
Quelle: Shutterstock / Tonton
GASSPEICHER:
THE setzt Gasspeicherumlage ab Juli 2025 fest
Ab 1. Juli 2025 liegt die Gasspeicherumlage bei 2,89 Euro/MWh, wie die zuständige Trading Hub Europe GmbH (THE) mitteilte. Bis dahin gilt der Satz von 2,99 Euro/MWh.
Nach Paragraf 35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist die Trading Hub Europe zuständig für die Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen.
Dafür erhebt sie die Gasspeicherumlage, die ab dem 1. Juli 2025 auf 2,89 Euro/MWh um zehn Cent sinkt. Dies teilte die THE am 19. Mai mit.
Die Gasspeicherumlage wird maßgeblich durch bereits erfolgte sowie prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE sowie durch die Höhe der umlagenfähigen Menge beeinflusst. Insbesondere vor dem Hintergrund des im Vergleich zu den Prognosen höheren Verbrauchs von Entnahmestellen sowohl mit Standardlastprofil (SLP) als auch mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) im vergangenen Winter, wird die Gasspeicherumlage ab dem 1. Juli 2025 in genannter Höhe festgelegt, so die THE.
Hintergrund der Erhebung der Umlage sind die Regelungen des EnWG, die speziell Füllstandsvorgaben für Speicher vorsehen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verschiedene Maßnahmen von THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählte hauptsächlich die Befüllung diverser Gasspeicher.
Bei der Prognose der weiteren Kosten und Erlöse unterstellt THE derzeit, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und unter Hinzuziehung der Bundesnetzagentur, dass keine Speicherbefüllungen seitens THE erforderlich werden. Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2026.
Die Gasspeicherumlage wird maßgeblich durch bereits erfolgte sowie prognostizierte Käufe und Verkäufe der Speichermengen durch THE sowie durch die Höhe der umlagenfähigen Menge beeinflusst. Insbesondere vor dem Hintergrund des im Vergleich zu den Prognosen höheren Verbrauchs von Entnahmestellen sowohl mit Standardlastprofil (SLP) als auch mit Registrierender Leistungsmessung (RLM) im vergangenen Winter, wird die Gasspeicherumlage ab dem 1. Juli 2025 in genannter Höhe festgelegt, so die THE.
Hintergrund der Erhebung der Umlage sind die Regelungen des EnWG, die speziell Füllstandsvorgaben für Speicher vorsehen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2022 wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben verschiedene Maßnahmen von THE ergriffen, um die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Hierzu zählte hauptsächlich die Befüllung diverser Gasspeicher.
Bei der Prognose der weiteren Kosten und Erlöse unterstellt THE derzeit, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und unter Hinzuziehung der Bundesnetzagentur, dass keine Speicherbefüllungen seitens THE erforderlich werden. Die nächste Festsetzung der Gasspeicherumlage erfolgt zum 1. Januar 2026.

© 2025 Energie & Management GmbH
Montag, 19.05.2025, 13:59 Uhr
Montag, 19.05.2025, 13:59 Uhr
Mehr zum Thema