
Quelle: Fotolia / Tom Bayer
STROMNETZ:
Verbände warnen vor Folgen geplanter Netzentgelt-Streichung
Die Bundesnetzagentur plant die Abschaffung sogenannter vermiedener Stromnetzentgelte. Energieverbände befürchten dadurch negative Folgen für Versorgungssicherheit und Investitionen.
Die Bundesnetzagentur hat am 23. April einen Entwurf zur Konsultation gestellt, der die sogenannten vermiedenen Netznutzungsentgelte für dezentrale konventionelle
Erzeugungsanlagen schrittweise abschafft. (Wir berichteten.) Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert dieses Vorhaben
deutlich. Sein Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing erinnerte: „Bei allen ähnlichen Versuchen hat sich der VKU in den vergangenen
Jahren entschieden gegen diese Abschaffung gewandt.“
Laut Liebing würden die Pläne den wirtschaftlichen Weiterbetrieb steuerbarer Bestandsanlagen gefährden, insbesondere von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die vor Ort Strom- und Wärmeversorgung sicherstellen. Dies könne eine neue Kapazitätslücke erzeugen und damit die Versorgungssicherheit schwächen. Die geplante Abschaffung der Bundesnetzagentur eine schrittweise Reduzierung der Zahlungen um je 25 Prozent über vier Jahre vor.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstrich in einer ersten Einschätzung, dass die vermiedenen Netzentgelte für bestehende Anlagen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsberechnung darstellen. Eine vorzeitige Absenkung in einem ohnehin investitionsunsicheren Umfeld sei aus Sicht des Verbands „kein gutes Signal“.
Hintergrund vermiedene Netzentgelte
Die vermiedenen Netzentgelte sind Ausgleichszahlungen, die Betreiber dezentraler, nicht-volatiler Anlagen – etwa auf Biomethan- oder Erdgasbasis – von Verteilnetzbetreibern erhalten. Diese Anlagen speisen Strom direkt in die unteren Spannungsebenen der Verteilnetze ein und entlasten so die übergeordneten Netze. Die Zahlungen kompensieren die dadurch vermiedenen Kosten.
Bereits im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz eine neue Regelung eingeführt. Seitdem gelten vermiedene Netznutzungsentgelte nur noch für Bestandsanlagen. Neue volatile Erzeuger wie Windkraft- oder Photovoltaikanlagen erhalten diese Zahlungen seit 2018 nicht mehr, neue steuerbare Anlagen seit 2023 ebenfalls nicht.
Vertrauen der Investoren bewahren
Der VKU betont, dass kommunale Unternehmen langfristige Investitionen auf Grundlage der bisherigen Regelung getätigt haben. Eine nachträgliche Abschaffung stelle den Vertrauensschutz in politische Entscheidungen infrage. „Die Unternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit“, sagte Liebing.
Auch wirtschaftlich sieht der Verband keinen Vorteil: Eine Entlastung der Netznutzer sei laut VKU nicht zu erkennen. Im Gegenteil – durch den Wegfall netzdienlicher Einsätze könnten die Netzentgelte bundesweit steigen. Kommunale Versorger müssten Einnahmeausfälle womöglich durch höhere Preise bei der Fernwärme kompensieren.
Der VKU verweist zudem auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der einen massiven Ausbau gesicherter Kraftwerksleistung vorsieht. Dies lasse sich nur mit Anreizen für steuerbare dezentrale Anlagen umsetzen. „Wir brauchen für die Energiewende eine Stärkung der Unternehmen, nicht eine Schwächung“, kommentierte Liebing.
Laut Liebing würden die Pläne den wirtschaftlichen Weiterbetrieb steuerbarer Bestandsanlagen gefährden, insbesondere von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die vor Ort Strom- und Wärmeversorgung sicherstellen. Dies könne eine neue Kapazitätslücke erzeugen und damit die Versorgungssicherheit schwächen. Die geplante Abschaffung der Bundesnetzagentur eine schrittweise Reduzierung der Zahlungen um je 25 Prozent über vier Jahre vor.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) unterstrich in einer ersten Einschätzung, dass die vermiedenen Netzentgelte für bestehende Anlagen einen wesentlichen Bestandteil der Wirtschaftlichkeitsberechnung darstellen. Eine vorzeitige Absenkung in einem ohnehin investitionsunsicheren Umfeld sei aus Sicht des Verbands „kein gutes Signal“.
Hintergrund vermiedene Netzentgelte
Die vermiedenen Netzentgelte sind Ausgleichszahlungen, die Betreiber dezentraler, nicht-volatiler Anlagen – etwa auf Biomethan- oder Erdgasbasis – von Verteilnetzbetreibern erhalten. Diese Anlagen speisen Strom direkt in die unteren Spannungsebenen der Verteilnetze ein und entlasten so die übergeordneten Netze. Die Zahlungen kompensieren die dadurch vermiedenen Kosten.
Bereits im Jahr 2017 hatte der Gesetzgeber mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz eine neue Regelung eingeführt. Seitdem gelten vermiedene Netznutzungsentgelte nur noch für Bestandsanlagen. Neue volatile Erzeuger wie Windkraft- oder Photovoltaikanlagen erhalten diese Zahlungen seit 2018 nicht mehr, neue steuerbare Anlagen seit 2023 ebenfalls nicht.
Vertrauen der Investoren bewahren
Der VKU betont, dass kommunale Unternehmen langfristige Investitionen auf Grundlage der bisherigen Regelung getätigt haben. Eine nachträgliche Abschaffung stelle den Vertrauensschutz in politische Entscheidungen infrage. „Die Unternehmen brauchen Planungs- und Investitionssicherheit“, sagte Liebing.
Auch wirtschaftlich sieht der Verband keinen Vorteil: Eine Entlastung der Netznutzer sei laut VKU nicht zu erkennen. Im Gegenteil – durch den Wegfall netzdienlicher Einsätze könnten die Netzentgelte bundesweit steigen. Kommunale Versorger müssten Einnahmeausfälle womöglich durch höhere Preise bei der Fernwärme kompensieren.
Der VKU verweist zudem auf den Koalitionsvertrag der Bundesregierung, der einen massiven Ausbau gesicherter Kraftwerksleistung vorsieht. Dies lasse sich nur mit Anreizen für steuerbare dezentrale Anlagen umsetzen. „Wir brauchen für die Energiewende eine Stärkung der Unternehmen, nicht eine Schwächung“, kommentierte Liebing.

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Donnerstag, 24.04.2025, 13:42 Uhr
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