
Quelle: Shutterstock / Marine offshore activity
POLITIK:
Regierung beschließt Bohrverbot für Schutzgebiete im Meer
Das Bundeskabinett hat beschlossen, Öl- und Gasförderung in Meeresschutzgebieten von Nord- und Ostsee künftig zu verbieten. Ziel ist ein verbesserter Naturschutz.
Die Bundesregierung will den Schutz von Nord- und Ostsee ausweiten. Das Bundeskabinett hat am 3. September eine Änderung des
Bundesnaturschutzgesetzes verabschiedet. Damit soll künftig die Förderung von Erdöl und -gas in Meeresschutzgebieten der ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) untersagt sein. Nach Regierungsangaben werde so eine bislang bestehende Regelungslücke geschlossen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, Bohrungen in den Schutzgebieten stünden im Widerspruch zu den Zielen des Natur- und Klimaschutzes. Meeresschutzgebiete müssten Rückzugsräume für bedrohte Arten bleiben, sagte Schneider. Mit dem Verbot sende die Bundesregierung zudem ein Signal an Investoren, dass fossile Energiegewinnung dort keine Zukunft habe.
32 Prozent der Fläche betroffen
Hintergrund der Gesetzesänderung ist der schlechte Zustand der deutschen Meeresgebiete. Nord- und Ostsee gehören laut Bundesumweltministerium zu den weltweit am stärksten genutzten Meeresräumen. Belastungen entstünden etwa durch Rohstoffförderung, Schifffahrt und Fischerei. Bereits heute sind sechs Schutzgebiete in der deutschen AWZ ausgewiesen. Sie umfassen zusammen rund 32 Prozent dieser Fläche.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sowohl das Aufsuchen als auch die Förderung von Erdöl und Erdgas in den Schutzgebieten künftig nicht mehr erlaubt sind. Dazu werden auch die bestehenden Verordnungen über die Festsetzung der sechs Naturschutzgebiete angepasst. Nach dem Kabinettsbeschluss befasst sich der Bundestag in den kommenden Wochen mit dem Gesetzentwurf. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt sollen die Änderungen in Kraft treten.
Verband nennt Gesetz „Symbolpolitik“
Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) warnt vor den Folgen des Gesetzentwurfs des Bundesumweltministeriums. „Ein pauschales Verbot ist überzogen, rechtlich fragwürdig und inhaltlich nicht notwendig“, sagte BVEG-Hauptgeschäftsführer Ludwig Möhring. „Schon heute gilt ein strenger Rechtsrahmen, der Öl- und Gasprojekte ausschließlich dann zulässt, wenn sie mit den Schutzzielen vereinbar sind. Statt einer fundierten Einzelfallprüfung setzt die Regierung nun auf ein generelles Verbot – das ist reine Symbolpolitik.“
Der Verband betont, dass ein solches Verbot im Widerspruch zu den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung steht. Für Versorgungssicherheit sehe der Koalitionsvertrag ausdrücklich vor, die Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland zu nutzen. Für den Klimaschutz würde ein Rückgang der heimischen Gasproduktion den Import von Flüssiggas (LNG) ausweiten, das eine bis zu 30 Prozent schlechtere CO2-Bilanz aufweist.
Zudem bezweifelt der Verband die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs. Die Begründung bleibe vage, weil die Gefährdungen durch die Öl- und Gasindustrie nicht mit der dafür erforderlichen Tiefe konkretisiert seien. „Es wird nicht belegt, ob und inwieweit den behaupteten Risiken für die Schutzgüter nicht bereits durch bestehende Regelungen ausreichend Rechnung getragen wird“, so Möhring. Die einseitige Fokussierung auf die Förderung von Erdöl und Erdgas sei auch unter Gleichbehandlungsaspekten äußerst problematisch. „Wir fordern die Bundesregierung auf, von diesem Verbot Abstand zu nehmen“, so der BVEG.
Umweltschützer fordern mehr Schutz
Nach Einschätzung der Umweltschutzorganisation Greenpeace ist das Vorhaben überfällig, aber nicht ausreichend. „Schweinswale, Seevögel und viele andere Meeresbewohner brauchen echte Rückzugsräume“, betonte Greenpeace-Meeresexpertin Daniela von Schaper. „Solange in den Schutzgebieten weiter gebaggert, gebaut oder gefischt werden darf, sind sie nicht wirksam geschützt“, sagte sie.
