• Anstieg des CO2-Preises verhindert
  • Bundestag gibt grünes Licht für U-Ausschuss zu Atomausstieg
  • Neues BHKW für innovatives Konzept in Münster
  • Ewald Woste und Werner Süss repowern Windparks
  • Entega verzichtet im Streit mit Ex-Vorständen auf Millionen
  • Weniger Bürokratie für Großwärmepumpen in Sicht
  • Machtprobe mit China über Elektroautos
  • Entega schüttet 32 Millionen Euro an Stadt und Kommunen aus
  • Im Westmünsterland gehen Bocholt und Rhede zusammen
  • DSW 21 schreibt weiter „schwarze Zahlen“
Enerige & Management > Gas - Standardlastprofile sind für kommende Heizperiode anzupassen
Quelle: Shutterstock / Hamik
GAS:
Standardlastprofile sind für kommende Heizperiode anzupassen
Die Bundesnetzagentur fordert von den Gas-Verteilernetzbetreibern, vor der kommenden Heizperiode synthetische Standardlastprofile mit den Daten des Winters 2020/21 zu aktualisieren.
 
Die Beschlusskammer 7 der Bundesnetzagentur fordert Gasverteilernetzbetreiber auf, ihre Standardlastprofile für die Abrechnung zu aktualisieren. So soll verändertes Verbraucherverhalten aus dem vergangenen Winter 2021 / 22 besser berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere bei Verteilernetzbetreibern, die ein synthetisches Standardlastprofilverfahren anwenden und eine Stichtagsabrechnung der Verbrauchsmengen durchführen.

So sollen die durch die Haushaltskunden bereits in der vorigen Heizperiode gegebenenfalls realisierten Einsparungen im Gasverbrauch zeitnah berücksichtigt werden. Dies sei vor der angespannten Gasversorgungslage wichtig für die Bedarfsprognosen für das Winterhalbjahr 2022 / 2023. Zudem werden die Gasumlagen, die die Versorger zahlen müssen, nach dem standardisierten Verbrauch erhoben. Sie selbst können sie aber nur nach den tatsächlich verbrauchten Mengen bei ihren Kunden abrechnen.

Die Mitteilung Nr. 9 setzt den Beschluss "GaBi Gas 2.0" vom 19. Dezember 2014 um. Sie schreibt dahingehende Prüfungen der Verteilernetzbetreiber für ihre Netzbilanzen / Netzkonten vor. Gegebenenfalls müssten kurzfristig angemessene Korrekturmaßnahmen am verwendeten synthetischen Standardlastprofilverfahren zur Abbildung der festgestellten Verbrauchsreduktionen bei Haushaltskunden vorgenommen werden.

Die Mitteilung Nr. 9  steht auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
+49 (0) 151 28207503
eMail
facebook
© 2024 Energie & Management GmbH
Dienstag, 23.08.2022, 11:21 Uhr

Mehr zum Thema