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KLIMASCHUTZ:
Weltgericht verpflichtet Staaten zum Klimaschutz
Der Internationale Gerichtshof erklärt in einem Gutachten, dass Staaten laut Völkerrecht für Klimaschäden verantwortlich gemacht werden können.
Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat am 23. Juli 2025 ein völkerrechtliches Gutachten veröffentlicht, das Staaten weltweit in die Pflicht nimmt: Länder, die unzureichende
Maßnahmen zum Schutz des Klimas ergreifen, könnten demnach gegen das Völkerrecht verstoßen. Das höchste UN-Gericht folgt damit
dem Antrag der Generalversammlung der Vereinten Nationen, die im März 2023 eine Prüfung der juristischen Verantwortlichkeiten
von Staaten im Umgang mit dem Klimawandel beschlossen hatte.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte am 24. Juli zum Gutachten: „Der Internationale Gerichtshof hat zu Recht deutlich gemacht: Niemand darf sich hier aus der Verantwortung stehlen und schon gar nicht Länder mit einem hohen Pro-Kopf-Ausstoß an Klimagasen.“
Das Gericht habe auch deutlich gemacht, dass es nicht reicht, einfach nur einen Klimaplan vorzulegen. „Der Klimaplan muss so gut sein, dass er den größtmöglichen Beitrag im Einsatz gegen den Klimawandel darstellt“, sagte Schneider. Die Bundesregierung werde das Gutachten in den kommenden Tagen im Detail auswerten. Laut Prognose eigener Experten werde Deutschland sein eigenes Klimaschutzziel für 2040 verfehlen.
Rechtlich nicht bindend
Die Richterinnen und Richter stellten einstimmig klar, dass ein „Versäumnis eines Staates, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen, eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen kann“. Besonders betroffen seien Staaten mit hohem historischen CO2-Ausstoß. Diese trügen eine größere Verantwortung, die Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Das mehr als 130 Seiten umfassende Gutachten ist rechtlich nicht bindend. Laut Völkerrechtlern kann es jedoch den rechtlichen Rahmen für nationale und internationale Klimaklagen erheblich stärken. Auch Unternehmen rücken stärker in den Fokus: Regierungen seien verpflichtet, Emissionen nicht nur selbst zu begrenzen, sondern auch die Klimawirkung von Unternehmen zu regulieren.
Inselstaat Vanuatu hatte geklagt
Die Umweltrechtsorganisation Client Earth begrüßte die Entscheidung. Deren Anwältin Lea Main-Klingst erklärte: „Das höchste Gericht der Welt hat bestätigt, was Millionen fordern: Der Klimawandel bedroht unser Überleben – und Staaten mit hohen Emissionen können und müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“
Besonders im Fokus stehen dabei kleinere Inselstaaten, die durch den steigenden Meeresspiegel existenziell bedroht sind. Den Anstoß zu dem Verfahren hatte der südpazifische Inselstaat Vanuatu gegeben, gemeinsam mit 18 weiteren Staaten. Unterstützt wurde die Initiative von 132 Ländern und zivilgesellschaftlichen Gruppen wie der Bewegung „Pacific Islands Students Fighting Climate Change“.
Der IGH betont, dass Staaten nicht aus der Verantwortung entlassen werden, wenn sie internationale Abkommen verlassen oder darin keine spezifischen Sanktionen enthalten sind. Auch Wiedergutmachungsansprüche könnten sich aus dem Gutachten ergeben – etwa für entstandene Infrastrukturschäden. Solche Verfahren müssten jedoch im Einzelfall geprüft werden und gelten als juristisch komplex.
Andere Gerichte urteilten ähnlich
Bereits in den vergangenen zwei Jahren hatten internationale Gerichte ähnliche Positionen vertreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im April 2024, dass die Schweiz ambitioniertere Klimamaßnahmen ergreifen müsse, um die Rechte älterer Bürgerinnen zu schützen. Im Mai 2024 forderte der Internationale Seegerichtshof eine Minderung der Treibhausgasemissionen zum Schutz der Meeresumwelt.
Main-Klingst erwartet, dass die Entscheidung die kommenden Klimaverhandlungen – etwa bei der Weltklimakonferenz COP30 in Brasilien – stark beeinflussen wird. Sie sieht das Gutachten auch als „Instrument der Interessenvertretung“, das von zivilgesellschaftlichen Gruppen genutzt werden könne, um Regierungen zu konsequenterem Handeln zu bewegen.
