
Quelle: E&M / Katia Meyer-Tien
GAS:
Unklarheit über ungenutzte Gasanschlüsse
Von kostenlos bis vierstellig reicht die Preisspanne für Rückbau oder Stillegung eines Gasanschlusses in NRW. Auch sonst sind noch viele Fragen um die Abschaffung der Anschlüsse offen.
Weg vom Gas, hin zu klimafreundlicheren Alternativen: Der Wechsel in deutschen Heizungskellern ist bereits im Gange. Einer
Frage wird dabei nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW bislang zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet: Was genau passiert eigentlich
mit den nicht mehr genutzten Gasanschlüssen? Und wer kommt für entstehende Kosten auf?
Eine gesetzliche Regelung gebe es dazu bislang nicht, merkt die Verbraucherzentrale in einer aktuellen Mitteilung an, und veröffentlicht die Ergebnisse einer Umfrage zur bisher gängigen Praxis. Dafür hatte die Verbraucherzentrale im September 2024 alle 115 Gasverteilnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen angeschrieben. Da nur 37 Unternehmen antworteten, ist die Umfrage nicht als repräsentativ zu werten. Und zeigt dennoch, „dass Netzbetreiber sehr unterschiedlich mit dem Wunsch von Verbraucher:innen umgehen, die dauerhaft kein Gas mehr beziehen möchten“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Die Unklarheit beginnt schon bei der Frage, was überhaupt mit den nicht mehr benötigen Anschlüssen passieren soll: Inaktiv lassen? Stilllegen? Oder ganz rückbauen? Vier der befragten Netzbetreiber sahen Vorteile bei inaktiven Anschlüssen: Zwei wiesen darauf hin, dass eine Gasversorgung so zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könne. Zwei andere Netzbetreiber nannten als Vorteil, dass die bestehenden Leitungen für zukünftige Gasanwendungen wie Wasserstoff oder Biomethan wiederverwendet werden könnten.
Elf Netzbetreiber hingegen nannten Nachteile bei inaktiven Anschlüssen: weiterhin anfallenden Wartungskosten (sieben Nennungen) sowie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch nicht überwachte gasführende Leitungen (vier Nennungen).
Auch bei Stilllegung oder Rückbau gehen die Argumente der Netzbetreiber auseinander: Acht Netzbetreiber sprechen sich gegen eine Stilllegung zugunsten eines Rückbaus aus. Ein stillgelegter Anschluss müsse weiter gewartet werden, weil ansonsten ein Sicherheitsrisiko bestehe. Dadurch entstünden Kosten, die entweder der Kunde, der Netzbetreiber oder alle anderen Gaskunden zu tragen haben. Auf der anderen Seite befürworten mehrere Netzbetreiber eine Stilllegung, weil dadurch – anders als bei einem inaktiven Anschluss – kein Risiko mehr bestehe. „Die Netzanschlüsse werden regelmäßig bei einer Rohrnetzbegehung kontrolliert und stellen keine Gefahrenquelle da“, heißt es in einer Antwort.
Enorme Spannbreite der Kosten für die Verbraucher
Bei der Frage, welche Kosten den Verbrauchern für die jeweiligen Optionen berechnet werden, gehen die Antworten der Netzbetreiber weit auseinander. Ein inaktiver Anschluss wird von 70 Prozent der 33 Netzbetreiber, die antworteten, angeboten. Die Hälfte dieser Netzbetreiber bietet ihn kostenlos an. Die andere Hälfte stellt durchschnittlich etwa 100 Euro pro Jahr (60 bis 153 Euro) als „laufende Bereitstellungskosten“ in Rechnung. Die einmaligen Kosten für die Deaktivierung eines Gasanschlusses liegen zwischen 60 und 245 Euro und betragen durchschnittlich 120 Euro (4 Antworten).
Eine Stilllegung wird von gut 80 Prozent der Netzbetreiber angeboten, bei knapp zwei Dritteln davon ist sie kostenlos (17 von 27). Ein Drittel der Netzbetreiber, die eine Stilllegung anbieten, tut dies gegen ein Entgelt. Die Höhe der Kosten ist dabei sehr unterschiedlich: während der günstigste Anbieter 84,50 Euro erhebt, sind es bei dem teuersten Anbieter zwischen 1.370 und 1.670 Euro. Durchschnittlich kostet eine Stilllegung 928 Euro. Dabei werden Verbrauchern nicht zwingend die gesamten Kosten in Rechnung gestellt. So schreibt ein Netzbetreiber, dass die Kosten der Stilllegung bei etwa 3.000 Euro lägen, den Kunden aber nur ein Drittel der Kosten in Rechnung gestellt würden.
Ein Rückbau wird ebenfalls von etwa 80 Prozent der antwortenden Netzbetreiber angeboten. 60 Prozent davon berechnen den Kunden nichts für den Rückbau. Wenn Kosten erhoben werden, ist auch hier die Spannbreite enorm: Sie reicht von 650 Euro beim günstigsten bis zu 6.000 Euro beim teuersten Netzbetreiber. Der Mittelwert liegt bei 1.746 Euro. Fünf Netzbetreiber gaben an, dass die Preise für den Rückbau individuell berechnet werden. Sie gaben weder Zahlen noch eine Größenordnung an.
