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Enerige & Management > Strom - Umlagen im Strompreis steigen 2026
Quelle: Fotolia / galaxy67
STROM:
Umlagen im Strompreis steigen 2026
Die Arbeitsgemeinschaft Asew im VKU hat sich zur Entwicklung der Strompreise ab 2026 zu Wort genmeldet. Während Bundesmittel die Netzentgelte senken, steige die die Umlagen.
 
Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (Asew) hat die Faktoren zusammengetragen, welche die Strompreisentwicklung 2026 maßgeblich beeinflussen werden. Vor allem Steuern und Umlagen werden im kommenden Jahr anziehen. „Die Tendenz zeigt allgemein nach oben“, heißt es einer Mitteilung der Asew. 

Laut Angaben der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) steigen die staatlich veranlassten Preisbestandteile insgesamt um rund 18 Prozent. Am deutlichsten legt die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zu, um 61 Prozent. Die Unternehmen sprechen von einer Erhöhung auf 0,446 Cent je kWh. Für das laufende Jahr liegt der Satz bei 0,277 Cent je kWh. 

Auch die Offshore-Netzumlage fällt im kommenden Jahr höher aus. Sie steigt von 0,861 Cent je kWh in diesem Jahr auf 0,941 Cent je kWh. Das entspricht einem Anstieg um 9,3 Prozent. Der Abschlag für besondere Netznutzung bleibe dagegen nahezu unverändert, bei rund 1,559 Cent je kWh. 

Die Übertragungsnetzbetreiber beziffern die kumulierte Last der Umlagen für 2026 damit auf 2,946 Cent je kWh. Im aktuellen Jahr sind es 2,491 Cent je kWh. Das entspricht einer Steigerung um 18,3 Prozent. 

Staats-Zuschuss soll Netzentgelte drücken

Trotz des höheren Umlagenanteils könnte der Gesamtstrompreis 2026 jedoch entlastet werden. Der Bund plant nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten in Höhe von 6,5 Milliarden Euro. Diese Mittel sollen die Netzentgelte auf Höchst- und Umspannungsebene deutlich reduzieren.

Die ÜNB sprechen von einer möglichen Senkung um 57 Prozent. Der Durchschnittswert würde damit von aktuell 6,65 Cent je kWh auf 2,86 Cent je kWh sinken. Voraussetzung ist ein fristgerechter Beschluss durch den Bundestag. Die Bundesregierung muss die gesetzlichen Grundlagen spätestens bis zum 5. Dezember 2025 verabschieden. Andernfalls würde ohne Zuschuss eine deutliche Erhöhung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte erfolgen.

Der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundestages befasst sich bereits mit dem Vorhaben. Am 3. November soll eine öffentliche Anhörung stattfinden, in der Sachverständige Stellung nehmen.

EEG-Finanzierungsbedarf sinkt leicht

Die EEG-Umlage wird weiterhin nicht erhoben. Dennoch ermitteln die Übertragungsnetzbetreiber jährlich den EEG-Finanzierungsbedarf. Für 2026 beziffern die Unternehmen diesen auf 16,152 Milliarden Euro und damit 5,2 Prozent weniger als im laufenden Jahr. Der Bundeshaushalt gleicht den Bedarf aus. Für eine zusätzliche Entlastung soll der Kontostand des EEG-Kontos sorgen. Dieser liegt laut den Übertragungsnetzbetreibern Ende 2025 voraussichtlich bei 1,586 Milliarden Euro. Im Vorjahr wurden dort 500 Millionen Euro angesetzt. 

Mit den vorgelegten Zahlen zeichnen die Übertragungsnetzbetreiber ein Bild steigender staatlicher Preisbestandteile trotz entlastender Maßnahmen wie des EEG-Kontos und des geplanten Netzentgeltzuschusses. Die genaue Entwicklung des Strompreises bleibt laut Asew abhängig von politischen Entscheidungen und der weiteren Finanzierung über den Bundeshaushalt.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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