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Enerige & Management > Regulierung - Risiken für Stromversorgung ab 2030 flexibel beheben
Gebäude der Bundesnetzagentur in Bonn. Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Risiken für Stromversorgung ab 2030 flexibel beheben
Das Bundeskabinett hat den Versorgungssicherheitsbericht der Bundesnetzagentur beschlossen. Energieverbände sehen akuten Handlungsbedarf beim Kraftwerkneubau und flexiblen Kapazitäten.
 
Das Bundeskabinett hat am 3. September den Bericht der Bundesnetzagentur zum Stand der Versorgungssicherheit im Strombereich beschlossen. Der Bericht zeigt laut Behörde, dass zusätzliche steuerbare Kapazitäten notwendig sind, um den steigenden Bedarf bis 2035 zu decken. Ohne rechtzeitigen Zubau drohen Versorgungslücken. Mehrere Branchenverbände haben den Bericht bewertet und ihre Forderungen an die Politik bekräftigt.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte die Notwendigkeit neuer steuerbarer Kraftwerke. Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae erklärte, dass bislang keine strukturelle Gefährdung der Versorgungssicherheit bestanden habe. Damit dies so bleibe, brauche es jedoch Investitionen in gesicherte Leistung wie wasserstofffähige Gaskraftwerke, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), Pumpspeicherwerke und Batteriespeicher. 

Die Politik müsse spätestens Anfang 2026 Ausschreibungen für Gaskraftwerke auf den Weg bringen, so Andreae. Außerdem forderte der Verband einen technologieoffenen Kapazitätsmarkt und die Weiterentwicklung des KWK-Gesetzes.

Auch der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht Handlungsdruck. Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing hob hervor, dass Gaskraftwerke und KWK-Anlagen besonders in sogenannten Dunkelflauten unverzichtbar seien. 

Die Bundesnetzagentur warne vor einer Versorgungslücke, falls der Ausbau der erneuerbaren Energien stocke oder der Neubau von Gaskraftwerken nicht vorankomme. Nach den Berechnungen sei bis 2035 ein Zubau von über 20.000 MW erforderlich. Bei geringerer Flexibilität auf der Verbrauchsseite könne der Bedarf sogar auf 35.000 MW steigen. Der VKU forderte zudem die Verlängerung des KWK-Gesetzes und plädierte für einen Kapazitätsmarkt.

Industrie will Kapazitätsmechanismus

Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) verwies auf das Ergebnis des Berichts, dass die Versorgungssicherheit ab 2028 in allen Szenarien gefährdet sei. Laut Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert drohe eine Überschreitung des Versorgungsstandards, sogenannte Brownouts, die zur zeitweisen Abschaltung großer Lasten führen. Seyfert betonte, dass Flexibilität in der Industrie nur begrenzt verfügbar sei und kein Ersatz für gesicherte Kraftwerksleistung darstelle. Der VIK fordert daher einen technologieneutralen Kapazitätsmechanismus.

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) hob in seiner Stellungnahme die Defizite bei Digitalisierung und Flexibilität hervor. Geschäftsführer Robert Busch kritisierte die unzureichende Ausstattung der Verteilnetzbetreiber mit Smart Metern. Ohne verlässliche Daten könnten Speicher und flexible Verbraucher nicht systemdienlich eingebunden werden. Busch forderte gesetzliche Vorgaben für eine schnellere Digitalisierung sowie eine Entbürokratisierung des Smart-Meter-Rollouts. Statt staatlich geförderter Großkraftwerke brauche es marktgetriebene Lösungen und eine Absicherungspflicht für Stromlieferungen.

Speicherbranche sieht sich vernachlässigt

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) äußerte Kritik. Der Verband bemängelte, dass die Potenziale von Batteriespeichern im Bericht nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte, dass bereits heute zahlreiche Netzzusagen für Speicher vorlägen, die im Bericht unberücksichtigt blieben. Ein realitätsnahes Monitoring sei erforderlich, um politische Fehlentscheidungen und unnötigen Neubau fossiler Gaskraftwerke zu vermeiden.

Der Handelsverband Energy Traders Deutschland (Efet Deutschland) begrüßte den Bericht und verwies auf die zentrale Rolle des Energiehandels in einem dezentraleren Energiesystem. Der Verband sprach sich für marktorientierte Preissignale und gegen übermäßige staatliche Eingriffe aus. Ausschreibungen für steuerbare Kapazitäten sollten kurzfristig erfolgen, langfristig sei ein technologieneutraler Kapazitätsmechanismus notwendig.

Die Bundesnetzagentur hatte in ihrem Bericht einen zusätzlichen Bedarf steuerbarer Leistung von bis zu 24.500 MW bis 2035 errechnet. Voraussetzung für die Versorgungssicherheit seien neben dem Kraftwerkneubau auch der planmäßige Ausbau der Stromnetze und ausreichende Redispatchkapazitäten.

Der BNetzA-Bericht zur Versorgungssicherheit bis 2035  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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