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Enerige & Management > Windkraft Offshore - Plan für Flächen 2024 verbesserungsfähig
Quelle: E&M / Georg Eble
WINDKRAFT OFFSHORE:
Plan für Flächen 2024 verbesserungsfähig
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat einen Flächenentwicklungsplan 2024 für Windkraft Offshore in Ost- und Nordsee entworfen, den die Branche kritisiert.
 
Bereits am 1. September veröffentlichte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den Vorentwurf für die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans 2024 für die Meeresflächen zwischen 12 und 200 Seemeilen um die deutschen Küsten. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nahm am 2. Oktober der Bundesverband der Windparkbetreiber Offshore (BWO) dazu Stellung. Zeitgleich läuft ein Beteiligungsverfahren zur Eignungsfeststellung des Referentenentwurfes der 4. Windenergie-auf-See-Verordnung (RefE 4. WindSeeV).

Mit der Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans sollen Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See voraussichtlich für Inbetriebnahmen bis mindestens zum Jahr 2037 festgelegt werden. Der Vorentwurf schlägt vor allem im östlichen Bereich einer bisherigen Schifffahrtsroute in der Nordsee zusätzliche Gebiete und Flächen vor. Weitere Flächen am westlichen Rand der Schifffahrtsroute sollen im laufenden Verfahren hinzukommen. Grundlage hierfür sind laufende Gespräche mit Dänemark und den Niederlanden zur Führung des Schiffsverkehrs.

Die Richtung stimmt

„Der Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans 2024 bringt uns den langfristigen Ausbauzielen für die Offshore-Windenergie in Deutschland einen entscheidenden Schritt näher“, erklärt BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm. Denn erstmalig seien nun ausreichend Flächen berücksichtigt, um die geplanten 50.000 MW bis 2035 und die 70.000 MW bis 2045 tatsächlich umzusetzen. Dennoch sieht der BWO an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf.

„Eine veränderte Reihenfolge bei der Ausschreibung neuer Flächen könnte zu einem höheren Gesamtstromertrag führen und somit helfen, die Ziele zügig umzusetzen“, fuhr Thimm fort. Je geringer nämlich die Abschattungseffekte ausfallen, desto mehr Strom könnten die Projekte letztlich produzieren. „Auch die Ausschreibung weiterer Flächen für die Wasserstofferzeugung sowie die Entwicklung von Energieinseln sollten im Entwurf berücksichtigt werden“, so der BWO.

Viele Unternehmen stünden schon mit guten Konzepten und Ideen in den Startlöchern, warteten aber nach wie vor auf den rechtlichen Startschuss, um ihre Projekte auch umsetzen zu können. „Hier sollten wir die Hemmnisse möglichst zeitnah aus der Welt schaffen“, appellierte Thimm.

Offene Fragen benannt

Der Vorentwurf lasse aber weitere wichtige Punkte unklar. Hierzu zählen unter anderem die Fragen nach der künftigen Offshore-Rettungsinfrastruktur, ab welcher Fläche das neue Standardanbindungskonzept von 132 kV für die parkinterne Verkabelung zur Anwendung kommen soll und – ganz grundsätzlich – in welchem Verhältnis die Festlegungen des FEP 2024 zu jenen des FEP 2023 stehen.

Der Vorentwurf des BSH-Flächenentwicklungsplans  steht im Internet bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Montag, 02.10.2023, 15:49 Uhr

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