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Enerige & Management > Regulierung - Netzagentur verzahnt Planung bis 2045 für Strom und Wasserstoff
Quelle: Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur Quelle: E&M / Susanne Harmsen
REGULIERUNG:
Netzagentur verzahnt Planung bis 2045 für Strom und Wasserstoff
Die Bundesnetzagentur hat die Szenariorahmen für Strom sowie Gas und Wasserstoff für die „Netzentwicklungspläne 2025–2037/2045“ genehmigt. Erstmals werden die Netze abgestimmt geplant.
 
Die Bundesnetzagentur hat am 30. April die Szenariorahmen für die Netzentwicklungspläne Strom sowie Gas und Wasserstoff für den Zeitraum 2025 bis 2037 beziehungsweise 2045 genehmigt. Die Genehmigung schafft laut der Behörde die Grundlage für eine integrierte und aufeinander abgestimmte Planung zentraler Energieinfrastrukturen in Deutschland.

„Die Szenariorahmen ermöglichen einen gesamtheitlichen Ausblick auf die bedeutsamen Energieinfrastrukturen Deutschlands“, erklärte Präsident Klaus Müller vor Journalisten. Die Bandbreite der Szenarien solle es ermöglichen, die Auswirkungen unterschiedlicher energiepolitischer Entscheidungen auf dem Weg zur Klimaneutralität in der Netzplanung zu berücksichtigen.

Drei Szenarien für den Netzausbau verglichen

Für die Jahre 2037 und 2045 sehen beide Szenariorahmen jeweils drei Entwicklungspfade vor. Im Bereich Gas/Wasserstoff enthält der Rahmen zusätzlich ein Szenario für das Jahr 2030 als Zwischenetappe auf dem Weg zum Erdgas-Ausstieg. Die Szenarien unterscheiden sich in zentralen Annahmen zu Stromverbrauch, Einsatz von Wasserstoff, Ausbau erneuerbarer Energien und Elektrifizierung verschiedener Sektoren.

Im sogenannten A-Szenario wird ein vergleichsweise geringer Stromverbrauch angenommen, wobei verstärkt Wasserstoff eingesetzt wird. Dieser werde voraussichtlich vor allem importiert. CCS-Technologien (Carbon Capture and Storage) bei der Verwendung von Erdgas in Kraftwerken werden dabei als mögliche Dekarbonisierungsoption berücksichtigt.

Das B-Szenario orientiert sich weitgehend an den von der Bundesregierung vorgegebenen Ausbaupfaden für erneuerbare Energien und geht von einer breiten Elektrifizierung aus. Stromverbrauch und Systemflexibilität steigen in diesem Fall über alle Sektoren hinweg.

Das C-Szenario beschreibt den ambitioniertesten Transformationspfad. Es geht von einem hohen heimischen Ausbau der Elektrolyse aus, was den Importbedarf für Wasserstoff reduziert. Gleichzeitig wird ein maximaler Ausbau erneuerbarer Energien unterstellt, bei gleichzeitig hoher Netz- und Verbrauchsflexibilität.
 
Unterschiedliche Annahmen über den künftigen Strombedarf
(Für Vollbild bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: Bundesnetzagentur

Erstmals gemeinsame Planungsgrundlagen

Erstmals enthalten die beiden Szenariorahmen abgestimmte, übergreifende Annahmen zu Infrastrukturelementen – etwa zu Standorten von Kraftwerken und Elektrolyseuren. Diese sollen eine konsistente Planung zwischen Stromübertragungsnetz und Wasserstoff- sowie Gasfernleitungsnetzen ermöglichen. Laut Bundesnetzagentur wurde bei der Genehmigung die große Bandbreite denkbarer Entwicklungen bis 2045 berücksichtigt.

Die Szenarien bilden unterschiedliche Transformationsgeschwindigkeiten und Technologien ab, ohne einzelne Optionen vorzeitig auszuschließen. „Es wird auf jeden Fall wirtschaftlich sinnvoll sein, wo möglich, für den Wasserstofftransport bereits bestehende Erdgasnetze zu nutzen“, sagte Müller.

Konsultation und Beteiligung

Die Entwürfe der Szenariorahmen wurden von den Übertragungsnetzbetreibern im Strombereich sowie der Koordinierungsstelle für die Netzentwicklungsplanung Gas und Wasserstoff (Konep) im Sommer 2024 vorgelegt. Vom 2. bis 30. September 2024 lief das Konsultationsverfahren, in dessen Verlauf laut Bundesnetzagentur insgesamt 65 Stellungnahmen zum Gas- und Wasserstoffrahmen eingingen. Die Behörde hat die Szenariorahmen unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Zielsetzungen sowie auf Basis gemeinsamer Grundannahmen angepasst und nun final genehmigt.

Die genehmigten Szenariorahmen dienen als Ausgangspunkt für die nächsten Entwürfe der Netzentwicklungspläne. Diese werden durch die Übertragungsnetzbetreiber im Strombereich sowie durch die Fernleitungsnetzbetreiber und regulierten Betreiber von Wasserstofftransportnetzen erarbeitet.

Die Pläne müssen laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Maßnahmen zur Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau der Netze enthalten. Ziel ist ein sicherer Netzbetrieb unter Berücksichtigung von Versorgungssicherheit und der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Die Betrachtungszeiträume erstrecken sich dabei auf zehn bis 15 Jahre, mit dem Fokusjahr 2045 als Zielmarke für die Klimaneutralität. Die Bundesnetzagentur wird die kommenden Netzentwicklungspläne erneut prüfen und zur öffentlichen Konsultation stellen.
 
Die unterschiedlichen Szenarien für das Gas- und Wasserstoffnetz
(Für Vollansicht bitte auf die Grafik klicken)
Quelle: Bundesnetzagentur

Die genehmigten Szenariorahmen  sind im Internet veröffentlicht.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 30.04.2025, 14:28 Uhr

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