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Enerige & Management > Regulierung - Wirtschaft: Bundesnetzagentur gefährdet Vertrauen der Stromerzeuger
Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Wirtschaft: Bundesnetzagentur gefährdet Vertrauen der Stromerzeuger
Die Bundesnetzagentur hat am 23. April eine Abschaffung sogenannter vermiedener Stromnetzentgelte entworfen. Energieunternehmen warnen vor negativen Folgen für Investitionen.
 
Den Vorschlag der Bundesnetzagentur, die sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte für dezentrale Bestandsanlagen auch rückwirkend zu streichen, lehnen Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft mehrheitlich ab. Für den Stadtwerkeverbund Thüga erklärte der Vorstandsvorsitzende Constantin H. Alsheimer: „Die Bundesnetzagentur riskiert mit ihrem Vorschlag nicht nur wirtschaftliche Schäden, sondern untergräbt auch massiv das Vertrauen in einen verlässlichen Regulierungsrahmen.“

Auch der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lehnten den Vorschlag ab. Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing würden die Pläne den wirtschaftlichen Weiterbetrieb steuerbarer Bestandsanlagen gefährden, insbesondere von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die vor Ort Strom- und Wärmeversorgung sicherstellen. Dies könne eine neue Kapazitätslücke erzeugen und damit die Versorgungssicherheit schwächen. Die Bundesnetzagentur sieht eine schrittweise Reduzierung der Zahlungen um je 25 Prozent über vier Jahre vor. Der BDEW nannte den Vorschlag der vorzeitigen Absenkung in einem ohnehin investitionsunsicheren Umfeld „kein gutes Signal“.

Versorgungslücke befürchtet

Die vermiedenen Netznutzungsentgelte seien keine Subvention, sondern eine gezielte Vergütung für systemdienliche Einspeisung, erläuterte der Thüga-Chef. „Sie sichern den Betrieb vieler dezentraler Kraftwerke und tragen zur stabilen Energieversorgung vor Ort bei“, unterstrich Alsheimer. Deshalb könne eine Abschaffung der Entgelte zu einer Versorgungslücke führen, warnte er.

Die Thüga-Unternehmen hätten auf Grundlage geltender Rahmenbedingungen erhebliche Summen in den Zubau und die Modernisierung dezentraler Kraftwerkskapazitäten investiert, im Vertrauen auf politische und regulatorische Verlässlichkeit, erläuterte der Verbundschef. „Wer diese Regeln nun rückwirkend ändert, stellt den Weiterbetrieb vieler Anlagen infrage und riskiert eine Versorgungslücke, insbesondere im Wärmemarkt“, so Alsheimer.
 
Dieser Schnellschuss konterkariere nicht nur die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung, sondern gefährde weitere Investitionen in die Energiewende insgesamt. „Statt hektischem Vorpreschen braucht es eine gut überlegte, zukunftsfähige Netzentgeltsystematik, die der Realität der neuen Energiewelt gerecht wird“, beschreibt der Thüga-Chef.

Netzentgeltreform notwendig
 
Der VKU-Hauptgeschäftsführer nannte es notwendig, die Netzentgeltsystematik an die Energiewende anzupassen. „Wir begrüßen das von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Diskussionspapier im Grundsatz, das Herausforderungen und mögliche Lösungswege benennt.“ Der Ansatz der Behörde für ein modernes, gerechteres und flexibles Netzentgeltsystem sei richtig.

Der VKU setze sich seit langem dafür ein, das System der Netzentgelte so weiterzuentwickeln, dass es den dezentralen Anforderungen der Energiewende und dem Zusammenspiel von Erzeugung, Verbrauch, Flexibilität und Speichern gerecht wird. „Wichtig ist, dass die Reformvorschläge technologieoffen, praxistauglich und mit Blick auf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Nachhaltigkeit weiterentwickelt werden“, umriss Liebing.

Das Verfahren zur Festlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNeS) soll eine mögliche Verbreiterung der Finanzierungsbasis zum Beispiel durch eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten bringen. „Bei der Finanzierung der Stromnetze muss der Grundpreis aus VKU-Sicht künftig eine stärkere Rolle als bisher erfahren“, sagte Liebing.

Kritisch bewertet der Verband Überlegungen zu einer stärkeren Dynamisierung der Netzentgelte sowie zu bundesweit einheitlichen Netzentgelten auf Ebene der Verteilnetzbetreiber. Insbesondere bei diesen Punkten kommt es bei der konkreten Ausgestaltung sehr darauf an, hier nicht neue Komplexitätsfallen zu schaffen. „Dynamische Netzentgelte müssen so einfach wie möglich ausgestaltet werden“, forderte Liebing.

Das Diskussionspapier der Bundesnetzagentur (Agnes)  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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