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Enerige & Management > Regulierung - Preview der künftigen Verteilnetzregulierung veröffentlicht
Quelle: Bundesnetzagentur
REGULIERUNG:
Preview der künftigen Verteilnetzregulierung veröffentlicht
Die Bundesnetzagentur legt einen Zwischenstand zum zukünftigen Regulierungssystem für die Stromverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und Gasfernleitungsnetzbetreiber vor.
 
Am 16. Januar veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen umfassenden Zwischenstand zur Weiterentwicklung des künftigen Regulierungsrahmens für Stromverteilernetzbetreiber sowie Gasverteiler- und Gasfernleitungsnetzbetreiber.

„Wir wollen, dass die Regulierung schneller und einfacher wird“, so der Präsident der Behörde, Klaus Müller. Die Agentur will sowohl „attraktive und stabile Rahmenbedingungen für die Investitionen der Netzbetreiber“ schaffen und jeden investierten Euro zum größtmöglichen Nutzen der Netznutzer einsetzen, sagte er.

Veröffentlicht werden jeweils Entwürfe der konkreten Regelungen der Festlegung für die Anreizregulierung und Kostenbestimmung, die die bisherigen Verordnungsregelungen ersetzen. Darüber hinaus werden die zentralen Erwägungen und Begründungen für diese Regelungen veröffentlicht.

Für das weitere Verfahren zur Methode der Ermittlung der Kapitalkostensätze werden ein Gutachten sowie eine Einordnung der Bundesnetzagentur veröffentlicht, für das Verfahren zu Methoden des Effizienzvergleichs ein Sachstandspapier. Der Entscheidungs- und Abwägungsprozess sei damit nicht abgeschlossen. Festlegungsentwürfe zu den Verfahren sollen im zweiten Quartal 2025 zur Konsultation gestellt werden.

Regulierungsperiode auf drei Jahre verkürzt

Die Rahmenfestlegung setzt die wesentlichen Pfeiler des künftigen Regulierungssystems zur Bestimmung der zulässigen Kosten. Darauf aufbauend werden in verschiedenen Methodenfestlegungen die einzelnen Elemente methodisch ausgestaltet. Neu ist die Länge der Regulierungsperiode von drei Jahren nach einer Übergangsperiode in der bekannten Länge von fünf Jahren. In der Übergangsperiode von fünf Jahren ist die Anpassung der Betriebskosten über ein gesondertes Anpassungsinstrument vorgesehen.

Wie auch in der bisherigen Regulierung wird es ein vereinfachtes Verfahren für kleinere Netzbetreiber geben. Mit Blick auf sehr kleine Netzbetreiber mit einem eigenen Kostenniveau bis 500.000 Euro soll zudem ein „Verfahren für Kleinstnetzbetreiber“ ermöglicht werden. Der Kapitalkostenabgleich soll in seiner bisherigen Form fortgeführt werden. Für den Gasbereich wird der Kapitalkostenabzug wegen der Sonderregelungen aus der Festlegung KANU 2.0 jedoch jährlich neu bestimmt.

Der Katalog der dauerhaft nicht beeinflussbaren Kostenanteile wird gegenüber dem heutigen Stand reduziert. Auch zukünftig soll es einen allgemeinen sektoralen Produktivitätsfaktor und einen Effizienzvergleich geben. Um den effizienten Einsatz von Redispatch anzureizen, werden die Kosten in den Effizienzvergleich einbezogen. Die Qualitätsregulierung soll auch in der zukünftigen Regulierung Anreize zum Erhalt der Versorgungsqualität setzen. Neu ist hierbei das Element der Energiewendekompetenz.

Festlegungsverfahren StromNEF/GasNEF

Für das Ausgangsniveau wird das Konzept der Kapitalerhaltungskonzeption geändert. Dabei soll lediglich die Realkapitalerhaltung zur Anwendung kommen. Ferner wird eine pauschalierte Bestimmung der Kapitalkosten (WACC) und eine pauschale Bestimmung des anerkennungsfähigen Umlaufvermögens eingeführt. Die Gewerbesteuer wird nach dem vorliegenden Entwurf weiterhin kalkulatorisch ermittelt. 

Kapitalverzinsung und Effizienzvergleich

In Vorbereitung eines weiteren Austauschtermins zur Kapitalverzinsung werden das im Auftrag der Bundesnetzagentur erstellte Gutachten sowie eine Einordnung der Bundesnetzagentur dazu veröffentlicht. Beim Effizienzvergleich veröffentlicht die Bundesnetzagentur ein Papier, in dem der Sachstand zu zentralen Fragen zusammengefasst wird. Vertieften fachlichen Diskussionsbedarf gibt es insbesondere noch zur Heterogenität der Netzbetreiber und zur angemessenen Berücksichtigung des vorausschauenden Netzausbaus.

Weiteres Vorgehen der Bundesnetzagentur
 
Die Veröffentlichungen stellen den vorläufigen Abwägungsstand dar. Mit der Veröffentlichung bekomme die Branche bereits jetzt die Möglichkeit, Stellungnahmen zu Tenor und Erwägungen einzureichen. Die förmliche Konsultation fertiger Entwürfe wird im zweiten Quartal beginnen. Der Zeitplan für das Jahr 2025 wird bereits jetzt veröffentlicht, damit interessierte Akteure sich darauf einstellen können, welche Fachdiskussion wann geführt werden wird.

Die zentralen Verordnungen für den Bereich der Energieregulierung treten außer Kraft, basierend auf der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom September 2021 zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur. An die Stelle der Verordnungen treten daher Festlegungen der Behörde, die sich stark an den Vorgaben des EU-Rechts orientiert. Die Kontrolle über die Entscheidungen der Bundesnetzagentur üben das Oberlandesgericht Düsseldorf und der Bundesgerichtshof aus.

Der Zwischenstand zur neuen Verteilnetzregulierung  steht im Internet bereit. 
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Donnerstag, 16.01.2025, 12:41 Uhr

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