Angesichts dieser Ergebnisse ist das Fazit von Wolfgang Schuldzinski eindeutig: „Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die den Umgang mit nicht mehr genutzten Gasanschlüssen vereinheitlicht und die nötige Rechtssicherheit für Verbraucher:innen schafft.“
Eine gesetzliche Regelung gebe es dazu bislang nicht, merkt die Verbraucherzentrale in einer aktuellen Mitteilung an, und veröffentlicht die Ergebnisse einer Umfrage zur bisher gängigen Praxis. Dafür hatte die Verbraucherzentrale im September 2024 alle 115 Gasverteilnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen angeschrieben. Da nur 37 Unternehmen antworteten, ist die Umfrage nicht als repräsentativ zu werten. Und zeigt dennoch, „dass Netzbetreiber sehr unterschiedlich mit dem Wunsch von Verbraucher:innen umgehen, die dauerhaft kein Gas mehr beziehen möchten“, sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
Die Unklarheit beginnt schon bei der Frage, was überhaupt mit den nicht mehr benötigen Anschlüssen passieren soll: Inaktiv lassen? Stilllegen? Oder ganz rückbauen? Vier der befragten Netzbetreiber sahen Vorteile bei inaktiven Anschlüssen: Zwei wiesen darauf hin, dass eine Gasversorgung so zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen werden könne. Zwei andere Netzbetreiber nannten als Vorteil, dass die bestehenden Leitungen für zukünftige Gasanwendungen wie Wasserstoff oder Biomethan wiederverwendet werden könnten.
Elf Netzbetreiber hingegen nannten Nachteile bei inaktiven Anschlüssen: weiterhin anfallenden Wartungskosten (sieben Nennungen) sowie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko durch nicht überwachte gasführende Leitungen (vier Nennungen).
Auch bei Stilllegung oder Rückbau gehen die Argumente der Netzbetreiber auseinander: Acht Netzbetreiber sprechen sich gegen eine Stilllegung zugunsten eines Rückbaus aus. Ein stillgelegter Anschluss müsse weiter gewartet werden, weil ansonsten ein Sicherheitsrisiko bestehe. Dadurch entstünden Kosten, die entweder der Kunde, der Netzbetreiber oder alle anderen Gaskunden zu tragen haben. Auf der anderen Seite befürworten mehrere Netzbetreiber eine Stilllegung, weil dadurch – anders als bei einem inaktiven Anschluss – kein Risiko mehr bestehe. „Die Netzanschlüsse werden regelmäßig bei einer Rohrnetzbegehung kontrolliert und stellen keine Gefahrenquelle da“, heißt es in einer Antwort.
Enorme Spannbreite der Kosten für die Verbraucher
Bei der Frage, welche Kosten den Verbrauchern für die jeweiligen Optionen berechnet werden, gehen die Antworten der Netzbetreiber weit auseinander. Ein inaktiver Anschluss wird von 70 Prozent der 33 Netzbetreiber, die antworteten, angeboten. Die Hälfte dieser Netzbetreiber bietet ihn kostenlos an. Die andere Hälfte stellt durchschnittlich etwa 100 Euro pro Jahr (60 bis 153 Euro) als „laufende Bereitstellungskosten“ in Rechnung. Die einmaligen Kosten für die Deaktivierung eines Gasanschlusses liegen zwischen 60 und 245 Euro und betragen durchschnittlich 120 Euro (4 Antworten).
Eine Stilllegung wird von gut 80 Prozent der Netzbetreiber angeboten, bei knapp zwei Dritteln davon ist sie kostenlos (17 von 27). Ein Drittel der Netzbetreiber, die eine Stilllegung anbieten, tut dies gegen ein Entgelt. Die Höhe der Kosten ist dabei sehr unterschiedlich: während der günstigste Anbieter 84,50 Euro erhebt, sind es bei dem teuersten Anbieter zwischen 1.370 und 1.670 Euro. Durchschnittlich kostet eine Stilllegung 928 Euro. Dabei werden Verbrauchern nicht zwingend die gesamten Kosten in Rechnung gestellt. So schreibt ein Netzbetreiber, dass die Kosten der Stilllegung bei etwa 3.000 Euro lägen, den Kunden aber nur ein Drittel der Kosten in Rechnung gestellt würden.
Ein Rückbau wird ebenfalls von etwa 80 Prozent der antwortenden Netzbetreiber angeboten. 60 Prozent davon berechnen den Kunden nichts für den Rückbau. Wenn Kosten erhoben werden, ist auch hier die Spannbreite enorm: Sie reicht von 650 Euro beim günstigsten bis zu 6.000 Euro beim teuersten Netzbetreiber. Der Mittelwert liegt bei 1.746 Euro. Fünf Netzbetreiber gaben an, dass die Preise für den Rückbau individuell berechnet werden. Sie gaben weder Zahlen noch eine Größenordnung an.
Angesichts dieser Ergebnisse ist das Fazit von Wolfgang Schuldzinski eindeutig: „Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die den Umgang mit nicht mehr genutzten Gasanschlüssen vereinheitlicht und die nötige Rechtssicherheit für Verbraucher:innen schafft.“

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Montag, 24.03.2025, 15:38 Uhr
Montag, 24.03.2025, 15:38 Uhr
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