
Der Reichstag in Berlin. Quelle: Shutterstock / canadastock
POLITIK:
VKU will Offshore-Wind-Ausbau reduzieren
Im Bundestag wurden Experten zum geplanten Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie angehört. Der VKU fordert Nachbesserungen beim Ausbau von Offshore-Windparks.
Der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie hat am 13. Oktober über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in den Bereichen
Windenergie auf See und Stromnetze beraten. Grundlage der Anhörung war der Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“ (Drucksache 21/1491).
Ziel ist es laut Bundesregierung, Genehmigungsverfahren für den Bau von Offshore-Windenergieanlagen und Stromnetzen zu beschleunigen. Vorgesehen sind dafür sogenannte Beschleunigungsflächen auf See sowie Infrastrukturgebiete für Übertragungs- und Verteilnetze. Für diese sollen vereinfachte und rechtssichere Zulassungsverfahren gelten.
Als Sachverständige nahmen unter anderem Vertreter aus Energiewirtschaft, Wissenschaft und Umweltorganisationen teil: Tetiana Chuvilina von Tennet für die Übertragungsnetzbetreiber, Andrees Gentzsch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Carla Langsenkamp vom WWF Deutschland, Kai Roger Lobo vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht und Rüdiger Nebelsieck von der Kanzlei PNT Partner.
Nachbesserungen am Gesetz gefordert
Der VKU begrüßte die Grundrichtung des Gesetzes. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Kai Roger Lobo erklärte, der Verband unterstütze das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien und Stromnetze zu beschleunigen. Allerdings brauche es Nachbesserungen, um „mehr Wettbewerb, Effizienz und einen schnellen Netzausbau“ zu erreichen.
Auch der BDEW will Netzausbau und Engpassmanagement mit dem Ausbau erneuerbarer Energien optimal verknüpfen, um das Tempo hochhalten zu können. „Nur so lassen sich Abregelungen und andere volkswirtschaftliche Ineffizienzen vermeiden“, sagte Geentsch. Gleichzeitig sollte die Verschlankung von Verfahren vorangetrieben werden, etwa durch den Verzicht auf Übererfüllungen von EU-Vorgaben oder durch eine Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sowie Bagatellregelungen für geringfügige Netzanpassungen.
Sehr sinnvoll sei im Gesetzentwurf, dass der dringend erforderliche Ausbau der Stromverteilnetze in den Blick genommen wird. Die Verteilnetzbetreiber stehen einer Flut von Netzanschlussbegehren gegenüber. Daher müsse es gelingen, die Bedingungen für einen schnelleren Netzausbau zu verbessern. „Deshalb ist es richtig, dass die Vorgaben der RED III auch für das Verteilernetz in der Hochspannung anwendbar werden sollen“, so der BDEW-Vertreter.
Offshore-Ausbau qualitativ ausschreiben
Besonders bei den Offshore-Ausschreibungen sieht der VKU Handlungsbedarf. Nach Lobos Einschätzung seien zuletzt fast ausschließlich große Energiekonzerne bei den Vergaben zum Zuge gekommen. Das gefährde die Akteursvielfalt und könne zu „Klumpenrisiken bei der Projektrealisierung“ führen. Künftig sollten daher kleinere Flächen ausgeschrieben werden – maximal 1.000 MW pro Fläche – und ein Unternehmen sollte nur eine Fläche pro Jahr erhalten dürfen. Dadurch könnten sich laut Lobo mehr Akteure am Ausbau der Offshore-Windenergie beteiligen, was die Branche widerstandsfähiger mache.
Darüber hinaus fordert der VKU, Ausschreibungen stärker an qualitativen Kriterien auszurichten. Dazu zählen laut Lobo neben dem tatsächlich erzielbaren Stromertrag auch ökologische Gesichtspunkte sowie die Möglichkeit, erzeugten Strom flexibel für Wasserstoffproduktion, Wärmenetze oder Elektromobilität zu nutzen. Kommunale Unternehmen hätten großes Interesse, in Offshore-Windparks zu investieren oder langfristige Stromlieferverträge abzuschließen. Dafür brauche es „faire Chancen und klare Regeln, die Vielfalt statt Konzentration fördern“, forderte Lobo.
Auch bei den Ausbauzielen mahnt der VKU mehr Realismus an. Das derzeitige Ziel von 70.000 MW installierter Leistung bis 2045 sei überambitioniert, so Lobo. Eine so dichte Bebauung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) führe dazu, dass sich Windparks gegenseitig den Wind nähmen und weniger Strom erzeugten. Damit steige der Aufwand für den Netzausbau unverhältnismäßig. Wirtschaftlich sinnvoller sei ein Ziel von etwa 50.000 MW, ohne die Klimaschutzziele zu gefährden.
