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Enerige & Management > Elektrofahrzeuge - Über 50.000 öffentliche Ladepunkte in Deutschland gemeldet
Quelle: E&M / Jonas Rosenberger
ELEKTROFAHRZEUGE:
Über 50.000 öffentliche Ladepunkte in Deutschland gemeldet
Bei der Bundesnetzagentur sind zum 1. Dezember 2021 insgesamt 50.901 öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge gemeldet. Damit sind in einem Jahr etwa 11.600 hinzugekommen.
 
Die Bundesnetzagentur führt ein Kataster aller öffentlichen Ladepunkte für Elektromobile in Deutschland. Dieses verzeichnete zum Ende 2021 erstmals über 50.000 Ladepunkte bundesweit. Insgesamt haben beim Energieregulierer mehr als 3.500 Betreiber Ladeeinrichtungen gemeldet. Die größten 50 Betreiber unterhalten etwa die Hälfte aller Ladepunkte. Eine Mehrheit von 3.200 Betreibern ist dagegen nur regional oder lokal aktiv und hat weniger als zehn Ladeeinrichtungen im Portfolio. Dazu gehören auch Einzelhändler und Unternehmenssitze.

Im Vorjahr waren im Dezember rund 40.300 Ladepunkte installiert, im Dezember 2019 waren es nur 28.671. Insgesamt sind mittlerweile circa 1.500 MW öffentliche Ladeleistung eingebaut. Das bedeutet einen Zuwachs von 400 MW gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Auch der Anteil an Schnellladepunkten steigt laut Bundesnetzagentur kontinuierlich an und beträgt ihr zufolge aktuell 14,9 %, fast 1 %-Punkt mehr als 2020. Die durchschnittliche verfügbare Leistung pro Ladepunkt beträgt aktuell 29,8 kW und die Anzahl an sehr schnellen Ladepunkten ab 150 kW hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt, von 1.385 im Dezember 2020 auf nunmehr 2.936. Weitere Informationen zur Ladeinfrastruktur stehen auf der interaktiven Karte der Bundesnetzagentur bereit.

Hintergrund zum Register

Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen technische Mindestanforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung einhalten. Damit sich dies prüfen lässt, sind Betreiber zur Anzeige ihrer Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

Die Ladesäulenverordnung ermöglicht allerdings keine vollumfängliche Erhebung aller öffentlich zugänglichen Ladepunkte, da Normalladepunkte mit Inbetriebnahme vor dem 17. März 2016 sowie Ladepunkte mit bis zu 3,7 kW Ladeleistung nicht erfasst werden. Deren Betreiber können eine freiwillige Meldung abgeben, was aber nur für 3.500 der erfassten Ladepunkte zutrifft.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 22.12.2021, 12:52 Uhr

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