Quelle: Shutterstock / nitpicker
REGULIERUNG:
Biomethanausschreibung auf 20 MW gekürzt
Die Bundesnetzagentur kürzt das Ausschreibungsvolumen zum 1. September für Biomethananlagen von 300 MW auf 20 MW. Grund ist die erwartete geringe Beteiligung.
Das Ausschreibungsvolumen zum Gebotstermin 1. September 2026 für Biomethananlagen wird von der Bundesnetzagentur drastisch reduziert, wie sie in einer Mitteilung vom 18. August bekannt gibt. Die Behörde begründet dies mit der Erwartung, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte
Gebotsmenge sein wird. Wegen dieser drohenden Unterzeichnung beträgt das neue Ausschreibungsvolumen 20,887 MW statt 300 MW.
Zuvor hatte die Biomethan-Branche mehrfach darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungsbedingungen kaum wirtschaftliche Gebote zulassen. Auch Ausschreibungen der Vergangenheit fanden deshalb nur wenige Bewerber (wir berichteten).
Laut Behörde bleibt es beim Gebotstermin 1. September 2026. Der Höchstwert der Ausschreibung beträgt 23,13 Cent/kWh. Genehmigungen von Biomethananlagen müssen bis zum 4. August 2026 erteilt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können. Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Erfolgt dies in Form einer Bürgschaft, muss für jedes Gebot eine eigene Bürgschaft eingereicht werden.
Noch keine Netzentgelte
Aufgrund von Nachfragen aus dem Kreis potenzieller Bieter weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass von den Teilnehmern dieser Ausschreibung noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion (Kapazitätsentgelte) im Sinne der Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur zur Beteiligung der Einspeiser vom 17. Februar 2026 erhoben werden.
Weitere Informationen zur Biomethanausschreibung zum 1. September stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit. (sh)
Zuvor hatte die Biomethan-Branche mehrfach darauf hingewiesen, dass die Ausschreibungsbedingungen kaum wirtschaftliche Gebote zulassen. Auch Ausschreibungen der Vergangenheit fanden deshalb nur wenige Bewerber (wir berichteten).
Laut Behörde bleibt es beim Gebotstermin 1. September 2026. Der Höchstwert der Ausschreibung beträgt 23,13 Cent/kWh. Genehmigungen von Biomethananlagen müssen bis zum 4. August 2026 erteilt und an das Marktstammdatenregister gemeldet worden sein, um an diesem Ausschreibungstermin teilnehmen zu können. Je Gebot ist eine Sicherheit zu stellen. Erfolgt dies in Form einer Bürgschaft, muss für jedes Gebot eine eigene Bürgschaft eingereicht werden.
Noch keine Netzentgelte
Aufgrund von Nachfragen aus dem Kreis potenzieller Bieter weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass von den Teilnehmern dieser Ausschreibung noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion (Kapazitätsentgelte) im Sinne der Orientierungspunkte der Bundesnetzagentur zur Beteiligung der Einspeiser vom 17. Februar 2026 erhoben werden.
Weitere Informationen zur Biomethanausschreibung zum 1. September stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit. (sh)
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Dienstag, 18.08.2026, 14:03 Uhr
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