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Quelle: Shutterstock / Visionsi
GASNETZ:
Mitgas behält Konzession für Gasnetz von Leipzig
Das Landgericht Magdeburg hat den Gaskonzessionsvertrag der Stadt Leipzig an die eigenen Stadtwerke für nichtig erklärt, weil er gegen das Neutralitätsgebot verstoße.
 
Die Mitgas hatte gegen die Herausgabe der Gasverteilungsanlagen an die Stadtwerke Leipzig geklagt. Am 10. November urteilte das Landgericht Magdeburg (36 O 15/169) zugunsten der Mitgas. Demnach sei der im Jahr 2015 zwischen der Stadt Leipzig und den Stadtwerken Leipzig (SWL) für einen Großteil des Leipziger Stadtgebiets geschlossenen Konzessionsvertrag nichtig. Nach Auffassung des Gerichts hat die Stadt Leipzig bei der Neuvergabe der Gaskonzession in den Jahren 2014/2015 nicht gegenüber allen Bewerbern die gebotene Neutralität gewahrt.

Das Landgericht begründete sein Urteil damit, dass das Rechtsamt der Stadt Leipzig, das die Funktion der Vergabestelle wahrnehmen sollte, nicht hinreichend organisatorisch und personell von der kommunalen Eigenbewerbung der Stadtwerke getrennt gewesen sei. Die Beteiligung der Stadtratsgremien bei der Festlegung der Verfahrensbedingungen und der Vorberatung der Vergabeentscheidung habe es Stadträten mit Doppelmandat bei der SWL oder anderen Gesellschaften des Leipziger Stadtkonzerns LVV ermöglicht, den Ausgang des Vergabeverfahrens zu beeinflussen.

Ein Interessenkonflikt bestünde nicht nur bei den Aufsichtsräten der SWL, sondern wegen der engen wirtschaftlichen Verflechtungen auch bei solchen aus dem Stadtkonzern LVV. Insbesondere an der letzten Vorberatung im Verwaltungsausschuss vor der abschließenden Vergabeentscheidung in der Ratsversammlung stimmten Aufsichtsräte der SWL für die Vergabe an ihr eigenes Unternehmen. Mit dem Urteil ist das Verlangen der SWL an die Mitgas auf Herausgabe der Gasinfrastruktur gescheitert.

Lange Prozessgeschichte

Mit der Vergabe der Gaskonzession in den eingemeindeten Ortsteilen der Stadt Leipzig hatten sich bereits mehrere Gerichte befasst. Die Stadt Leipzig und die SWL haben den Gaskonzessionsvertrag im Jahr 2015 unterzeichnet. Auf dieser Grundlage hat die SWL die Mitgas im Jahr 2016 beim LG Magdeburg auf Herausgabe der Gasverteilungsanlagen in Anspruch genommen. Mitgas hatte eingewandt, dass der Gaskonzessionsvertrag wegen des fehlerhaften Vergabeverfahrens nichtig ist.

Während das LG Magdeburg zunächst keine Nichtigkeit angenommen hat, stellte das Oberlandesgericht Naumburg im Jahr 2018 die Nichtigkeit fest. Der Bundesgerichtshof hatte die zugrundeliegende Widerklage als unzulässig bewertet, jedoch Hinweise zur Anwendung des Neutralitätsgebots auf den Fall gegeben. Diese Grundsätze hat das LG Magdeburg nun in erster Instanz auf den festgestellten Sachverhalt angewandt. Mitgas wurde von der Kanzlei Raue, Berlin, vertreten.

Auch Berliner Konzessionen landeten vor Gericht

Auch in Berlin hatte die Konzessionsvergabe des Gasnetzes an eine städtische Gesellschaft zu einem langen Rechtsstreit geführt. Letztlich gewann die Gasag im März 2021. Auch die Stromnetzvergabe an eine städtische Gesellschaft wurde beklagt, so dass das Land Berlin nun das Stromnetz von Vattenfall im Juli 2021 zurückkaufte. In Hamburg endete die Rekommunalisierung der Netze ebenfalls mit einem Kauf.
 

Susanne Harmsen
Redakteurin
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Mittwoch, 17.11.2021, 11:40 Uhr

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