Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Stromnetzentgelte für Industrie zur Diskussion gestellt
Die Bundesnetzagentur hat ein Diskussionspapier zu den Stromnetzentgelten für Industrie und Gewerbe vorgelegt. Es wird Teil der AgNeS-Regelung zur allgemeinen Netzentgeltsystematik.
Die Bundesnetzagentur ist beauftragt, eine neue allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNeS) zu entwickeln. Am 24. September veröffentlichte
sie dazu einen Entwurf, zunächst für Industrie- und Gewerbekunden. Klaus Müller erläuterte dazu: „Wir nehmen die zahlreichen
Beiträge in der Konsultation aus dem letzten Jahr sehr ernst. Deswegen wollen wir jetzt mögliche Lösungsansätze diskutieren,
in die Erkenntnisse aus der Konsultation eingeflossen sind“.
Der Präsident der Bundesnetzagentur unterstrich weiter: „Mit der Diskussion über die Industrienetzentgeltreduktionen wollen wir für eine besonders wichtige Netznutzergruppe Rechtssicherheit schaffen.“ Ziel der Agentur sei es, das große Potenzial von Lasten als Flexibilitäten für das System der Energieversorgung in Deutschland nutzbar zu machen.
Drei Regelungsvorschläge vorgestellt
Die Bundesnetzagentur stellt drei Vorschläge zur Diskussion. Erstens könnten individuelle Netzentgelte mit entsprechenden Rabatten für eine Veränderung des Abnahmeverhaltens gewährt werden, wenn sich dieses stärker am Strommarkt orientiert. Alternativ sei vorstellbar, einen Anreiz für eine stärkere Nutzung von Flexibilität unter anderem mithilfe von Speichern für ein an Netzbelangen orientiertes Abnahmeverhalten zu setzen. Schließlich könnte eine Netzentgeltermäßigung für direkte Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber gewährt werden.
Alle Vorschläge hätten gemeinsam, dass sie eine machbare Gegenleistung für die Gewährung eines Netzentgeltrabatts einfordern. Diese soll die grundsätzlichen Produktionsprozesse der Industrie nicht beeinträchtigen. Hinzu kämen angemessene Übergangsregelungen.
Bandlast-Regel nicht mehr zeitgemäß
Das heutige deutsche Netzentgeltsystem tritt aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes am 31. Dezember 2028 außer Kraft. Die Neuregelung will zugleich netzdienliches Verhalten von Stromkundinnen und -kunden anreizen.
Im heutigen Rechtsrahmen erhalten große Netznutzer gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung ein rabattiertes individuelles Netzentgelt, wenn sie im Jahr mindestens 7.000-Stunden Strom beziehen. Diese sogenannte Bandlast-Regel ist nicht mehr zeitgemäß und rechtlich angreifbar. Die heutige Rabattregelung führt dazu, dass ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Verhalten in Richtung Reaktion auf die aktuellen Preise in vielen Fällen vermieden wird.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, den bisherigen Anreiz für Industriekunden, hohe Netzentgeltrabatte durch ein möglichst starres Abnahmeverhalten zu erhalten, nicht fortzuführen. Eine Stromversorgung, die immer mehr durch ein sehr volatiles Stromangebot geprägt ist, benötige auch auf der Abnahmeseite dringend mehr Flexibilität. Dies gelte insbesondere für große Abnehmer.
Branchenworkshop am 30. September
Bereits im Juli 2024 hatte die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Regelung der Elektrizitätsnetzentgelte für Industrie und Gewerbe eingeleitet und ein Eckpunktepapier dazu zur Konsultation gestellt. Im Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren über eine neue Allgemeine Netzentgeltsystematik für Strom (AgNeS) eröffnet und die Regelungen über die individuellen Netzentgelte in dieses Verfahren integriert.
Dies ermöglicht eine bessere Koordination der eng verwobenen Vorhaben zur Regelung der allgemeinen Netzentgelte und der Sondernetzentgelte für Industrie- und Gewerbekunden. Das veröffentlichte Diskussionspapier greift Erkenntnisse aus der Konsultation eines Eckpunktepapiers aus dem Jahre 2024 auf. Die zahlreichen Konsultationsbeiträge zu den Eckpunkten haben der Bundesnetzagentur einen besseren Einblick in die Flexibilitätspotentiale der Industrie ermöglicht.
