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Enerige & Management > KWK - Neues Antragsportal für KWK-Anlagen online
Quelle: Fotolia / XtravaganT
KWK:
Neues Antragsportal für KWK-Anlagen online
Die Bundesregierung macht digitale Fortschritte: Ab sofort steht das neue DKWKG-Antragsportal für Zulassungs- und Vorbescheidanträge sowie Anzeigen von KWK-Anlagen bereit.
 
Ab 24. Juni kann die Antragstellung für alle Antragsarten der KWK über das neue elektronische Antragsportal („ELAN-K2“) erfolgen. Dies teilte der KWK-Bundesverband (B.KWK) mit. Jedes antragstellende Unternehmen muss sich einmal selbst registrieren und kann dann beliebige Nutzer vergeben, betont der Verband. Im Antragsportal können ab sofort Anträge gestellt, aktuelle Sachstände eingesehen, erforderliche Meldungen abgegeben und zusätzliche Unterlagen hochgeladen werden.

Das Online-Portal ELAN-K2 beruht auf dem Konzept der Benutzer-Selbstverwaltung. Das Unternehmen muss sich für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in ELAN-K2 registrieren. Jedes Unternehmen kann eigenständig mehrere Benutzer anlegen und diesen individuelle Rechte zuweisen. Eine bereits erfolgte Registrierung für andere Verfahren außerhalb des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, wie etwa BesAR/EKDP oder Ausfuhrkontrolle, kann nicht verwendet werden, so die Hinweise auf dem Portal. In diesem Fall sei eine neue, zusätzliche Registrierung  erforderlich.

Nach der Anmeldung mit den Benutzerdaten aus dem Registrierungsprozess können neue Anträge angelegt werden, zwischengespeichert, weiterbearbeitet, Unterlagen hochgeladen und Anträge eingereicht werden. Zudem soll der Sachstand des jeweiligen Vorgangs einsehbar sein. Auch zuvor auf anderem Wege eingereichte Anträge können ins Portal importiert und angezeigt werden.

Neuregelung des KWKG seit 1. April 2025

Der Antrag auf Zulassung einer neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlage ist zeitnah nach Aufnahme des Dauerbetriebs der KWK-Anlage zu stellen, fristgerecht jedoch spätestens bis zum 31. Dezember des Kalenderjahres, das auf die Aufnahme des Dauerbetriebs der Anlage folgt. Sind alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wie beispielsweise die Hocheffizienz oder keine Verdrängung bestehender Fernwärmeversorgung, erteilt das Bafa einen Zulassungsbescheid, heißt es auf dem Portal. 
Der Stromnetzbetreiber zahlt nach Vorlage des Zulassungsbescheides den KWK-Zuschlag aus. Die Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, das KWKG 2025, ist am 1. April 2025 in Kraft getreten. Nähere Informationen zu den Neuregelungen stehen auf dem Portal im Abschnitt KWKG 2025 unter „Historie“ bereit.

Das neue digitale DKWK-Portal  steht im Internet bereit.

Das elektronische KWK-Antragsportal  ist seit 24. Juni online.

Das Merkblatt zum neuen Antragsverfahren für KWK  steht als PDF zum Download bereit.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Dienstag, 24.06.2025, 14:29 Uhr

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