
Quelle: Fotolia / Martina Berg
BADEN-WÜRTTEMBERG:
Umwelthilfe droht Ländle mit Klimaklage
Die Deutsche Umwelthilfe und Fridays for Future Baden-Württemberg fordern von der Landesregierung ein Sofortprogramm, weil sie laut Prognosen die gesetzlichen Klimaschutzziele verfehlt.
Laut dem aktuellen Projektionsbericht des Landes wird Baden-Württemberg sein gesetzlich verankertes Ziel zur Treibhausgas-Minderung
für 2030 um 17 Prozent verfehlen. Aus diesem Grund fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit Sitz in Radolfzell und Fridays for Future Baden-Württemberg
ein Klimaschutz-Sofortprogramm von der Landesregierung. Dies ist im Landesklimaschutzgesetz für diesen Fall vorgeschrieben,
aber bisher nicht erfolgt, so die Organisationen. Die DUH kündigt rechtliche Schritte an, sollte die Regierung bis zum 8. Juni keine Maßnahmen ergreifen.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert das Verhalten der Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). „Die Regierung verweigert nicht nur wirksamen Klimaschutz, sondern missachtet geltendes Recht“, sagte er. Resch kündigt an, im Fall weiterer Untätigkeit erneut eine Klimaklage einzureichen. Bereits in der Vergangenheit hatte die DUH erfolgreich gegen unzureichende Klimapolitik geklagt, zum Beispiel gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf ein Luftreinhalte-Konzept wegen überhöhter Feinstaub-Werte.
Maßnahmen für ein Sofortprogramm
Als Beispiele für sofort umsetzbare Maßnahmen nennt die DUH unter anderem eine energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wie Schulen und Kindergärten, ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen und 80 Kilometern pro Stunde auf Bundes- und Landstraßen sowie Tempo 30 innerorts im Rahmen eines Modellversuchs.
Zudem fordert die Organisation, den Stuttgarter Kopfbahnhof zu erhalten und die Gäubahn übergangslos an den neuen Bahnknoten Stuttgart 21 anzubinden. Nur so könne ein dauerhafter Abbruch der internationalen Zugverbindungen nach Singen, Zürich und Mailand verhindert werden.
Besonders im Verkehrssektor zeigt der Projektionsbericht laut DUH eine deutliche Verfehlung. Das Ziel von 9 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 werde hier voraussichtlich um 50 Prozent überschritten, sollte es keine deutliche Kurskorrektur geben. Auch die im Gesetz festgeschriebene Klimaneutralität bis 2040 werde in keinem Sektor erreicht.
Klage beim Verwaltungsgerichtshof
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt, betont, dass das Land verfassungsrechtlich verpflichtet sei, das ihm Mögliche für den Klimaschutz zu tun. Die gesetzlichen Vorgaben seien klar – deren Umsetzung sei nicht optional, sondern zwingend notwendig. Sollte das Sofortprogramm bis zum 8. Juni nicht beschlossen werden, werde die DUH Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einreichen.
Bereits im April hatte Fridays for Future gemeinsam mit anderen Organisationen in einem Offenen Brief ein umfassendes Sofortprogramm von der Landesregierung gefordert. Die DUH schloss sich diesem Aufruf an. Paula Kanzleiter von Fridays for Future Baden-Württemberg warnt davor, dass eine fortgesetzte Untätigkeit der Regierung die soziale Sicherheit gefährde. Die Landesregierung trage Verantwortung gegenüber Millionen junger Menschen im Land, deren Lebensgrundlagen durch die Klimakrise bedroht seien.
Ob die Landesregierung auf den Druck reagiert, bleibt offen. Aus Sicht der DUH und von Fridays for Future besteht jedoch kein Spielraum mehr: Das Klimaschutzgesetz des Landes schreibe konkrete Reaktionen bei Zielverfehlung vor – und dieser Fall sei nun eingetreten.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert das Verhalten der Landesregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). „Die Regierung verweigert nicht nur wirksamen Klimaschutz, sondern missachtet geltendes Recht“, sagte er. Resch kündigt an, im Fall weiterer Untätigkeit erneut eine Klimaklage einzureichen. Bereits in der Vergangenheit hatte die DUH erfolgreich gegen unzureichende Klimapolitik geklagt, zum Beispiel gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf ein Luftreinhalte-Konzept wegen überhöhter Feinstaub-Werte.
Maßnahmen für ein Sofortprogramm
Als Beispiele für sofort umsetzbare Maßnahmen nennt die DUH unter anderem eine energetische Sanierung öffentlicher Gebäude wie Schulen und Kindergärten, ein Tempolimit von 100 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen und 80 Kilometern pro Stunde auf Bundes- und Landstraßen sowie Tempo 30 innerorts im Rahmen eines Modellversuchs.
Zudem fordert die Organisation, den Stuttgarter Kopfbahnhof zu erhalten und die Gäubahn übergangslos an den neuen Bahnknoten Stuttgart 21 anzubinden. Nur so könne ein dauerhafter Abbruch der internationalen Zugverbindungen nach Singen, Zürich und Mailand verhindert werden.
Besonders im Verkehrssektor zeigt der Projektionsbericht laut DUH eine deutliche Verfehlung. Das Ziel von 9 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 werde hier voraussichtlich um 50 Prozent überschritten, sollte es keine deutliche Kurskorrektur geben. Auch die im Gesetz festgeschriebene Klimaneutralität bis 2040 werde in keinem Sektor erreicht.
Klage beim Verwaltungsgerichtshof
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt, betont, dass das Land verfassungsrechtlich verpflichtet sei, das ihm Mögliche für den Klimaschutz zu tun. Die gesetzlichen Vorgaben seien klar – deren Umsetzung sei nicht optional, sondern zwingend notwendig. Sollte das Sofortprogramm bis zum 8. Juni nicht beschlossen werden, werde die DUH Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einreichen.
Bereits im April hatte Fridays for Future gemeinsam mit anderen Organisationen in einem Offenen Brief ein umfassendes Sofortprogramm von der Landesregierung gefordert. Die DUH schloss sich diesem Aufruf an. Paula Kanzleiter von Fridays for Future Baden-Württemberg warnt davor, dass eine fortgesetzte Untätigkeit der Regierung die soziale Sicherheit gefährde. Die Landesregierung trage Verantwortung gegenüber Millionen junger Menschen im Land, deren Lebensgrundlagen durch die Klimakrise bedroht seien.
Ob die Landesregierung auf den Druck reagiert, bleibt offen. Aus Sicht der DUH und von Fridays for Future besteht jedoch kein Spielraum mehr: Das Klimaschutzgesetz des Landes schreibe konkrete Reaktionen bei Zielverfehlung vor – und dieser Fall sei nun eingetreten.

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Freitag, 30.05.2025, 15:44 Uhr
Freitag, 30.05.2025, 15:44 Uhr
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