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Enerige & Management > Regulierung - Stromnetzentgelte zur Diskussion gestellt
Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Stromnetzentgelte zur Diskussion gestellt
Die Bundesnetzagentur hat ein Verfahren zur „Allgemeinen Rahmenfestlegung Strom“ eröffnet. Dazu hat sie ein Diskussionspapier veröffentlicht.
 
Die aktuellen Stromnetzentgelte sollen reformiert werden. Dazu hat die Bundesnetzagentur am 12. Mai ein Verfahren zur „Allgemeinen Rahmenfestlegung Strom“ (AgNes) eröffnet. Ihr Präsident, Klaus Müller, nannte drei Gründe für die Reform: „Erstens wird die Zahl der Nutzer immer kleiner, die in voller Höhe Entgelte zahlen – bei gleichzeitig steigenden Kosten. Wir haben zweitens keine ausreichend wirksamen Signale, wie und wo Anlagen kostengünstig betrieben werden können, um einen unnötig teuren Ausbau der Netze zu vermeiden. Drittens gibt es im System heute keine Anreize, die flexibles Verhalten belohnen, eher im Gegenteil.“

Ziel der Reform sei es, die Netzentgeltsystematik zukunftsfähig zu machen und an die Herausforderungen der Energiewende anzupassen. „Wir stehen am Anfang unseres Entscheidungsprozesses und beginnen diesen ergebnisoffen“, versicherte Müller an die Adresse der Betroffenen. Im Diskussionspapier werden daher mögliche Anpassungsoptionen bei der Bildung der Netzentgelte aufgezeigt und Fragen gestellt. Stellungnahmen zum Diskussionspapier können bis zum 30. Juni 2025 abgegeben werden.

Zu den Vorschlägen gehört die Verbreiterung der Finanzierungsbasis durch eine Beteiligung der Einspeiser an den Netzkosten, denn wesentlicher Treiber der Kosten im Netz ist der Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung. Allerdings sind in Deutschland für die Stromeinspeisung keine Netzentgelte zu entrichten. Anders als im Gasfernleitungsnetz und im Gegensatz zu Netzentgeltsystemen einiger anderer europäischer Länder werden in Deutschland Netzentgelte allein von den letztverbrauchenden Netzkunden gezahlt. Ein Beitrag könne demnach entweder über einspeiseabhängige Entgelte oder über ein Grundnetzentgelt erhoben werden, das auch Einspeiser zahlen müssen. So würden die Kosten auf mehr Schultern verteilt.

Speicher sollen systemdienlich eingebunden werden

Auch die Einführung neuer Entgeltkomponenten wie ein Grund- oder Kapazitätspreis sei denkbar. Oberhalb der Niederspannung sind derzeit alle Netzentgeltkomponenten rein entnahmeabhängig. Der Verbrauch werde mit Entgelten belastet, obwohl er nicht der wesentliche Kostentreiber sei. Ein zusätzlicher pauschaler Grundpreis könne die Kosten sachgerechter reflektieren. Auch bei Prosumern in der Niederspannung könne eine Stärkung der schon vorhandenen Grundpreiskomponente eine adäquate Beteiligung an den Netzkosten gewährleisten.

Bei der Netzdimensionierung spielt die Netzanschlusskapazität eine wesentliche Rolle und gilt als ein weiterer Kostentreiber. Hier stelle sich die Frage, ob eine direkte Bepreisung der bestellten Netzanschlusskapazität sachgerecht wäre. Dynamische Netzentgelte würden die Auslastung der Netze in ein zeitlich differenziertes lokales Preissignal umsetzen. 

Eine konkrete Umsetzungsmöglichkeit hat die Bundesnetzagentur in ihre Festlegung zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen geschaffen. Ein Netzentgelt, das sich nach dem aktuellen tatsächlichen Auslastungsgrad des Netzes bemisst, bedarf allerdings zahlreicher technischer Voraussetzungen wie etwa einer nahezu vollständigen Digitalisierung von Netz und Netznutzern.

Um eine netz- sowie systemdienliche Einbindung von Speichern sicherzustellen, werden die Entgelte für die Nutzergruppe der Speicher im Diskussionspapier gesondert adressiert. Die Anpassungsoptionen sollen ergebnisoffen und in einem stetigen und engen Austausch mit allen Stakeholdern diskutiert werden.

Mit dem Urteil vom 2. September 2021 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Bundesnetzagentur in der Regulierung der Stromnetze unabhängig sein muss und insbesondere im Bereich der Netzentgeltregulierung eigenständige Regelungen treffen muss.

Mit der Rahmenfestlegung „Allgemeine Netzentgeltsystematik“ (kurz: AgNes) werden die bisher in §§ 12 bis 20 StromNEV dargelegten Grundsätze der Netzentgeltsystematik Strom neu geregelt. Zur Strukturierung der Diskussion veröffentlicht die Bundesnetzagentur zur Eröffnung des Verfahrens das Diskussionspapier.

Das Diskussionspapier zur „AgNes“  steht im Internet zum Download bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Montag, 12.05.2025, 15:21 Uhr

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