
Quelle: Georg Eble
WINDKRAFT OFFSHORE:
Zwei Nordsee-Flächen für 2.500 MW unter dem Hammer
Am 1. August endet die Gebotsfrist für zwei Offshore-Windflächen in der Nordsee mit zusammen 2.500 MW. Der Verband BWO kritisiert das Auktionsdesign als investitionshemmend.
Die Frist zur Gebotsabgabe für zwei Offshore-Windflächen in der deutschen Nordsee läuft am 1. August aus. Die Bundesnetzagentur versteigert die zentral voruntersuchten Gebiete N-10.1 und N-10.2 mit zusammen 2.500 Megawatt (MW) ausgeschriebener Leistung. Auktionsergebnisse werden in den kommenden zwei Wochen erwartet.
Unterschiedliche Größen und Anschlusszeiten
Die größere der beiden Flächen, N-10.1, umfasst 151 Quadratkilometer – etwa so viel wie das Staatsgebiet von Liechtenstein – und ist mit einem Netzanschluss von 2.000 MW vorgesehen. Das Netzanbindungssystem NOR-10-1 soll 2031 in Betrieb gehen. Die kleinere Fläche N-10.2 misst 31 Quadratkilometer und soll 500 MW zur Verfügung stellen. Ihr Netzanschluss erfolgt gemeinsam mit dem bereits vergebenen Projekt „Waterekke“ (Fläche N-9.3) über das System NOR-9-3, das für 2030 geplant ist.
Laut Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme (IWES) liegt das erwartete Volllaststundenprofil für beide Flächen bei unter 3.000 Stunden pro Jahr. Im Vergleich zu anderen Offshore-Standorten in der deutschen Nord- und Ostsee ist dies ein unterdurchschnittlicher Wert. Südöstlich angrenzend liegt die Fläche SEN-1, auf der künftig klimafreundlicher Wasserstoff produziert werden soll. Ein Ausschreibungstermin für diese Fläche ist laut Bundesnetzagentur noch nicht bekannt.
Der BWO warnt
Unabhängig vom Ausgang der Versteigerung äußert der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) Kritik am aktuellen Ausschreibungsdesign. Geschäftsführer Stefan Thimm verweist auf das Ergebnis der Juni-Auktion, bei der nur zwei Gebote eingingen und das Zuschlagsniveau deutlich niedriger ausfiel als in früheren Runden: „Investoren reagieren spürbar auf die zunehmenden politischen und wirtschaftlichen

Risiken. Die Ergebnisse der letzten Auktion sind ein Warnsignal.“ Der BWO fordert eine Reform des Auktionsverfahrens, um Investitionssicherheit zu schaffen.
Zuschlagskriterien und Gebühren
Die beiden Flächen wurden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich Umwelt-, Boden- und Standortbedingungen voruntersucht, was die künftigen Betreiber von bestimmten Pflichten und Risiken entlastet. Sie müssen bei Zuschlag für N-10.1 eine einmalige Gebühr von 37,3 Millionen Euro und für N-10.2 rund 9,8 Millionen Euro entrichten.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt zu 60 Prozent auf Grundlage des gebotenen Preises. Weitere 40 Prozent entfallen auf qualitative Kriterien. Negative Gebote, also Angebote mit dem Ziel staatlicher Zahlungen, sind gesetzlich ausgeschlossen.
Die qualitativen Kriterien umfassen vier Aspekte:
Unterschiedliche Größen und Anschlusszeiten
Die größere der beiden Flächen, N-10.1, umfasst 151 Quadratkilometer – etwa so viel wie das Staatsgebiet von Liechtenstein – und ist mit einem Netzanschluss von 2.000 MW vorgesehen. Das Netzanbindungssystem NOR-10-1 soll 2031 in Betrieb gehen. Die kleinere Fläche N-10.2 misst 31 Quadratkilometer und soll 500 MW zur Verfügung stellen. Ihr Netzanschluss erfolgt gemeinsam mit dem bereits vergebenen Projekt „Waterekke“ (Fläche N-9.3) über das System NOR-9-3, das für 2030 geplant ist.
Laut Fraunhofer-Institut für Windenergiesysteme (IWES) liegt das erwartete Volllaststundenprofil für beide Flächen bei unter 3.000 Stunden pro Jahr. Im Vergleich zu anderen Offshore-Standorten in der deutschen Nord- und Ostsee ist dies ein unterdurchschnittlicher Wert. Südöstlich angrenzend liegt die Fläche SEN-1, auf der künftig klimafreundlicher Wasserstoff produziert werden soll. Ein Ausschreibungstermin für diese Fläche ist laut Bundesnetzagentur noch nicht bekannt.
Der BWO warnt
Unabhängig vom Ausgang der Versteigerung äußert der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) Kritik am aktuellen Ausschreibungsdesign. Geschäftsführer Stefan Thimm verweist auf das Ergebnis der Juni-Auktion, bei der nur zwei Gebote eingingen und das Zuschlagsniveau deutlich niedriger ausfiel als in früheren Runden: „Investoren reagieren spürbar auf die zunehmenden politischen und wirtschaftlichen

Karte der zum 1. August 2025 ausgeschriebenen Windkraft-Flächen in der Nordsee -
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Quelle: BSH / BWO
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Quelle: BSH / BWO
Risiken. Die Ergebnisse der letzten Auktion sind ein Warnsignal.“ Der BWO fordert eine Reform des Auktionsverfahrens, um Investitionssicherheit zu schaffen.
Zuschlagskriterien und Gebühren
Die beiden Flächen wurden durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hinsichtlich Umwelt-, Boden- und Standortbedingungen voruntersucht, was die künftigen Betreiber von bestimmten Pflichten und Risiken entlastet. Sie müssen bei Zuschlag für N-10.1 eine einmalige Gebühr von 37,3 Millionen Euro und für N-10.2 rund 9,8 Millionen Euro entrichten.
Die Zuschlagsentscheidung erfolgt zu 60 Prozent auf Grundlage des gebotenen Preises. Weitere 40 Prozent entfallen auf qualitative Kriterien. Negative Gebote, also Angebote mit dem Ziel staatlicher Zahlungen, sind gesetzlich ausgeschlossen.
Die qualitativen Kriterien umfassen vier Aspekte:
- Anteil erneuerbarer Energien bei der Herstellung der eingesetzten Komponenten
- bestehende Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPA) für die künftigen Windparks
- Einsatz schall- und bodenschonender Gründungstechnologien
- Maßnahmen zur Fachkräftesicherung, gemessen am Anteil der Auszubildenden

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Donnerstag, 31.07.2025, 11:54 Uhr
Donnerstag, 31.07.2025, 11:54 Uhr
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