanke mich für die konstruktive Zusammenarbeit.“ Der Chef der Staatskanzlei von Nordrhein-Westfalen, Nathanael Liminski, betonte: „Der Vorschlag der Länder, Unternehmen zukünftig direkt fördern zu können, wird ebenso umgesetzt, wie unsere Forderung nach einem zeitlich flexibleren Einsatz der Finanzhilfen.“ Für Sachsen sagte der Staatsminister für Regionalentwicklung Thomas Schmidt: „Eine gute Verkehrsanbindung ist eine Grundvoraussetzung für neue Wertschöpfung und Beschäftigung.“

Transformationstechnologien fördern

Durch das Paket sollen in den Braunkohleregionen Investitionen unter anderem in innovative Transformationstechnologien angestoßen werden, die ohne das Paket ausbleiben würden. Diese zusätzlichen Investitionen werden zum Aufbau einer starken, resilienten und nachhaltigen regionalen Wirtschaft beitragen und den Beschäftigten gute Einkommensmöglichkeiten und attraktive Arbeitsplätze bieten.

Um dies zu erreichen, wird der Bund in Abstimmung mit den Ländern das Bundesprogramm „STARK“ (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten) entsprechend verändern. Es ist mit 2,8 Milliarden Euro derzeit die größte Bundesmaßnahme, die über das Investitionsgesetz Kohleregionen finanziert wird.

Neue Energien in die Kohleregionen

Ihr Ziel ist es, die Kohleregionen zu Modellregionen mit treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Wirtschaftsstrukturen zu entwickeln. Stark hat bislang einen Förderschwerpunkt auf nicht-investiven Maßnahmen, soll aber künftig in den Grenzen des EU-Beihilferechts auch eine Vielzahl an investiven Unternehmensförderungen ermöglichen.

Dazu sollen Photovoltaikanlagen, Windturbinen, Elektrolyseure, Großwärmepumpen und Batterien gefördert werden. Die mögliche Investitionsquote steigt auf 100 Prozent beim Bundesprogramm Stark in den Bereichen Qualifikation/Aus- und Weiterbildung, Stärkung unternehmerischen Handelns und Innovation.

Das Investitionsgesetz Kohleregionen ist seit August 2020 in Kraft. Darüber stellt der Bund für Maßnahmen zur Unterstützung des Strukturwandels in den Braunkohleregionen und an den Steinkohlekraftwerkstandorten bis zu 41,09 Milliarden Euro zur Verfügung.

Informationen zum Investitionsgesetz Kohleregionen  stehen im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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