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Enerige & Management > Windkraft Onshore - Brandenburg will Windkraftabgabe erhöhen
Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
WINDKRAFT ONSHORE:
Brandenburg will Windkraftabgabe erhöhen
Der brandenburgische Landtag diskutiert aktuell eine Novelle des Abgabegesetzes für Windenergieanlagen. Verbände fürchten eine Verdreifachung und damit Einbrüche beim Windkraftausbau.
 
Schon seit 2019 zahlen in Brandenburg Betreiber von neuen Windkraftanlagen 10.000 Euro pro Anlage und Jahr an die benachbarten Kommunen. Aktuell plant der Landtag eine Anpassung dieser Windabgabe. Die Brandenburger Energiewirtschaft befürchtet daraus eine übermäßige Doppelbelastung und Schwächung des Wirtschaftsstandortes, so der Landesverband für Erneuerbare Energien Berlin-Brandenburg (LEE), der Bundesverband Windenergie (BWE) und die Landesgruppe Berlin-Brandenburg des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

Gegenvorschlag der Branchenverbände

Die Verbände schlagen stattdessen eine moderate Erhöhung des Windeuros vor, bundeseinheitliche Reglungen bei Abgaben und bessere Möglichkeiten für direkte kommunale Beteiligungen an Energieprojekten. Die Änderung des Windenergieanlagenabgabegesetzes wird am 30. Mai im zuständigen Landtagsausschuss diskutiert. Im März hat die Landesregierung den Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes vorgelegt.

Dieser sieht nicht länger eine pauschale Vergütung vor, sondern eine Sonderabgabe von 5.000 Euro je installierte Megawatt Leistung. Bei modernen Windenergieanlagen von sechs MW Leistung entspreche dies einer Verdreifachung, kritisieren die Verbände. Direkte kommunale Beteiligungen seien ein gutes Mittel für die Akzeptanz von Windkraftanlagen, sagte Harald Jahnke, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe. Der aktuelle Gesetzesentwurf würde jedoch zu Preiserhöhungen führen. „Das konterkariert das Ziel, mehr Akzeptanz zu erreichen“, sagte Jahnke.

Janko Geßner, Mitglied des LEE-Vorstandes vertritt die drei Verbände in der Anhörung des Landtagsausschusses. „Die nun geforderte Verdreifachung der Sonderabgabe ist zu hoch und nicht verhältnismäßig“, erklärt Geßner. Brandenburg sei einer der führenden Standorte für erneuerbare Energien, was der Wirtschaft des Landes im vergangenen Jahr ein deutliches Wachstum beschert hat. „Mit dem neuen Gesetz gefährdet die Landesregierung diesen Standortvorteil und zukünftige Investitionen in grüne Technologien“, argumentiert er.

Kein Alleingang in Brandenburg

In ihrer Stellungnahme weisen die Branchenverbände auf die Doppelbelastung hin, die Projekten in Brandenburg durch die Abgabe entsteht. Denn die Bundesregierung hat mit dem § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereits 2021 Möglichkeiten geschaffen, Kommunen finanziell an Windenergieprojekten zu beteiligen. Betreiber von Windenergieanlagen können Kommunen 0,2 Cent je tatsächliche eingespeister Kilowattstunde zur Verfügung stellen − bei einer modernen Windenergieanlage sind dies oft über 30.000 Euro im Jahr.

Viele Projekte in Brandenburg nutzen laut der Verbände diese Möglichkeit bereits: Im Jahr 2022 haben laut Daten der Energieagentur Brandenburg Kommunen dadurch mehr als 22,7 Millionen Euro erhalten. Hinzu kamen Einnahmen aus dem bisherigen Windenergiebeteiligungsgesetz. In den Jahren 2021 und 2022 sind laut Landeswirtschaftsministerium dadurch 1,5 Millionen Euro an die Kommunen geflossen, für 2023 geht man von der gleichen Höhe aus.

Mehr Zeit und Beteiligung für die Novelle

Statt neue Zusatzregeln auf Landesebene zu schaffen, fordern die Verbände daher, die Nutzung des § 6 des EEG verpflichtend zu machen – und damit für einheitliche Regelungen und Planungssicherheit für die Betreiber zu sorgen. Zusätzlich schlagen die Verbände eine Sonderabgabe von 2.500 Euro je installierter Megawatt Leistung vor. Bei einer modernen Windenergieanlage mit 6 Megawatt installierter Leistung wäre das ein Plus von 50 Prozent auf dann 15.000 Euro.

Die Branche setzt zudem auf vielfältige Varianten der direkten Beteiligung. „Kommune und Bürgerschaft sollten gemeinsam nach Möglichkeiten der direkten Beteiligung suchen“, unterstreicht Geßner. „Die Chancen für ein gutes Gesetz sollten nicht ausgelassen werden, nur weil der heiße Wahlkampf vor der Tür steht“, mahnt er.

Die Stellungnahme der Verbände zur neuen Windabgabe  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 30.05.2024, 08:49 Uhr

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