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Enerige & Management > Regulierung - Wettbewerbshüter haben Öl, Strom, Gas und Wärme im Blick
Andreas Mundt mit dem Jahresbericht des Bundeskartellamts 2024/25. Quelle: Susanne Harmsen
REGULIERUNG:
Wettbewerbshüter haben Öl, Strom, Gas und Wärme im Blick
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, hat im Jahresbericht seiner Behörde Digital- und Energiewirtschaft in den Fokus genommen. Denn fairer Wettbewerb sichere Wachstum.
 
Am 9. Juli hat das Bundeskartellamt seinen Jahresbericht 2024/25 vorgelegt. Der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, sagte aus diesem Anlass vor Journalisten: „Wettbewerb bleibt der unverzichtbare Treiber unserer marktwirtschaftlichen Ordnung.“ Wachstum könne nur im offenen Wettbewerb entstehen, der Innovationen fördert und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärkt. Eine nachhaltige und positive Entwicklung gelinge nur, wenn Unternehmen fair und transparent um die besten Lösungen konkurrieren. 

Die Behörde beschäftigte sich insbesondere mit der Digitalwirtschaft und Energiepreisen. „Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren von Vielfalt, Qualität und fairen Preisen – das ist die Grundlage für eine starke und gerechte Wirtschaft“, erläuterte Mundt. 

Kartellamt prüft Mineralöl-Markt nochmal

Im Februar hatte das Bundeskartellamt eine Sektoruntersuchung im Mineralölbereich mit dem Fokus auf Raffinerien und Großhandel abgeschlossen. Im Ergebnis wurden schwierige Bedingungen für den Wettbewerb und eine hohe Markttransparenz auf allen Ebenen der Wertschöpfungskette festgestellt. Die Märkte weisen eine hohe Importabhängigkeit beim Bezug von Rohöl auf und sind von gegenseitigen Abhängigkeiten der Marktteilnehmer geprägt.

Andreas Mundt nannte als Ergebnis der Sektoruntersuchung Mineralöl zwei schwerwiegende Probleme:
  • „Zum einen spielen Preisnotierungen über mehrere Stufen des Wettbewerbes eine Rolle. Die in Deutschland verwendeten Preisnotierungen werden aber maßgeblich von nur zwei Anbietern herausgegeben.“
  • Zum anderen seien die immer häufigeren Preisänderungen an der Zapfsäule ein zunehmendes Problem für die Verbraucherinnen und Verbraucher, da sie sinnvolle Nutzung von preisvergleichenden Apps zunehmend verunmöglichten, kritisierte er.
Aufgrund der Sektoruntersuchung im Bereich Mineralöl hat das Bundeskartellamt von einem im der letzten GWB-Novelle eingeführten Instrument Gebrauch gemacht und prüft nun, ob auf dem Mineralölmarkt der Wettbewerb erheblich und fortwährend gestört ist (Paragraf 32f Absatz 3 GWB). Hierauf können weitere Maßnahmen folgen, kündigte Mundt an.

Fernwärme: Wirksamere Kontrolle, keine Regulierung

Das Kartellamt führt außerdem aktuell sieben Pilotverfahren gegen Fernwärmeversorger. Die Behörde überprüft dabei, ob Preisanpassungsklauseln zulässig verwendet wurden. Mundt erläuterte: „Angesichts der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Netze wäre eine echte Regulierung de facto unmöglich.“

Für eine auf Dauer angelegte und wirkungsvolle Kontrolle wären gesetzliche Konkretisierungen allerdings eine große Hilfe, meinte Mundt. „Wir brauchen Transparenz nicht nur über die Preise, sondern vor allem über die Kosten der Unternehmen, klare Vorgaben zur Preisgestaltung und eine Stärkung der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in diesem Bereich“, forderte der Behördenpräsident vom Gesetzgeber.

Behörde kontrolliert noch Abrechnungen der Energiepreisbremsen

Weiterhin ist das Kartellamt im Bereich der Energiepreisbremsen tätig. Die Energiepreisbremsengesetze galten im gesamten Jahr 2023. Sie verboten den Energieversorgern unter anderem, die Entlastungsregeln für private Haushalte und Unternehmen durch ihre Preisgestaltung zulasten des Staates missbräuchlich auszunutzen. „Eine abschließende Beurteilung wird erst nach den sogenannten Endabrechnungen der Unternehmen in diesem Jahr möglich sein“, sagte der Präsident.

Gegen Monopole in der Digitalwirtschaft

Mit Verfahren gegen die großen Tech-Konzerne wie Amazon, Meta oder Apple habe das Bundeskartellamt obendrein wegweisende Entscheidungen getroffen. Deutschland verfügt über eine lebendige Start-up-Kultur im Bereich von KI und Digitalwirtschaft, diese benötige faire Bedingungen“, unterstrich der Präsident. 

„Mit dem Digital Markets Act (DMA) auf europäischer Ebene und dem Paragrafen 19a GWB auf nationaler Ebene stellt das Wettbewerbsrecht sicher, dass diese Zukunftsmärkte weiterhin für neue Anbieter und Wettbewerber offengehalten werden“, begrüßte Mundt. „Mit den Verfahrensabschlüssen bei Google Automotive Services und Google Maps Platform haben wir bereits spürbare Verbesserungen für den Wettbewerb erreichen können“, erläuterte der Präsident. So sei der Zugang zu Google Maps auch für andere Kartenanbieter gesichert worden.

Der Jahresbericht 2024/25 des Bundeskartellamtes  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
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