
Quelle: Shutterstock / Alexander Limbach
WASSERSTOFF:
Verband: EU-Entwurf torpediert Wasserstoffhochlauf
Ein geplanter EU-Rechtsakt erschwert nach Ansicht eines Gasverbandes den Einsatz von „blauem“ Wasserstoff aus Erdgas und konterkariere damit den Clean Industrial Act.
Der Verband „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“ warnt vor einem drohenden Rückschritt für die europäische Klimapolitik. In
Brüssel tagt aktuell die Expertengruppe der EU-Kommission zum neuen Entwurf des Delegierten Rechtsakts zur Bewertung kohlenstoffarmer
Brennstoffe. In seiner jetzigen Form verfehle der Entwurf aus Sicht der Branche die selbstgesteckten Ziele der EU-Kommission.
„Statt Investitionen zu ermöglichen, schafft der Vorschlag zusätzliche Bürokratie, behindert den Einsatz von blauem Wasserstoff und gefährdet damit Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit“, urteilt Timm Kehler, Vorstand von Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Überzogene Emissionswerte und unklare Zertifizierungsregeln bremsten Investitionen in klimafreundliche Technologien.
Blauer Wasserstoff sei aber Bestandteil einer bezahlbaren und verlässlichen Transformation, so der Verband. Als „blau“ wird Wasserstoff bezeichnet, der zwar aus fossilem Erdgas (CH4) hergestellt wird, dessen Klimagasanteil (CO2) aber abgeschieden und eingelagert oder genutzt wird (CCS/CCU).
EU-Rechtsakt korrigieren
Der Entwurf steht laut Kehler auch in einem klaren Widerspruch zu den erklärten Zielen des Clean Industrial Act und des Draghi-Reports. „Die EU-Kommission legt mit diesem Entwurf der eigenen Energiepolitik Steine in den Weg“, kritisiert er. Wer Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit verbinden will, müsse möglichst viele Werkzeuge zur CO2-Reduktion ermöglichen.
Besonders kritisch sieht der Verband die pauschale Annahme extrem hoher Methanemissionen in der Vorkette von Erdgas. Diese Annahmen führen dazu, dass selbst hocheffiziente Projekte zur Produktion von Wasserstoff aus Erdgas künftig als nicht regelkonform gelten könnten – obwohl sie in internationalen Klimaneutralitätsszenarien ausdrücklich vorgesehen sind. „Gleichzeitig schafft die angedachte Verknüpfung mit der Unionsdatenbank neue bürokratische Hürden statt regulatorischer Klarheit“, fürchtet Kehler.
Auch innovative Verfahren wie Methan-Pyrolyse und -Plasmalyse, mit denen Methan in Wasserstoff und festen Kohlenstoff umgewandelt wird, würden durch den Rechtsakt faktisch ausgeschlossen. „Das ist nicht nur ein industriepolitisches Risiko, sondern ein strategischer Fehler – gerade im globalen Wettbewerb um klimafreundliche Technologien“, so Kehler.
Der Verband ruft daher die neue Bundesregierung auf, sich im weiteren Verfahren entschlossen für technologieoffene, pragmatische und verlässliche Rahmenbedingungen einzusetzen. Nur so könne Europa den eigenen Anspruch einlösen, Industriestandort und Klimavorreiter zugleich zu sein.
„Statt Investitionen zu ermöglichen, schafft der Vorschlag zusätzliche Bürokratie, behindert den Einsatz von blauem Wasserstoff und gefährdet damit Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit“, urteilt Timm Kehler, Vorstand von Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft. Überzogene Emissionswerte und unklare Zertifizierungsregeln bremsten Investitionen in klimafreundliche Technologien.
Blauer Wasserstoff sei aber Bestandteil einer bezahlbaren und verlässlichen Transformation, so der Verband. Als „blau“ wird Wasserstoff bezeichnet, der zwar aus fossilem Erdgas (CH4) hergestellt wird, dessen Klimagasanteil (CO2) aber abgeschieden und eingelagert oder genutzt wird (CCS/CCU).
EU-Rechtsakt korrigieren
Der Entwurf steht laut Kehler auch in einem klaren Widerspruch zu den erklärten Zielen des Clean Industrial Act und des Draghi-Reports. „Die EU-Kommission legt mit diesem Entwurf der eigenen Energiepolitik Steine in den Weg“, kritisiert er. Wer Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit verbinden will, müsse möglichst viele Werkzeuge zur CO2-Reduktion ermöglichen.
Besonders kritisch sieht der Verband die pauschale Annahme extrem hoher Methanemissionen in der Vorkette von Erdgas. Diese Annahmen führen dazu, dass selbst hocheffiziente Projekte zur Produktion von Wasserstoff aus Erdgas künftig als nicht regelkonform gelten könnten – obwohl sie in internationalen Klimaneutralitätsszenarien ausdrücklich vorgesehen sind. „Gleichzeitig schafft die angedachte Verknüpfung mit der Unionsdatenbank neue bürokratische Hürden statt regulatorischer Klarheit“, fürchtet Kehler.
Auch innovative Verfahren wie Methan-Pyrolyse und -Plasmalyse, mit denen Methan in Wasserstoff und festen Kohlenstoff umgewandelt wird, würden durch den Rechtsakt faktisch ausgeschlossen. „Das ist nicht nur ein industriepolitisches Risiko, sondern ein strategischer Fehler – gerade im globalen Wettbewerb um klimafreundliche Technologien“, so Kehler.
Der Verband ruft daher die neue Bundesregierung auf, sich im weiteren Verfahren entschlossen für technologieoffene, pragmatische und verlässliche Rahmenbedingungen einzusetzen. Nur so könne Europa den eigenen Anspruch einlösen, Industriestandort und Klimavorreiter zugleich zu sein.

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Dienstag, 20.05.2025, 12:36 Uhr
Dienstag, 20.05.2025, 12:36 Uhr
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