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Enerige & Management > Regulierung - Stromnetzbetreiber müssen Erträge melden
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
REGULIERUNG:
Stromnetzbetreiber müssen Erträge melden
Bis Ende September müssen die deutschen Stromnetzbetreiber bei der Bundesnetzagentur gemäß Strompreisbremsengesetz ihre Erlöse melden. Das Formular steht jetzt online.
 
Die deutschen Stromnetzbetreiber müssen laut Strompreisbremsengesetz (§ 32 StromPBG) ihre Erträge melden, damit eventuell eine Erlösabschöpfung von übermäßigen Erträgen vorgenommen werden kann. Der Erhebungsbogen dafür wurde jetzt von der Bundesnetzagentur im Internet veröffentlicht.

Nach den Vorgaben des StromPBG sind die Anschlussnetzbetreiber verpflichtet, die Angaben an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Der Erhebungsbogen ist bis zum 30. September über das Energiedatenportal an die Bundesnetzagentur übermitteln.

Der Erhebungsbogen zum § 32 StromPBG  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Freitag, 08.09.2023, 11:28 Uhr

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