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Enerige & Management > Kernkraft - Suche nach Atommüll-Endlager dauert länger als bis 2031
Quelle: Pixabay / minka2507
KERNKRAFT:
Suche nach Atommüll-Endlager dauert länger als bis 2031
Zu komplex, zu viele Unwägbarkeiten: Die Experten benötigen für die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle mehr Zeit als geplant − wie viel mehr, ist unsicher.
 
“Wir stehen am Anfang einer Suche nach einem Standort für hochradioaktive Abfälle, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleisten soll.” So steht es in einer Broschüre zum “Atomausstieg in Deutschland”, die das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) am 11. November veröffentlicht hat. Und nicht umsonst trägt die Publikation den Untertitel “Viele Aufgaben in der nuklearen Sicherheit bleiben”.

So teilte die mit der Standortauswahl betraute Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) etwa zeitgleich mit der BASE-Veröffentlichung mit, dass “das Verfahren (zur Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle) unter Berücksichtigung der hohen Anforderungen an die Auswahl des Standortes mit der bestmöglichen Sicherheit nicht bis zum Jahr 2031 abgeschlossen werden kann”.

Möglicherweise dauert es also noch Jahrzehnte, bis ein geeigneter Standort gefunden ist − und das, obwohl Paragraf eins des Standortauswahlgesetzes eigentlich vorsieht, dass "die Festlegung des Standortes für das Jahr 2031 angestrebt" wird.

Viele Faktoren sind noch "schwer einschätzbar"

Der noch benötigte Zeitbedarf sei schwer zu ermitteln, teilte die BGE nun mit. Einzelne Teilschritte seien in ihrer Dauer und ihrem Umfang nur schwer einschätzbar und von vielen Einflussfaktoren abhängig – beispielsweise der Anzahl der zu erkundenden Standortregionen oder der Genehmigungsdauern etwa für Erkundungsarbeiten.

Die BGE werde jetzt gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und dem BASE, das die Aufsicht über das Auswahlverfahren hat, weitere Gespräche führen. Der für die Standortauswahl zuständige Geschäftsführer bei der BGE, Steffen Kanitz, sagte dazu: „Es handelt sich bei der Standortauswahl um ein gesamtgesellschaftliches Jahrhundertprojekt. Der durch die Soll-Vorschrift 2031 erzeugte berechtigte Zeitdruck hat allen Beteiligten geholfen, schnell in das Verfahren zu starten und die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen.” Zu einem transparenten und glaubwürdigen Verfahren gehöre aber auch, "schon jetzt faktenbasiert über den weiteren Zeitplan ins Gespräch zu kommen".

Im Januar 2023 will die BGE einen Fahrplan für die Eingrenzung der 90 Teilgebiete zu Standortregionen, dem zweiten Schritt der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens, vorlegen und einen ersten Ausblick für die weiteren Phasen geben.

Die BASE-Broschüre zum deutschen Atomausstieg  ist im Internet abrufbar.
 

Katia Meyer-Tien
Redakteurin
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Montag, 14.11.2022, 16:20 Uhr

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