
Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Verbände kritisieren Kürzungspläne für Netzentgelte
Sieben Energieverbände fordern die Bundesnetzagentur in einem Brief auf, die ab 2026 geplante Abschmelzung der vermiedenen Netznutzungsentgelte auszusetzen.
Die Bundesnetzagentur in Bonn will laut einem Konsultationspapier die vermiedenen Netznutzungsentgelte (vNNE) für dezentrale
Stromerzeuger von 2026 bis 2028 stufenweise abschaffen. Dagegen protestieren sieben Branchenverbände in einem gemeinsamen
Schreiben an den Präsidenten der Behörde, Klaus Müller.
Die Verbände kritisieren, dass der geplante Eingriff dem geltenden § 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zuwiderläuft und „unverhältnismäßig in den Investitionsschutz von Unternehmen eingreift“. Viele Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen seien unter Einbeziehung der vNNE finanziert worden, betont AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. Fielen die Zahlungen weg, verlören zahlreiche Bestandsanlagen ihre Wirtschaftlichkeit und stünden vor dem Aus.
Erst gesamte Netzentgeltsystematik reformieren
Die Bundesnetzagentur begründet die Abschmelzung mit Effizienz- und Kostenzielen. Für die Verbände sind diese Argumente „nicht nachvollziehbar“. Sie verweisen darauf, dass die Behörde gleichzeitig die Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik (Agnes) vorbereitet, die 2029 starten soll. „Einzelaspekte herauszugreifen, bevor das Gesamtkonzept steht, schafft Verunsicherung“, warnt VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert. Der BDEW sieht zudem die Gefahr zusätzlicher Bürokratie, wenn Netzentgeltregeln mehrfach geändert werden.
Aus Sicht der Unterzeichner leisten KWK-Anlagen wesentliche Beiträge zur Versorgungssicherheit. Als lokal verortete, steuerbare Erzeuger entlasteten sie die Verteilnetze und erbringen Systemdienstleistungen. Entfiele der finanzielle Anreiz durch die vNNE, würden Betreiber ihre Anlagen in Spitzenlastzeiten seltener fahren, warnt der AGFW. Verteilnetzbetreiber müssten dann höhere Bezugsleistungen aus vorgelagerten Netzen bereitstellen. „Das erhöht am Ende die Kosten für Industrie, Gewerbe und Haushalte“, erläutert Seyfert.
KWK-Zukunft gefährdet
Auch klimapolitische Ziele sehen die Verbände gefährdet. Fielen gesicherte KWK-Kapazitäten weg, müsste der von der Bundesregierung geplante Ausbau neuer Kraftwerke größer ausfallen. Die daraus entstehenden Mehrkosten würden die erhofften Einsparungen durch geringere vNNE übersteigen, heißt es in dem Schreiben.
Auf rechtlicher Ebene verweisen die Verbände auf das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (Nemog) von 2017. Dieses hat die vNNE zwar für neue Anlagen abgeschafft, aber einen Bestandsschutz bis Ende 2028 festgeschrieben. Ein Eingriff bereits 2026 verletze daher das Prinzip des Vertrauensschutzes. In seiner Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz IV habe auch der Bundesrat ähnliche Bedenken angemeldet, erinnert der VIK.
Die Autoren fordern, die Zukunft der vNNE im Rahmen des Agnes-Prozesses zu klären. Übergangsfristen und ein tragfähiges Kapazitätsmarktdesign müssten stehen, bevor das bisherige Entgeltinstrument entfallen könne. Nur so lasse sich eine „konsistente, systemdienliche und faire Lösung“ für alle Marktteilnehmer erreichen.
Unterzeichner sind der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie, der Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA), der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Das Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur läuft bis Mitte Juni 2025. Eine endgültige Festlegung ist für das dritte Quartal 2025 angekündigt. Bis dahin wollen die Verbände das Thema in Fachgremien und politischen Gesprächen präsent halten.
