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Enerige & Management > Photovoltaik - PV-Parks in Bayern künftig ohne Flächenausgleich
Quelle: Pixabay / Samuel Faber
PHOTOVOLTAIK:
PV-Parks in Bayern künftig ohne Flächenausgleich
Die Bayerische Staatsregierung vereinfacht die Regelung für Ausgleichsflächen für Freiflächen-PV. Die Ausgleichsfläche kann ganz entfallen oder wird auf zehn Prozent reduziert.
 
PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichsbedarf werden in Bayern künftig von der Ausnahme zum Regelfall. Am 12. Dezember gab die Bayerische Staatsregierung bekannt, dass die Regelung für Ausgleichsflächen bei PV-Parks vereinfacht wird. Ab sofort werden PV-Freiflächenanlagen ohne zusätzlichen Ausgleichsbedarf zum Regelfall. Damit wird ein politischer Auftrag des Bayerischen Landtags umgesetzt.

Bisher mussten durch Freiflächenanlagen verursachte Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes im Regelfall durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf einer Fläche außerhalb der Anlagen kompensiert werden. Die entsprechende bauplanungsrechtliche Eingriffsregelung wurde nun geändert und veröffentlicht.
 
Die vereinfachte Vorgehensweise zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs gilt für zwei Falltypen: Im ersten Falltyp entfällt der Ausgleichsbedarf vollständig, im zweiten Falltyp liegt der Ausgleichsbedarf bei 10 Prozent. Dabei soll der Ausgleich zwischen den Modulreihen oder direkt angrenzend erbracht werden. Bei den übrigen Anlagenkonstellationen bekommen Projektierer die Möglichkeit, durch ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen den Ausgleichsbedarf teilweise oder vollständig zu reduzieren.

Projektkosten für PV-Parks senken
 
Energie- und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) erläuterte: „Der Ausbau der Photovoltaik ist entscheidend für das Gelingen der bayerischen Energiewende.“ Die neue Regelung zu den Ausgleichsflächen stärke den naturverträglichen und flächeneffizienten Ausbau von PV-Parks. 
Sie führe zu einer geringeren Flächennutzung und ermöglichen damit niedrigere Projektkosten. „Dadurch steigern wir gleichzeitig auch die Akzeptanz für den PV-Ausbau in der Bevölkerung“, erwartet Aiwanger.
 
Die Einführung eines pauschalisierten Vorgehens bei den Ausgleichsflächen ermöglicht eine praktische und rechtssichere Anwendung, hofft Bauminister Christian Bernreiter (CSU) „Mit den Empfehlungen setzen wir ein klares Signal zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen“, sagte er.
 
Die Neuregelungen für PV-Parks  stehen im Energieatlas Bayern zur Verfügung.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 12.12.2024, 10:32 Uhr

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