
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Wissenschaftlicher Arbeitskreis lobt Kurs der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln für Strom- und Gasnetze zur Konsultation gestellt. Der wissenschaftliche Beirat WAR unterstützt zentrale Reformpunkte.
Die Bundesnetzagentur legt derzeit neue Bedingungen für den Zugang zu den Strom- und Gasversorgungsnetzen fest. Anlass ist
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 2. September 2021, das die bisherigen Rechtsgrundlagen für die bestehende Netzentgeltregulierung
außer Kraft gesetzt hat. Am 18. Juni 2025 hat die Große Beschlusskammer Energie der Bundesnetzagentur die überarbeiteten Festlegungsentwürfe
zur Konsultation gestellt. Diese läuft noch bis zum 30. Juli 2025.
Wissenschaftliche Unterstützung erhält die Bundesnetzagentur wie in der Vergangenheit vom Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR). Dieses unabhängige Gremium begleitet die Behörde bei Grundsatzfragen der Regulierung. Der WAR hat nun eine Stellungnahme zu den aktuellen Entwürfen veröffentlicht und bewertet darin zentrale Änderungen überwiegend positiv.
Effizienz im Fokus
Einer der zentralen Vorschläge der Bundesnetzagentur ist die Kürzung des Katalogs nicht beeinflussbarer Kosten, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen. Der WAR begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Aus Sicht des Beirats lassen sich dadurch regulatorische Schlupflöcher vermeiden, Fehlanreize abbauen und der Verwaltungsaufwand verringern.
Auch die geplante Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre bewertet der WAR als plausibel. Diese soll ab 2032 im Gas- und ab 2033 im Strombereich gelten. Zwar erkenne man auch Nachteile, insgesamt erscheine die Maßnahme jedoch gut begründbar.
Beim sogenannten „t-2-Versatz“, also der inflationsbereinigten Berücksichtigung von Betriebskosten mit einem zweijährigen Zeitversatz, erkennt der WAR mehrere Vorteile. Neben einer höheren Budgetsicherheit für Netzbetreiber sieht der Arbeitskreis auch einen geringeren bürokratischen Aufwand gegenüber Alternativen.
Systemwechsel bei Kapitalkosten
Die Bundesnetzagentur will künftig die Kapitalkostenvergütung auf das international gebräuchliche WACC-Modell („Weighted Average Cost of Capital“) umstellen. Damit würde der bislang in Deutschland beschrittene Sonderweg beendet. Der WAR unterstützt diesen Schritt grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass die im Modell veranschlagte Eigenkapitalverzinsung möglicherweise zu hoch angesetzt sei.
Ebenfalls befürwortet wird die neue Regelung zu Baukostenzuschüssen. Diese sollen künftig bei der Berechnung der Eigenkapitalbasis berücksichtigt werden. WAR-Mitglied Peter Winzer von der Hochschule Rhein-Main spricht in diesem Zusammenhang von einem ökonomisch sinnvollen Vorgehen.
Die Umstellung der Regulierungsbasis von einem Mischsystem auf eine reine Realkapitalerhaltung findet im WAR ebenfalls Zustimmung. Eine einfachere Systematik könnte laut Winzer zu mehr Transparenz und Akzeptanz bei externen Stakeholdern führen, etwa bei internationalen Investoren.
Effizienzvergleich soll reformiert werden
Im bisherigen Effizienzvergleich für Netzbetreiber wendet die Bundesnetzagentur das sogenannte „Best-of-Four“-Prinzip an. Dabei wird der günstigste von vier statistisch ermittelten Werten als Maßstab genommen. Aus Sicht der Netznutzer ist dieser Ansatz problematisch, weil er tendenziell höhere Entgelte begünstigt.
Künftig plant die Behörde, jeweils Mittelwerte aus zwei stochastischen (SFA) und zwei deterministischen (DEA) Verfahren zu bilden und den besseren der beiden Mittelwerte als Vergleichsgröße zu nutzen. Der WAR unterstützt diese geplante Neuausrichtung ausdrücklich.
Keine Hinweise auf Investitionshemmnisse
In der öffentlichen Diskussion war zuletzt die Sorge geäußert worden, eine striktere Regulierung könne notwendige Investitionen hemmen oder zu einem Rückzug kleiner Netzbetreiber führen. Diese Bedenken teilt der WAR nicht. Professor Justus Haucap von der Universität Düsseldorf erklärte: „Die erneuten Warnungen vor einem Stadtwerke- und Netzbetreibersterben halten wir für stark übertrieben.“
Auch Professor Jürgen Kühling, WAR-Vorsitzender und Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Regensburg, unterstützt den Kurs der Behörde. Er sieht in der Neuregelung einen notwendigen Beitrag zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen bei den Energiekosten. „Die in der Öffentlichkeit monierte Belastung erfordert eine konsequente Prüfung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur“, so Kühling.