Der Gesetzentwurf zum Meeresschutz steht im Internet bereit.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, Bohrungen in den Schutzgebieten stünden im Widerspruch zu den Zielen des Natur- und Klimaschutzes. Meeresschutzgebiete müssten Rückzugsräume für bedrohte Arten bleiben, sagte Schneider. Mit dem Verbot sende die Bundesregierung zudem ein Signal an Investoren, dass fossile Energiegewinnung dort keine Zukunft habe.
32 Prozent der Fläche betroffen
Hintergrund der Gesetzesänderung ist der schlechte Zustand der deutschen Meeresgebiete. Nord- und Ostsee gehören laut Bundesumweltministerium zu den weltweit am stärksten genutzten Meeresräumen. Belastungen entstünden etwa durch Rohstoffförderung, Schifffahrt und Fischerei. Bereits heute sind sechs Schutzgebiete in der deutschen AWZ ausgewiesen. Sie umfassen zusammen rund 32 Prozent dieser Fläche.
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sowohl das Aufsuchen als auch die Förderung von Erdöl und Erdgas in den Schutzgebieten künftig nicht mehr erlaubt sind. Dazu werden auch die bestehenden Verordnungen über die Festsetzung der sechs Naturschutzgebiete angepasst. Nach dem Kabinettsbeschluss befasst sich der Bundestag in den kommenden Wochen mit dem Gesetzentwurf. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt sollen die Änderungen in Kraft treten.
Verband nennt Gesetz „Symbolpolitik“
Der Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie (BVEG) warnt vor den Folgen des Gesetzentwurfs des Bundesumweltministeriums. „Ein pauschales Verbot ist überzogen, rechtlich fragwürdig und inhaltlich nicht notwendig“, sagte BVEG-Hauptgeschäftsführer Ludwig Möhring. „Schon heute gilt ein strenger Rechtsrahmen, der Öl- und Gasprojekte ausschließlich dann zulässt, wenn sie mit den Schutzzielen vereinbar sind. Statt einer fundierten Einzelfallprüfung setzt die Regierung nun auf ein generelles Verbot – das ist reine Symbolpolitik.“
Der Verband betont, dass ein solches Verbot im Widerspruch zu den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesregierung steht. Für Versorgungssicherheit sehe der Koalitionsvertrag ausdrücklich vor, die Potenziale konventioneller Gasförderung im Inland zu nutzen. Für den Klimaschutz würde ein Rückgang der heimischen Gasproduktion den Import von Flüssiggas (LNG) ausweiten, das eine bis zu 30 Prozent schlechtere CO2-Bilanz aufweist.
Zudem bezweifelt der Verband die Rechtmäßigkeit des Gesetzentwurfs. Die Begründung bleibe vage, weil die Gefährdungen durch die Öl- und Gasindustrie nicht mit der dafür erforderlichen Tiefe konkretisiert seien. „Es wird nicht belegt, ob und inwieweit den behaupteten Risiken für die Schutzgüter nicht bereits durch bestehende Regelungen ausreichend Rechnung getragen wird“, so Möhring. Die einseitige Fokussierung auf die Förderung von Erdöl und Erdgas sei auch unter Gleichbehandlungsaspekten äußerst problematisch. „Wir fordern die Bundesregierung auf, von diesem Verbot Abstand zu nehmen“, so der BVEG.
Umweltschützer fordern mehr Schutz
Nach Einschätzung der Umweltschutzorganisation Greenpeace ist das Vorhaben überfällig, aber nicht ausreichend. „Schweinswale, Seevögel und viele andere Meeresbewohner brauchen echte Rückzugsräume“, betonte Greenpeace-Meeresexpertin Daniela von Schaper. „Solange in den Schutzgebieten weiter gebaggert, gebaut oder gefischt werden darf, sind sie nicht wirksam geschützt“, sagte sie.
Der Gesetzentwurf zum Meeresschutz steht im Internet bereit.

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Mittwoch, 03.09.2025, 12:38 Uhr
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