Ziel ist es laut Bundesregierung, Genehmigungsverfahren für den Bau von Offshore-Windenergieanlagen und Stromnetzen zu beschleunigen. Vorgesehen sind dafür sogenannte Beschleunigungsflächen auf See sowie Infrastrukturgebiete für Übertragungs- und Verteilnetze. Für diese sollen vereinfachte und rechtssichere Zulassungsverfahren gelten.
Als Sachverständige nahmen unter anderem Vertreter aus Energiewirtschaft, Wissenschaft und Umweltorganisationen teil: Tetiana Chuvilina von Tennet für die Übertragungsnetzbetreiber, Andrees Gentzsch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Carla Langsenkamp vom WWF Deutschland, Kai Roger Lobo vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht und Rüdiger Nebelsieck von der Kanzlei PNT Partner.
Nachbesserungen am Gesetz gefordert
Der VKU begrüßte die Grundrichtung des Gesetzes. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Kai Roger Lobo erklärte, der Verband unterstütze das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien und Stromnetze zu beschleunigen. Allerdings brauche es Nachbesserungen, um „mehr Wettbewerb, Effizienz und einen schnellen Netzausbau“ zu erreichen.
Auch der BDEW will Netzausbau und Engpassmanagement mit dem Ausbau erneuerbarer Energien optimal verknüpfen, um das Tempo hochhalten zu können. „Nur so lassen sich Abregelungen und andere volkswirtschaftliche Ineffizienzen vermeiden“, sagte Geentsch. Gleichzeitig sollte die Verschlankung von Verfahren vorangetrieben werden, etwa durch den Verzicht auf Übererfüllungen von EU-Vorgaben oder durch eine Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung sowie Bagatellregelungen für geringfügige Netzanpassungen.
Sehr sinnvoll sei im Gesetzentwurf, dass der dringend erforderliche Ausbau der Stromverteilnetze in den Blick genommen wird. Die Verteilnetzbetreiber stehen einer Flut von Netzanschlussbegehren gegenüber. Daher müsse es gelingen, die Bedingungen für einen schnelleren Netzausbau zu verbessern. „Deshalb ist es richtig, dass die Vorgaben der RED III auch für das Verteilernetz in der Hochspannung anwendbar werden sollen“, so der BDEW-Vertreter.
Offshore-Ausbau qualitativ ausschreiben
Besonders bei den Offshore-Ausschreibungen sieht der VKU Handlungsbedarf. Nach Lobos Einschätzung seien zuletzt fast ausschließlich große Energiekonzerne bei den Vergaben zum Zuge gekommen. Das gefährde die Akteursvielfalt und könne zu „Klumpenrisiken bei der Projektrealisierung“ führen. Künftig sollten daher kleinere Flächen ausgeschrieben werden – maximal 1.000 MW pro Fläche – und ein Unternehmen sollte nur eine Fläche pro Jahr erhalten dürfen. Dadurch könnten sich laut Lobo mehr Akteure am Ausbau der Offshore-Windenergie beteiligen, was die Branche widerstandsfähiger mache.
Darüber hinaus fordert der VKU, Ausschreibungen stärker an qualitativen Kriterien auszurichten. Dazu zählen laut Lobo neben dem tatsächlich erzielbaren Stromertrag auch ökologische Gesichtspunkte sowie die Möglichkeit, erzeugten Strom flexibel für Wasserstoffproduktion, Wärmenetze oder Elektromobilität zu nutzen. Kommunale Unternehmen hätten großes Interesse, in Offshore-Windparks zu investieren oder langfristige Stromlieferverträge abzuschließen. Dafür brauche es „faire Chancen und klare Regeln, die Vielfalt statt Konzentration fördern“, forderte Lobo.
Auch bei den Ausbauzielen mahnt der VKU mehr Realismus an. Das derzeitige Ziel von 70.000 MW installierter Leistung bis 2045 sei überambitioniert, so Lobo. Eine so dichte Bebauung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) führe dazu, dass sich Windparks gegenseitig den Wind nähmen und weniger Strom erzeugten. Damit steige der Aufwand für den Netzausbau unverhältnismäßig. Wirtschaftlich sinnvoller sei ein Ziel von etwa 50.000 MW, ohne die Klimaschutzziele zu gefährden.

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Montag, 13.10.2025, 16:15 Uhr
Montag, 13.10.2025, 16:15 Uhr
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