Das Verbändeschreiben zu den Netzentgelten steht im Internet bereit.
Die Verbände kritisieren, dass der geplante Eingriff dem geltenden § 18 der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zuwiderläuft und „unverhältnismäßig in den Investitionsschutz von Unternehmen eingreift“. Viele Kraft-Wärme-Kopplungs- (KWK-) Anlagen seien unter Einbeziehung der vNNE finanziert worden, betont AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch. Fielen die Zahlungen weg, verlören zahlreiche Bestandsanlagen ihre Wirtschaftlichkeit und stünden vor dem Aus.
Erst gesamte Netzentgeltsystematik reformieren
Die Bundesnetzagentur begründet die Abschmelzung mit Effizienz- und Kostenzielen. Für die Verbände sind diese Argumente „nicht nachvollziehbar“. Sie verweisen darauf, dass die Behörde gleichzeitig die Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik (Agnes) vorbereitet, die 2029 starten soll. „Einzelaspekte herauszugreifen, bevor das Gesamtkonzept steht, schafft Verunsicherung“, warnt VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert. Der BDEW sieht zudem die Gefahr zusätzlicher Bürokratie, wenn Netzentgeltregeln mehrfach geändert werden.
Aus Sicht der Unterzeichner leisten KWK-Anlagen wesentliche Beiträge zur Versorgungssicherheit. Als lokal verortete, steuerbare Erzeuger entlasteten sie die Verteilnetze und erbringen Systemdienstleistungen. Entfiele der finanzielle Anreiz durch die vNNE, würden Betreiber ihre Anlagen in Spitzenlastzeiten seltener fahren, warnt der AGFW. Verteilnetzbetreiber müssten dann höhere Bezugsleistungen aus vorgelagerten Netzen bereitstellen. „Das erhöht am Ende die Kosten für Industrie, Gewerbe und Haushalte“, erläutert Seyfert.
KWK-Zukunft gefährdet
Auch klimapolitische Ziele sehen die Verbände gefährdet. Fielen gesicherte KWK-Kapazitäten weg, müsste der von der Bundesregierung geplante Ausbau neuer Kraftwerke größer ausfallen. Die daraus entstehenden Mehrkosten würden die erhofften Einsparungen durch geringere vNNE übersteigen, heißt es in dem Schreiben.
Auf rechtlicher Ebene verweisen die Verbände auf das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (Nemog) von 2017. Dieses hat die vNNE zwar für neue Anlagen abgeschafft, aber einen Bestandsschutz bis Ende 2028 festgeschrieben. Ein Eingriff bereits 2026 verletze daher das Prinzip des Vertrauensschutzes. In seiner Stellungnahme zum Bürokratieentlastungsgesetz IV habe auch der Bundesrat ähnliche Bedenken angemeldet, erinnert der VIK.
Die Autoren fordern, die Zukunft der vNNE im Rahmen des Agnes-Prozesses zu klären. Übergangsfristen und ein tragfähiges Kapazitätsmarktdesign müssten stehen, bevor das bisherige Entgeltinstrument entfallen könne. Nur so lasse sich eine „konsistente, systemdienliche und faire Lösung“ für alle Marktteilnehmer erreichen.
Unterzeichner sind der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK (AGFW), der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (B.KWK), der Fachverband Holzenergie (FVH) im Bundesverband Bioenergie, der Verband Deutscher Maschinen und Anlagenbau (VDMA), der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) sowie der Verband kommunaler Unternehmen (VKU).
Das Konsultationsverfahren der Bundesnetzagentur läuft bis Mitte Juni 2025. Eine endgültige Festlegung ist für das dritte Quartal 2025 angekündigt. Bis dahin wollen die Verbände das Thema in Fachgremien und politischen Gesprächen präsent halten.
Das Verbändeschreiben zu den Netzentgelten steht im Internet bereit.

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Mittwoch, 28.05.2025, 15:30 Uhr
Mittwoch, 28.05.2025, 15:30 Uhr
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