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Enerige & Management > Übernahme - Weg frei für PSI-Überrnahme
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
ÜBERNAHME:
Weg frei für PSI-Überrnahme
Das auf Lösungen für die Energiewirtschaft spezialisierte Softwarehaus PSI darf vom US-Investor Warburg Pincus übernommen werden. Das Bundeskartellamt hat keine Bedenken.
 
Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme der Berliner PSI Software SE durch die US-Investmentgesellschaft Warburg Pincus sowie die Beteiligung der Eon SE genehmigt. Das geht aus einer Mitteilung der Behörde hervor. Der Erwerb umfasst sowohl eine Kontrollmehrheit durch Warburg Pincus als auch eine Investitions- und Rahmenvereinbarung mit Eon, dem größten Kunden von PSI. 

PSI entwickelt Softwarelösungen für Energie, Fertigung, Infrastruktur und Logistik. Besonders relevant für die Energiewirtschaft ist das Produkt „PSIcontrol“, ein Leitsystem zur Steuerung, Überwachung und Simulation von Stromnetzen. Dieses wird von mehreren großen Flächenverteilnetzbetreibern in Deutschland eingesetzt. 

Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes bestehen gegen den Zusammenschluss keine wettbewerbsrechtlich relevanten Bedenken. Eon sei bereits heute in der Lage, durch seine Stellung als größter PSI-Kunde Einfluss auf die Produktentwicklung zu nehmen. Dieser Einfluss werde sich durch die Beteiligung nicht signifikant erhöhen. Warburg Pincus habe laut Behörde zudem kein wirtschaftliches Interesse daran, andere PSI-Kunden zugunsten von Eon zu benachteiligen. 

Warburg Pincus hatte die Übernahme am 13. Oktober angekündigt. Der Investor halte bereits 28,5 Prozent der Anteile an PSI, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung. Ziel sei eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent. Das Handelsblatt berichtetet von Sicherheitbedenken innerhalb der Energiebranche, da PSI durch die Übernahme potenziell dem Zugriff von US-Behörden ausgesetzt sein könnte. Warburg Pincus und PSI widersprächen dieser Darstellung, schreibt die Zeitung. 

Das Bundeskartellamt betont, dass sicherheitspolitische Aspekte der Übernahme nicht Gegenstand der fusionskontrollrechtlichen Prüfung sind. Diese würden dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) im Rahmen der außenwirtschaftsrechtlichen Kontrolle obliegen.
 

Katia Meyer-Tien
Redakteurin
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