Die endgültige Fassung der neuen Festlegungen wird die Bundesnetzagentur nach Abschluss der öffentlichen Konsultation voraussichtlich im Laufe des Herbstes veröffentlichen.
Wissenschaftliche Unterstützung erhält die Bundesnetzagentur wie in der Vergangenheit vom Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen (WAR). Dieses unabhängige Gremium begleitet die Behörde bei Grundsatzfragen der Regulierung. Der WAR hat nun eine Stellungnahme zu den aktuellen Entwürfen veröffentlicht und bewertet darin zentrale Änderungen überwiegend positiv.
Effizienz im Fokus
Einer der zentralen Vorschläge der Bundesnetzagentur ist die Kürzung des Katalogs nicht beeinflussbarer Kosten, die nicht dem Effizienzvergleich unterliegen. Der WAR begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Aus Sicht des Beirats lassen sich dadurch regulatorische Schlupflöcher vermeiden, Fehlanreize abbauen und der Verwaltungsaufwand verringern.
Auch die geplante Verkürzung der Regulierungsperioden von fünf auf drei Jahre bewertet der WAR als plausibel. Diese soll ab 2032 im Gas- und ab 2033 im Strombereich gelten. Zwar erkenne man auch Nachteile, insgesamt erscheine die Maßnahme jedoch gut begründbar.
Beim sogenannten „t-2-Versatz“, also der inflationsbereinigten Berücksichtigung von Betriebskosten mit einem zweijährigen Zeitversatz, erkennt der WAR mehrere Vorteile. Neben einer höheren Budgetsicherheit für Netzbetreiber sieht der Arbeitskreis auch einen geringeren bürokratischen Aufwand gegenüber Alternativen.
Systemwechsel bei Kapitalkosten
Die Bundesnetzagentur will künftig die Kapitalkostenvergütung auf das international gebräuchliche WACC-Modell („Weighted Average Cost of Capital“) umstellen. Damit würde der bislang in Deutschland beschrittene Sonderweg beendet. Der WAR unterstützt diesen Schritt grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass die im Modell veranschlagte Eigenkapitalverzinsung möglicherweise zu hoch angesetzt sei.
Ebenfalls befürwortet wird die neue Regelung zu Baukostenzuschüssen. Diese sollen künftig bei der Berechnung der Eigenkapitalbasis berücksichtigt werden. WAR-Mitglied Peter Winzer von der Hochschule Rhein-Main spricht in diesem Zusammenhang von einem ökonomisch sinnvollen Vorgehen.
Die Umstellung der Regulierungsbasis von einem Mischsystem auf eine reine Realkapitalerhaltung findet im WAR ebenfalls Zustimmung. Eine einfachere Systematik könnte laut Winzer zu mehr Transparenz und Akzeptanz bei externen Stakeholdern führen, etwa bei internationalen Investoren.
Effizienzvergleich soll reformiert werden
Im bisherigen Effizienzvergleich für Netzbetreiber wendet die Bundesnetzagentur das sogenannte „Best-of-Four“-Prinzip an. Dabei wird der günstigste von vier statistisch ermittelten Werten als Maßstab genommen. Aus Sicht der Netznutzer ist dieser Ansatz problematisch, weil er tendenziell höhere Entgelte begünstigt.
Künftig plant die Behörde, jeweils Mittelwerte aus zwei stochastischen (SFA) und zwei deterministischen (DEA) Verfahren zu bilden und den besseren der beiden Mittelwerte als Vergleichsgröße zu nutzen. Der WAR unterstützt diese geplante Neuausrichtung ausdrücklich.
Keine Hinweise auf Investitionshemmnisse
In der öffentlichen Diskussion war zuletzt die Sorge geäußert worden, eine striktere Regulierung könne notwendige Investitionen hemmen oder zu einem Rückzug kleiner Netzbetreiber führen. Diese Bedenken teilt der WAR nicht. Professor Justus Haucap von der Universität Düsseldorf erklärte: „Die erneuten Warnungen vor einem Stadtwerke- und Netzbetreibersterben halten wir für stark übertrieben.“
Auch Professor Jürgen Kühling, WAR-Vorsitzender und Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Regensburg, unterstützt den Kurs der Behörde. Er sieht in der Neuregelung einen notwendigen Beitrag zur Entlastung von Haushalten und Unternehmen bei den Energiekosten. „Die in der Öffentlichkeit monierte Belastung erfordert eine konsequente Prüfung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur“, so Kühling.
Die endgültige Fassung der neuen Festlegungen wird die Bundesnetzagentur nach Abschluss der öffentlichen Konsultation voraussichtlich im Laufe des Herbstes veröffentlichen.

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Mittwoch, 23.07.2025, 12:49 Uhr
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