• Zugeschaut und mitgebaut
  • Urlaubszeit dämpft Märkte
  • Größter Ostsee-Windpark verzögert sich um zwei Jahre
  • Northvolt-Förderung nun Fall für das Verfassungsgericht
  • Stadt Gütersloh wieder Alleingesellschafterin der Stadtwerke
  • Neuer H2-Träger auch ohne Druck stabil
  • Flensburger Versorger setzt auf Wachstum durch Neukunden
  • Vattenfall verbucht weniger Gewinn
  • Lieferengpässe als Bremser der Energiewende
  • Expertenforum übergibt Vorschläge für Klimaschutz im Verkehr
Enerige & Management > Windkraft Onshore - Verbesserte Förderung für Bürgerwindprojekte
Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
WINDKRAFT ONSHORE:
Verbesserte Förderung für Bürgerwindprojekte
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) verbessert zum 1. Juli 2024 seine Förderung von Bürgerenergieprojekten für Windkraft an Land mit einer angepassten Richtlinie.
 
Die Richtlinie „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land wird zum 1. Juli 2024 vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) angepasst. „Bürgerinnen und Bürger spielen eine wichtige Rolle für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien“, heißt es in der Begründung. Bürgerenergieprojekte vor Ort tragen wesentlich zur Akzeptanz der Energiewende bei.

Seit seinem Start am 1. Januar 2023 sei es Ziel des Programms, die Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Das BMWK gewährt mit der Förderrichtlinie eine rückzahlbare Anteilfinanzierung von 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten.

Mehr Geld, geringere Anforderungen

Zu den nun umgesetzten Neuerungen gehört, dass das BMWK die Förderhöchstgrenze auf 300.000 Euro je Projekt erhöht. Zudem setzt es die Anforderungen an antragstellende Gesellschaften herab: Um gezielt auch neue Bürgerenergiegesellschaften zu fördern, ist eine Mindestmitgliederzahl von 15 natürlichen Personen nunmehr ausreichend.

Auch werden die Regelungen zur Rückzahlbarkeit der Zuwendung deutlich vereinfacht. Das Förderprogramm wird weiterhin vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Bewilligungen erfolgen im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie Bürgerenergie  steht im Bundesanzeiger bereit.
 
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 26.06.2024, 16:41 Uhr

Mehr zum Thema