Auf dieser Grundlage konnte das erklärte Ziel der Flexibilitätssteigerung in konkrete Regelungsideen übersetzt werden. Am 30. September 2025 wird die Diskussion der zukünftigen Regelungen mit einem Branchenworkshop eingeläutet. Die Konsultation des Diskussionspapiers endet am 21. Oktober 2025.
Das Diskussionspapier zu den Industrienetzentgelten steht im Internet bereit.
Der Präsident der Bundesnetzagentur unterstrich weiter: „Mit der Diskussion über die Industrienetzentgeltreduktionen wollen wir für eine besonders wichtige Netznutzergruppe Rechtssicherheit schaffen.“ Ziel der Agentur sei es, das große Potenzial von Lasten als Flexibilitäten für das System der Energieversorgung in Deutschland nutzbar zu machen.
Drei Regelungsvorschläge vorgestellt
Die Bundesnetzagentur stellt drei Vorschläge zur Diskussion. Erstens könnten individuelle Netzentgelte mit entsprechenden Rabatten für eine Veränderung des Abnahmeverhaltens gewährt werden, wenn sich dieses stärker am Strommarkt orientiert. Alternativ sei vorstellbar, einen Anreiz für eine stärkere Nutzung von Flexibilität unter anderem mithilfe von Speichern für ein an Netzbelangen orientiertes Abnahmeverhalten zu setzen. Schließlich könnte eine Netzentgeltermäßigung für direkte Steuerungsmöglichkeiten für Netzbetreiber gewährt werden.
Alle Vorschläge hätten gemeinsam, dass sie eine machbare Gegenleistung für die Gewährung eines Netzentgeltrabatts einfordern. Diese soll die grundsätzlichen Produktionsprozesse der Industrie nicht beeinträchtigen. Hinzu kämen angemessene Übergangsregelungen.
Bandlast-Regel nicht mehr zeitgemäß
Das heutige deutsche Netzentgeltsystem tritt aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes am 31. Dezember 2028 außer Kraft. Die Neuregelung will zugleich netzdienliches Verhalten von Stromkundinnen und -kunden anreizen.
Im heutigen Rechtsrahmen erhalten große Netznutzer gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 der Stromnetzentgeltverordnung ein rabattiertes individuelles Netzentgelt, wenn sie im Jahr mindestens 7.000-Stunden Strom beziehen. Diese sogenannte Bandlast-Regel ist nicht mehr zeitgemäß und rechtlich angreifbar. Die heutige Rabattregelung führt dazu, dass ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Verhalten in Richtung Reaktion auf die aktuellen Preise in vielen Fällen vermieden wird.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, den bisherigen Anreiz für Industriekunden, hohe Netzentgeltrabatte durch ein möglichst starres Abnahmeverhalten zu erhalten, nicht fortzuführen. Eine Stromversorgung, die immer mehr durch ein sehr volatiles Stromangebot geprägt ist, benötige auch auf der Abnahmeseite dringend mehr Flexibilität. Dies gelte insbesondere für große Abnehmer.
Branchenworkshop am 30. September
Bereits im Juli 2024 hatte die Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Regelung der Elektrizitätsnetzentgelte für Industrie und Gewerbe eingeleitet und ein Eckpunktepapier dazu zur Konsultation gestellt. Im Mai 2025 hat die Bundesnetzagentur ein Verfahren über eine neue Allgemeine Netzentgeltsystematik für Strom (AgNeS) eröffnet und die Regelungen über die individuellen Netzentgelte in dieses Verfahren integriert.
Dies ermöglicht eine bessere Koordination der eng verwobenen Vorhaben zur Regelung der allgemeinen Netzentgelte und der Sondernetzentgelte für Industrie- und Gewerbekunden. Das veröffentlichte Diskussionspapier greift Erkenntnisse aus der Konsultation eines Eckpunktepapiers aus dem Jahre 2024 auf. Die zahlreichen Konsultationsbeiträge zu den Eckpunkten haben der Bundesnetzagentur einen besseren Einblick in die Flexibilitätspotentiale der Industrie ermöglicht.
Auf dieser Grundlage konnte das erklärte Ziel der Flexibilitätssteigerung in konkrete Regelungsideen übersetzt werden. Am 30. September 2025 wird die Diskussion der zukünftigen Regelungen mit einem Branchenworkshop eingeläutet. Die Konsultation des Diskussionspapiers endet am 21. Oktober 2025.
Das Diskussionspapier zu den Industrienetzentgelten steht im Internet bereit.
© 2025 Energie & Management GmbH
Mittwoch, 24.09.2025, 16:52 Uhr
Mittwoch, 24.09.2025, 16:52 Uhr
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