In Deutschland wird das Gutachten auch als Signal an die Bundesregierung verstanden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verweist auf die eigenen Emissionslücken. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, Deutschland verfehle nicht nur seine nationalen Klimaziele, sondern verletze auch europäische Verpflichtungen. Allein im Verkehrssektor werde das Klimaziel bis 2030 um 169 Millionen Tonnen CO2 überschritten. „In unserer Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz werden wir die Bundesregierung auch an ihrer völkerrechtlichen Klimaschutzverantwortung messen.“
Das Gutachten „Obligations of states in respect of climate change“ steht als PDF auf der Internetseite des Internationalen Gerichtshofs zum Download bereit.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte am 24. Juli zum Gutachten: „Der Internationale Gerichtshof hat zu Recht deutlich gemacht: Niemand darf sich hier aus der Verantwortung stehlen und schon gar nicht Länder mit einem hohen Pro-Kopf-Ausstoß an Klimagasen.“
Das Gericht habe auch deutlich gemacht, dass es nicht reicht, einfach nur einen Klimaplan vorzulegen. „Der Klimaplan muss so gut sein, dass er den größtmöglichen Beitrag im Einsatz gegen den Klimawandel darstellt“, sagte Schneider. Die Bundesregierung werde das Gutachten in den kommenden Tagen im Detail auswerten. Laut Prognose eigener Experten werde Deutschland sein eigenes Klimaschutzziel für 2040 verfehlen.
Rechtlich nicht bindend
Die Richterinnen und Richter stellten einstimmig klar, dass ein „Versäumnis eines Staates, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen, eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen kann“. Besonders betroffen seien Staaten mit hohem historischen CO2-Ausstoß. Diese trügen eine größere Verantwortung, die Erderhitzung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen.
Das mehr als 130 Seiten umfassende Gutachten ist rechtlich nicht bindend. Laut Völkerrechtlern kann es jedoch den rechtlichen Rahmen für nationale und internationale Klimaklagen erheblich stärken. Auch Unternehmen rücken stärker in den Fokus: Regierungen seien verpflichtet, Emissionen nicht nur selbst zu begrenzen, sondern auch die Klimawirkung von Unternehmen zu regulieren.
Inselstaat Vanuatu hatte geklagt
Die Umweltrechtsorganisation Client Earth begrüßte die Entscheidung. Deren Anwältin Lea Main-Klingst erklärte: „Das höchste Gericht der Welt hat bestätigt, was Millionen fordern: Der Klimawandel bedroht unser Überleben – und Staaten mit hohen Emissionen können und müssen zur Rechenschaft gezogen werden.“
Besonders im Fokus stehen dabei kleinere Inselstaaten, die durch den steigenden Meeresspiegel existenziell bedroht sind. Den Anstoß zu dem Verfahren hatte der südpazifische Inselstaat Vanuatu gegeben, gemeinsam mit 18 weiteren Staaten. Unterstützt wurde die Initiative von 132 Ländern und zivilgesellschaftlichen Gruppen wie der Bewegung „Pacific Islands Students Fighting Climate Change“.
Der IGH betont, dass Staaten nicht aus der Verantwortung entlassen werden, wenn sie internationale Abkommen verlassen oder darin keine spezifischen Sanktionen enthalten sind. Auch Wiedergutmachungsansprüche könnten sich aus dem Gutachten ergeben – etwa für entstandene Infrastrukturschäden. Solche Verfahren müssten jedoch im Einzelfall geprüft werden und gelten als juristisch komplex.
Andere Gerichte urteilten ähnlich
Bereits in den vergangenen zwei Jahren hatten internationale Gerichte ähnliche Positionen vertreten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied im April 2024, dass die Schweiz ambitioniertere Klimamaßnahmen ergreifen müsse, um die Rechte älterer Bürgerinnen zu schützen. Im Mai 2024 forderte der Internationale Seegerichtshof eine Minderung der Treibhausgasemissionen zum Schutz der Meeresumwelt.
Main-Klingst erwartet, dass die Entscheidung die kommenden Klimaverhandlungen – etwa bei der Weltklimakonferenz COP30 in Brasilien – stark beeinflussen wird. Sie sieht das Gutachten auch als „Instrument der Interessenvertretung“, das von zivilgesellschaftlichen Gruppen genutzt werden könne, um Regierungen zu konsequenterem Handeln zu bewegen.
In Deutschland wird das Gutachten auch als Signal an die Bundesregierung verstanden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verweist auf die eigenen Emissionslücken. Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch erklärte, Deutschland verfehle nicht nur seine nationalen Klimaziele, sondern verletze auch europäische Verpflichtungen. Allein im Verkehrssektor werde das Klimaziel bis 2030 um 169 Millionen Tonnen CO2 überschritten. „In unserer Verfassungsbeschwerde gegen das entkernte Klimaschutzgesetz werden wir die Bundesregierung auch an ihrer völkerrechtlichen Klimaschutzverantwortung messen.“
Das Gutachten „Obligations of states in respect of climate change“ steht als PDF auf der Internetseite des Internationalen Gerichtshofs zum Download bereit.

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Donnerstag, 24.07.2025, 10:59 Uhr
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