
Quelle: E&M / Harmsen
POLITIK:
Treuhandverwaltung der Rosneft Deutschland verlängert
Die Bundesregierung hat die Treuhandverwaltung über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) sowie die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) bis zum 10. September 2025 verlängert.
Grundlage der Treuhandverwaltung über die Rosneft Deutschland ist das Energiesicherungsgesetz (EnSiG), das infolge des russischen
Überfalls auf die Ukraine 2022 in Kraft trat. Mit der Verlängerung behält die Bundesnetzagentur weiterhin die Kontrolle über
Rosneft Deutschland und damit auch über deren jeweiligen Anteil an den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und
Bayernoil (Vohburg). Dies teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) am 6. März 2025 mit.
Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und gehört zu den größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Daher garantiere diese Verlängerung der Treuhandverwaltung die Sicherung der Energieversorgung. Die Anordnung gewährleiste insbesondere die Versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg und sichere die Zukunftsfähigkeit des Standorts Schwedt.
Kauf der Rosneft Deutschland im Gang
Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK, erläuterte: „Für die Bundesregierung bleibt die Gewährleistung der Versorgungssicherheit zentral. Durch die Verlängerung der Treuhand kann an den drei Standorten weiterhin produziert werden, was den Erhalt der Arbeitsplätze sichert.“ Die Bundesregierung erwarte einen zügigen Abschluss der Verkaufsverhandlungen der russischen Seite. „Klarheit bei den Eigentumsverhältnissen ist wichtig für die Weiterentwicklung der Raffinerien“, so Kellner.
Rosneft Russland habe glaubhaft dargelegt, dass ein Verkauf von Rosneft Deutschland aktiv betrieben wird. Öffentliche Stellungnahmen potenzieller Käufer und Gespräche der Bundesregierung unterstützen diese Aussage, sagte Kellner. Ein Verkauf wäre der rechtssicherste und somit auch schnellste Weg, um Investitionen in die Raffinerien zu ermöglichen und die Standorte in Deutschland zu sichern.
Dieser Weg wurde möglich, weil Rosneft die Klagen gegen die Treuhandanordnungen weiterhin ruhend gestellt hat. Dadurch wird dem grundsätzlich immer bestehenden rechtlichen Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirksam begegnet.
Hintergrund zur Treuhandverwaltung
Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter RDG und RNRM. Grund für die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Da wichtige Geschäftspartner wie bespielsweise Rohöllieferanten damit drohen, ihre Geschäftsbeziehungen einzustellen, wenn die Kontrolle an die russische Mutter zurückfallen würde, wäre dann die Versorgungssicherheit gefährdet.
Rechtsgrundlage der Verlängerung der Anordnung ist § 17 EnSiG. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn ohne diese eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.
Treuhänderin bleibt die Bundesnetzagentur. Auf sie gehen wie bisher die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über. Die Anordnung zur Verlängerung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist für sechs Monate vorgesehen. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG und die RNRM selbst zu tragen.
Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und gehört zu den größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Daher garantiere diese Verlängerung der Treuhandverwaltung die Sicherung der Energieversorgung. Die Anordnung gewährleiste insbesondere die Versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg und sichere die Zukunftsfähigkeit des Standorts Schwedt.
Kauf der Rosneft Deutschland im Gang
Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK, erläuterte: „Für die Bundesregierung bleibt die Gewährleistung der Versorgungssicherheit zentral. Durch die Verlängerung der Treuhand kann an den drei Standorten weiterhin produziert werden, was den Erhalt der Arbeitsplätze sichert.“ Die Bundesregierung erwarte einen zügigen Abschluss der Verkaufsverhandlungen der russischen Seite. „Klarheit bei den Eigentumsverhältnissen ist wichtig für die Weiterentwicklung der Raffinerien“, so Kellner.
Rosneft Russland habe glaubhaft dargelegt, dass ein Verkauf von Rosneft Deutschland aktiv betrieben wird. Öffentliche Stellungnahmen potenzieller Käufer und Gespräche der Bundesregierung unterstützen diese Aussage, sagte Kellner. Ein Verkauf wäre der rechtssicherste und somit auch schnellste Weg, um Investitionen in die Raffinerien zu ermöglichen und die Standorte in Deutschland zu sichern.
Dieser Weg wurde möglich, weil Rosneft die Klagen gegen die Treuhandanordnungen weiterhin ruhend gestellt hat. Dadurch wird dem grundsätzlich immer bestehenden rechtlichen Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirksam begegnet.
Hintergrund zur Treuhandverwaltung
Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter RDG und RNRM. Grund für die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Da wichtige Geschäftspartner wie bespielsweise Rohöllieferanten damit drohen, ihre Geschäftsbeziehungen einzustellen, wenn die Kontrolle an die russische Mutter zurückfallen würde, wäre dann die Versorgungssicherheit gefährdet.
Rechtsgrundlage der Verlängerung der Anordnung ist § 17 EnSiG. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn ohne diese eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.
Treuhänderin bleibt die Bundesnetzagentur. Auf sie gehen wie bisher die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über. Die Anordnung zur Verlängerung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist für sechs Monate vorgesehen. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG und die RNRM selbst zu tragen.

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Freitag, 07.03.2025, 08:45 Uhr
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