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Enerige & Management > Politik - Regierung prüft Länderkritik am Energiewirtschaftsgesetz
Der Bundesrat in Berlin. Quelle: Georg Eble
POLITIK:
Regierung prüft Länderkritik am Energiewirtschaftsgesetz
Der Bundesrat reagiert auf die Novelle einiger Energiegesetze. Er verlangt mehr Planungssicherheit für die Gasspeicher-Umlage und ein Verbot von CCS an Gaskraftwerken.
 
Mit dem Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung die Finanzierung der Gasspeicher neu regeln. Künftig sollen die Kosten nicht mehr über eine Umlage von Gaskunden getragen werden, sondern aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Der Bundesrat hat sich in seiner jüngsten Sitzung dazu positioniert und die geplanten Regelungen grundsätzlich begrüßt – zugleich aber Bedenken hinsichtlich der künftigen Planbarkeit für Unternehmen geäußert.

Kritisch sieht die Länderkammer zudem die vorgesehene Möglichkeit, ein Umlagesystem künftig per Rechtsverordnung wieder einzuführen. Diese Ermächtigung könne die Planungssicherheit der betroffenen Unternehmen beeinträchtigen. Der Bundesrat fordert daher eine Prüfung, ob auf die Regelung verzichtet oder sie präzisiert werden kann. Darüber hinaus betont der Bundesrat den generellen Entlastungsbedarf bei den Stromkosten und verweist auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen, Verbraucher und Unternehmen.

Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung angekündigt, die Vorschläge des Bundesrats zu prüfen. Sie nimmt die Ausführungen der Länder „zur Kenntnis“ und will speziell die Kritik an der Ermächtigung zur Wiedereinführung einer Umlage inhaltlich bewerten.

Bundesregierung „prüft“ weitergehende Stromsteuerentlastung

Wirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte im Kabinett, die geplante Abschaffung der Umlage sei ein „wichtiger Schritt, um die Energiepreise zu stabilisieren und die Versorgungssicherheit zu stärken“. Zugleich betonte sie, dass die Bundesregierung die Bedenken der Länder ernst nehme. Ob die von den Ländern geforderte Klarstellung zur Planungssicherheit und eine weitergehende Stromsteuerentlastung Eingang in den weiteren Gesetzgebungsprozess finden, bleibt offen. Der Entwurf soll nach der Beratung im Bundesrat und Bundestag noch im Winter 2025/2026 beschlossen werden.

Weitere Einwände der Länderkammer abgelehnt

Der Bundesrat hat auch zum Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze (Red III) etliche Prüfungs- und Änderungsvorschläge unterbreitet. So verlangt er unter anderem, den Ausbau in sogenannten Nationalen Naturmonumenten zu unterlassen, weil ihnen „eine gesamtstaatliche Bedeutung und ein herausgehobener Flächenschutz“ zukomme. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag ab, weil die Aufnahme von Naturmonumenten den Stromnetzausbau erheblich einschränken würde.

Ebenfalls abgelehnt wird die Forderung des Bundesrates, Gaskraftwerke im Kohlendioxid-Speicherungsgesetz (CCS) auszunehmen. Das schrieb Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer. Der Bundesrat hatte ausdrücklich begrüßt, dass Kohleverstromungsanlagen ein Anschluss an ein CO2-Leitungsnetz versagt wird, und gefordert, diese Regelung „dringend“ auch auf fossile Gaskraftwerke zur Stromerzeugung anzuwenden. Die Nutzbarkeit von Kohlendioxidspeicherung (CCS-Technologie) für Gaskraftwerke werde derzeit im Rahmen der Kraftwerksstrategie geprüft, so Reiche. 

Der Bundesrat verlangte zudem die Vereinfachung der Anwendung des sogenannten Energy Sharings - der gemeinsamen Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien. Nach Ansicht der Bundesregierung ermöglicht jedoch die Fassung der Vorschrift bereits die Teilhabe von Bürgerenergiegesellschaften am Energy Sharing Modell, so dass eine Klarstellung nicht erforderlich sei.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Freitag, 10.10.2025, 12:53 Uhr

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