Quelle: Georg Eble
WINDKRAFT OFFSHORE:
Tonnagesteuer entlastet Windkraftausbau
Die Bundesregierung will für Transporte zu Offshore-Anlage künftig nicht mehr die Gewerbesteuer, sondern eine Tonnagepauschale erheben. Dies entlaste die Reeder um rund dreißig Prozent.
Die Stiftung Offshore Windenergie und der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßen die Ankündigung der Bundesregierung, die
Tonnagesteuer auf Schiffe des Offshore-Windsektors auszuweiten. Dies hatte der Koordinator der Bundesregierung für maritime
Wirtschaft und Tourismus, Christoph Ploß, in einem Interview in der Welt am Sonntag angekündigt. Ploß bezeichnete diesen Schritt
als wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland.
In Deutschland kommt im Offshore-Wind-Bereich aktuell die reguläre Gewerbesteuer zur Anwendung. So entstehe ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Ländern und Standorten von rund 30 Prozent, da die Tonnagesteuer als für die Reeder günstigeres Pauschalbesteuerungsverfahren dort im Regelfall bereits in Kraft ist. In der Folge kommen derzeit häufig ausländische Schiffe zum Einsatz oder deutsche Reeder weichen auf Basishäfen in europäischen Nachbarstaaten aus. Dies habe direkte Auswirkungen auf Wertschöpfung, Beschäftigung und industrielle Entwicklung in Deutschland.
Verbände sehen wichtiges Signal
„Die Ankündigung der Bundesregierung ist ein wichtiges und richtiges Signal für mehr heimische maritime Wertschöpfung im Bereich der Offshore-Windenergie in Deutschland“, reagierte Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung Offshore Windenergie. Die Ausweitung trage dazu bei, strukturelle Nachteile zu beheben. „Bislang sind deutsche Reedereien bei der Auftragsvergabe in der Offshore-Logistik hierdurch schlicht nicht zum Zuge gekommen“, sagte Würtz. Die Offshore-spezifische Flotte sei in Deutschland aus diesem Grund deutlich kleiner als die der Nachbarländer.
Mit den nun angekündigten Änderungen könne die deutsche Offshore-Branche ihre Stärken besser ausspielen. Neben den direkten Verbesserungen in der Schifffahrt profitierten auch vor- und nachgelagerte Bereiche wie Hafenlogistik, Wartung und Reparatur, Versorgung, sowie Dienstleistungen entlang der gesamten Offshore-Wertschöpfungskette gegenüber der Konkurrenz aus Dänemark und den Niederlanden, hofft sie.
Auch aus Sicht des Bundesverbands Windenergie (BWE) ist die Maßnahme von Bedeutung für die Entwicklung der gesamten Windenergiebranche. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung als wichtiges Signal für den Windenergiestandort Deutschland. „Jetzt kommt es darauf an, die Regelung zügig und praxisnah umzusetzen“, forderte Heidebroek.
Hintergrund Tonnagesteuer
Fast alle der über 30 in deutschen Gewässern betriebenen Offshore-Windparks befinden sich in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 200 Seemeilen-Zone). Auch das Gros des geplanten Offshore-Ausbaus findet dort statt. Da Schiffsbewegungen von deutschen Häfen in die AWZ und zurück nach aktuellem deutschen Recht nicht als internationaler Verkehr gelten, sind Schiffe im dortigen Einsatz für Versorgung, Bau, Betrieb und Wartung der Offshore-Windparks derzeit von der Tonnagesteuer ausgeschlossen. Die Anerkennung ist nach deutschem Steuerrecht jedoch eine Voraussetzung für die Ausweitung.
Die Tonnagesteuer ist dabei keine Steuer im eigentlichen Sinne, sondern ein pauschales Gewinnermittlungsverfahren für Schifffahrtsunternehmen. Reedereien versteuern ihre Gewinne basierend auf der Schiffsgröße (Nettoraumzahl) statt des tatsächlichen Gewinns.
In Deutschland kommt im Offshore-Wind-Bereich aktuell die reguläre Gewerbesteuer zur Anwendung. So entstehe ein Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen europäischen Ländern und Standorten von rund 30 Prozent, da die Tonnagesteuer als für die Reeder günstigeres Pauschalbesteuerungsverfahren dort im Regelfall bereits in Kraft ist. In der Folge kommen derzeit häufig ausländische Schiffe zum Einsatz oder deutsche Reeder weichen auf Basishäfen in europäischen Nachbarstaaten aus. Dies habe direkte Auswirkungen auf Wertschöpfung, Beschäftigung und industrielle Entwicklung in Deutschland.
Verbände sehen wichtiges Signal
„Die Ankündigung der Bundesregierung ist ein wichtiges und richtiges Signal für mehr heimische maritime Wertschöpfung im Bereich der Offshore-Windenergie in Deutschland“, reagierte Karina Würtz, Geschäftsführerin der Stiftung Offshore Windenergie. Die Ausweitung trage dazu bei, strukturelle Nachteile zu beheben. „Bislang sind deutsche Reedereien bei der Auftragsvergabe in der Offshore-Logistik hierdurch schlicht nicht zum Zuge gekommen“, sagte Würtz. Die Offshore-spezifische Flotte sei in Deutschland aus diesem Grund deutlich kleiner als die der Nachbarländer.
Mit den nun angekündigten Änderungen könne die deutsche Offshore-Branche ihre Stärken besser ausspielen. Neben den direkten Verbesserungen in der Schifffahrt profitierten auch vor- und nachgelagerte Bereiche wie Hafenlogistik, Wartung und Reparatur, Versorgung, sowie Dienstleistungen entlang der gesamten Offshore-Wertschöpfungskette gegenüber der Konkurrenz aus Dänemark und den Niederlanden, hofft sie.
Auch aus Sicht des Bundesverbands Windenergie (BWE) ist die Maßnahme von Bedeutung für die Entwicklung der gesamten Windenergiebranche. BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung als wichtiges Signal für den Windenergiestandort Deutschland. „Jetzt kommt es darauf an, die Regelung zügig und praxisnah umzusetzen“, forderte Heidebroek.
Hintergrund Tonnagesteuer
Fast alle der über 30 in deutschen Gewässern betriebenen Offshore-Windparks befinden sich in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, 200 Seemeilen-Zone). Auch das Gros des geplanten Offshore-Ausbaus findet dort statt. Da Schiffsbewegungen von deutschen Häfen in die AWZ und zurück nach aktuellem deutschen Recht nicht als internationaler Verkehr gelten, sind Schiffe im dortigen Einsatz für Versorgung, Bau, Betrieb und Wartung der Offshore-Windparks derzeit von der Tonnagesteuer ausgeschlossen. Die Anerkennung ist nach deutschem Steuerrecht jedoch eine Voraussetzung für die Ausweitung.
Die Tonnagesteuer ist dabei keine Steuer im eigentlichen Sinne, sondern ein pauschales Gewinnermittlungsverfahren für Schifffahrtsunternehmen. Reedereien versteuern ihre Gewinne basierend auf der Schiffsgröße (Nettoraumzahl) statt des tatsächlichen Gewinns.
© 2026 Energie & Management GmbH
Montag, 20.04.2026, 13:58 Uhr
Montag, 20.04.2026, 13:58 Uhr
Mehr zum Thema
teilen
teilen
teilen
teilen
Verbände stellen Kraftwerksstrategie infrage