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POLITIK:
Sondierungen: Windbranche erwartet Weichenstellungen
Die Bundestagswahl hat die politischen Kräfteverhältnisse neu geordnet. Zu den Sondierungen zwischen CDU/CSU und SPD fordert die Windbranche einen klaren Kurs in der Energiepolitik.
Die Wahlergebnisse in Deutschland lassen eine große Koalition von Union und SPD erwarten. Die Sondierungsgespräche dafür begannen
am 28. Februar in Berlin. Der Bundesverband Windenergie (BWE) formulierte aus diesem Anlass Branchenforderungen an die kommende
Bundesregierung. BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm plädierte für eine kohärente Struktur der neuen Bundesregierung und warnt
davor, die Energiepolitik auf verschiedene Ressorts zu verteilen. Die CDU/CSU hat bereits eine neue Energieagenda vorgelegt,
die voraussichtlich die Grundlage der künftigen Politik bildet.
Im europäischen Kontext veröffentlichte die EU-Kommission am 26. Februar den „Clean Industrial Deal“. Dieser gibt eine strategische Orientierung für die Industriepolitik und beeinflusst die deutsche Debatte. Parallel dazu schreiten die Diskussionen zur Umsetzung des Net-Zero Industry Acts (NZIA) voran. Brüssel hat hierzu eine Konsultation zu Überführungs- und Delegierten Rechtsakten durchgeführt. Der BWE fordert dabei praxisgerechte Präqualifikationskriterien, strenge Cybersicherheits-Anforderungen und eine einheitliche EU-weite Anwendung.
Axthelm erinnerte an die wichtige wirtschaftliche Rolle der erneuerbaren Branche als Jobmotor. Diese Entwicklung dürfe keinesfalls beeinträchtigt werden, appellierte er. Als Beleg nannte er neue Beschäftigungszahlen der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS). Diese hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgestellt, dass im Jahr 2023 die Bruttobeschäftigung in der Branche um sieben Prozent auf über 406.000 Stellen wuchs. „Die Erneuerbaren bleiben damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor“, resümierte Axthelm. Um weiteres Wachstum zu ermöglichen, müsse die neue Regierung den eingeschlagenen Kurs fortsetzen.
Regulatorische Fortschritte
Die geplante Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Erneuerbare-Energien-Anlagen nimmt laut BWE Gestalt an. Die Verordnung, die durch das Bundesjustizministerium vorbereitet wurde, soll am 21. März den Bundesrat passieren. Sie ermöglicht eine vereinfachte Einsicht in Grundbücher für Wind- und Solaranlagen sowie Nebenanlagen. Der BWE begrüßt diese Neuerung als wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Ausbaus.
In der Cybersicherheit steht Deutschland unter Druck. Die EU-Richtlinie NIS-2 zur Stärkung der Cybersicherheit sollte bis zum 24. Oktober 2024 umgesetzt werden, doch die Bundesregierung liegt im Verzug. Eine Formulierungshilfe von BMWK und BMI liegt vor, deren schnelle Umsetzung gefordert wird. Das Verteidigungsministerium (BMVg) warnt zudem vor Sicherheitsrisiken durch chinesische Windkraftanlagen und fordert deren Ausschluss.

Fristen und nächste Schritte
Am 14. März wird das endgültige Wahlergebnis durch den Bundeswahlausschuss festgestellt, spätestens am 25. März tritt der neue Bundestag zusammen. Am 26. März wird das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum Solidaritätszuschlag fällen, das finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben könnte. Bis Mitte April sollen die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sein, sodass die Wahl des Bundeskanzlers am 2. Mai erfolgen kann.
„Die Bundesregierung muss nun zentrale Themen zügig angehen, darunter die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III), deren Frist zum 30. Juni 2025 ausläuft“, mahnte der BWE-Geschäftsführer. Verzögerungen könnten rechtliche Unsicherheiten schaffen, insbesondere für Genehmigungsbehörden, erinnerte er. Die energiepolitischen Weichenstellungen der nächsten Monate werden entscheidend sein, um die Ausbauziele für Erneuerbare zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, schloss Axthelm.
Im europäischen Kontext veröffentlichte die EU-Kommission am 26. Februar den „Clean Industrial Deal“. Dieser gibt eine strategische Orientierung für die Industriepolitik und beeinflusst die deutsche Debatte. Parallel dazu schreiten die Diskussionen zur Umsetzung des Net-Zero Industry Acts (NZIA) voran. Brüssel hat hierzu eine Konsultation zu Überführungs- und Delegierten Rechtsakten durchgeführt. Der BWE fordert dabei praxisgerechte Präqualifikationskriterien, strenge Cybersicherheits-Anforderungen und eine einheitliche EU-weite Anwendung.
Axthelm erinnerte an die wichtige wirtschaftliche Rolle der erneuerbaren Branche als Jobmotor. Diese Entwicklung dürfe keinesfalls beeinträchtigt werden, appellierte er. Als Beleg nannte er neue Beschäftigungszahlen der Gesellschaft für Wirtschaftliche Strukturforschung (GWS). Diese hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) festgestellt, dass im Jahr 2023 die Bruttobeschäftigung in der Branche um sieben Prozent auf über 406.000 Stellen wuchs. „Die Erneuerbaren bleiben damit ein wichtiger Wirtschaftsfaktor“, resümierte Axthelm. Um weiteres Wachstum zu ermöglichen, müsse die neue Regierung den eingeschlagenen Kurs fortsetzen.
Regulatorische Fortschritte
Die geplante Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Erneuerbare-Energien-Anlagen nimmt laut BWE Gestalt an. Die Verordnung, die durch das Bundesjustizministerium vorbereitet wurde, soll am 21. März den Bundesrat passieren. Sie ermöglicht eine vereinfachte Einsicht in Grundbücher für Wind- und Solaranlagen sowie Nebenanlagen. Der BWE begrüßt diese Neuerung als wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Ausbaus.
In der Cybersicherheit steht Deutschland unter Druck. Die EU-Richtlinie NIS-2 zur Stärkung der Cybersicherheit sollte bis zum 24. Oktober 2024 umgesetzt werden, doch die Bundesregierung liegt im Verzug. Eine Formulierungshilfe von BMWK und BMI liegt vor, deren schnelle Umsetzung gefordert wird. Das Verteidigungsministerium (BMVg) warnt zudem vor Sicherheitsrisiken durch chinesische Windkraftanlagen und fordert deren Ausschluss.

Zu erwartende Ausschreibungen für Windkraftanlagen an Land 2025 -
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Quelle: BWE
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Quelle: BWE
Fristen und nächste Schritte
Am 14. März wird das endgültige Wahlergebnis durch den Bundeswahlausschuss festgestellt, spätestens am 25. März tritt der neue Bundestag zusammen. Am 26. März wird das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zum Solidaritätszuschlag fällen, das finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben könnte. Bis Mitte April sollen die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sein, sodass die Wahl des Bundeskanzlers am 2. Mai erfolgen kann.
„Die Bundesregierung muss nun zentrale Themen zügig angehen, darunter die Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie III (RED III), deren Frist zum 30. Juni 2025 ausläuft“, mahnte der BWE-Geschäftsführer. Verzögerungen könnten rechtliche Unsicherheiten schaffen, insbesondere für Genehmigungsbehörden, erinnerte er. Die energiepolitischen Weichenstellungen der nächsten Monate werden entscheidend sein, um die Ausbauziele für Erneuerbare zu erreichen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, schloss Axthelm.

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Freitag, 28.02.2025, 13:45 Uhr
Freitag, 28.02.2025, 13:45 Uhr
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