
Quelle: Pixabay / Markus Distelrath
KERNKRAFT:
OLG Düsseldorf weist Kosten für AKW-Abriss Betreiber zu
Im Streit um die Kosten für den Abriss des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop ist die Betreibergesellschaft mit ihrer Klage gegen Bund und Land auch in der
Berufung gescheitert.
Berufung gescheitert.
Eine Verpflichtung zur Erstattung der Kosten für den Stilllegungsbetrieb und den eventuellen Rückbau des Kraftwerks bestehe
nicht, teilte das Oberlandesgericht Düsseldorf mit.
Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom August 2024. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Betreibergesellschaft kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Anlass des Streits war eine Klage der Betreibergesellschaft HKG des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop. Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, berief sich auf eine Klausel in einem 1989 mit Bund und Land geschlossenen Rahmenvertrag. Vor vier Jahren nannte die NRW-Landesregierung Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro.
Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom August 2024. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Die Betreibergesellschaft kann jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Anlass des Streits war eine Klage der Betreibergesellschaft HKG des Atomkraftwerks in Hamm-Uentrop. Die Gesellschaft, hinter der der Energiekonzern RWE und einige Stadtwerke stehen, berief sich auf eine Klausel in einem 1989 mit Bund und Land geschlossenen Rahmenvertrag. Vor vier Jahren nannte die NRW-Landesregierung Gesamtkosten von über 750 Millionen Euro.

© 2025 Energie & Management GmbH
Dienstag, 10.06.2025, 12:01 Uhr
Dienstag, 10.06.2025, 12:01 Uhr
Mehr zum Thema